Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.
Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle einschlägigen Quellen aus der frühen Kaiserzeit aus und analysiert chronologisch 120 Strafprozesse. Aus der facettenreichen literarischen Überlieferung arbeitet Andreas Schilling juristische Maßstäbe heraus und stellt dar, wie sich auf dem Boden des republikanischen Strafrechts über die Strafpraxis der frühen Kaiserzeit feste Kriterien bei der Strafzumessung herausbildeten. Die nicht juristische Überlieferung aus der frühen Kaiserzeit wird so mit der juristischen Überlieferung der Zeit ab 200 n. Chr. verknüpft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Thema des Buches ist die Ausübung der Strafgewalt römischer Statthalter. Aufgrund der singulären Quellenlage steht (abgesehen von einem Exkurskapitel zu Ciceros Verrinen) die Provinz Judäa in der Zeit von 6-66 n. Chr. im Zentrum der Untersuchung, und damit die Schriften des Flavius Josephus und des Neuen Testaments. Der Autor untersucht die Strafgewalt dabei vor dem Hintergrund der Beziehungskonstellationen und Herrschaftsstrukturen, um den entsprechenden Handlungsbedingungen der Beteiligten gerecht zu werden, ihren Motivlagen nachzuspüren und den Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Statthalters auszuloten. Besondere Berücksichtigung finden dabei das Banditentum, die Massenproteste, die Interaktion mit den Provinzialeliten und der Einfluss des Statthalters in Syrien sowie des Kaisers in Rom.
In Abgrenzung zu rechtsdogmatischen oder politisch-ereignisgeschichtlichen Ansätzen zeigt der Autor mit herrschaftssoziologischen Mitteln, wie die Strafgewalt des Statthalters als eine Art ritualisierte Konfliktbewältigung verstanden werden kann, die zum einen noch kein von den jeweiligen Herrschaftsinteressen funktional ausdifferenziertes Rechtsgebiet darstellte, der zum anderen aber gerade deshalb auch nicht ausschließlich Motive persönlicher Willkür unterstellt werden können. Guido O. Kirner setzt sich dabei speziell mit beinahe kanonisch gewordenen Thesen von Theodor Mommsen und Wolfgang Kunkel auseinander und unterzieht sie einer Revision.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Thema des Buches ist die Ausübung der Strafgewalt römischer Statthalter. Aufgrund der singulären Quellenlage steht (abgesehen von einem Exkurskapitel zu Ciceros Verrinen) die Provinz Judäa in der Zeit von 6-66 n. Chr. im Zentrum der Untersuchung, und damit die Schriften des Flavius Josephus und des Neuen Testaments. Der Autor untersucht die Strafgewalt dabei vor dem Hintergrund der Beziehungskonstellationen und Herrschaftsstrukturen, um den entsprechenden Handlungsbedingungen der Beteiligten gerecht zu werden, ihren Motivlagen nachzuspüren und den Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Statthalters auszuloten. Besondere Berücksichtigung finden dabei das Banditentum, die Massenproteste, die Interaktion mit den Provinzialeliten und der Einfluss des Statthalters in Syrien sowie des Kaisers in Rom.
In Abgrenzung zu rechtsdogmatischen oder politisch-ereignisgeschichtlichen Ansätzen zeigt der Autor mit herrschaftssoziologischen Mitteln, wie die Strafgewalt des Statthalters als eine Art ritualisierte Konfliktbewältigung verstanden werden kann, die zum einen noch kein von den jeweiligen Herrschaftsinteressen funktional ausdifferenziertes Rechtsgebiet darstellte, der zum anderen aber gerade deshalb auch nicht ausschließlich Motive persönlicher Willkür unterstellt werden können. Guido O. Kirner setzt sich dabei speziell mit beinahe kanonisch gewordenen Thesen von Theodor Mommsen und Wolfgang Kunkel auseinander und unterzieht sie einer Revision.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.
Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle einschlägigen Quellen aus der frühen Kaiserzeit aus und analysiert chronologisch 120 Strafprozesse. Aus der facettenreichen literarischen Überlieferung arbeitet Andreas Schilling juristische Maßstäbe heraus und stellt dar, wie sich auf dem Boden des republikanischen Strafrechts über die Strafpraxis der frühen Kaiserzeit feste Kriterien bei der Strafzumessung herausbildeten. Die nicht juristische Überlieferung aus der frühen Kaiserzeit wird so mit der juristischen Überlieferung der Zeit ab 200 n. Chr. verknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Thema des Buches ist die Ausübung der Strafgewalt römischer Statthalter. Aufgrund der singulären Quellenlage steht (abgesehen von einem Exkurskapitel zu Ciceros Verrinen) die Provinz Judäa in der Zeit von 6-66 n. Chr. im Zentrum der Untersuchung, und damit die Schriften des Flavius Josephus und des Neuen Testaments. Der Autor untersucht die Strafgewalt dabei vor dem Hintergrund der Beziehungskonstellationen und Herrschaftsstrukturen, um den entsprechenden Handlungsbedingungen der Beteiligten gerecht zu werden, ihren Motivlagen nachzuspüren und den Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Statthalters auszuloten. Besondere Berücksichtigung finden dabei das Banditentum, die Massenproteste, die Interaktion mit den Provinzialeliten und der Einfluss des Statthalters in Syrien sowie des Kaisers in Rom.
In Abgrenzung zu rechtsdogmatischen oder politisch-ereignisgeschichtlichen Ansätzen zeigt der Autor mit herrschaftssoziologischen Mitteln, wie die Strafgewalt des Statthalters als eine Art ritualisierte Konfliktbewältigung verstanden werden kann, die zum einen noch kein von den jeweiligen Herrschaftsinteressen funktional ausdifferenziertes Rechtsgebiet darstellte, der zum anderen aber gerade deshalb auch nicht ausschließlich Motive persönlicher Willkür unterstellt werden können. Guido O. Kirner setzt sich dabei speziell mit beinahe kanonisch gewordenen Thesen von Theodor Mommsen und Wolfgang Kunkel auseinander und unterzieht sie einer Revision.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Woran orientierten sich die Gerichte bei der Strafzumessung in der frühen Kaiserzeit? Andreas Schilling untersucht vor dem Hintergrund dieser Fragestellung einen Teilbereich des antiken römischen Strafrechts. Das republikanische Strafrecht wie auch die Zeit ab 200 n.Chr. ist aufgrund der guten Quellenlage gründlich erforscht. Weniger gut ist hingegen die Zwischenzeit dokumentiert. Es wurden aber auch nicht alle erreichbaren Nachrichten dieser Zeit systematisch untersucht. Unterschiedliche Meinungen hierzu spiegeln dies wider.
Der Autor schließt diese Lücke. Sorgfältig wertet er alle einschlägigen Quellen aus der frühen Kaiserzeit aus und analysiert chronologisch 120 Strafprozesse. Aus der facettenreichen literarischen Überlieferung arbeitet Andreas Schilling juristische Maßstäbe heraus und stellt dar, wie sich auf dem Boden des republikanischen Strafrechts über die Strafpraxis der frühen Kaiserzeit feste Kriterien bei der Strafzumessung herausbildeten. Die nicht juristische Überlieferung aus der frühen Kaiserzeit wird so mit der juristischen Überlieferung der Zeit ab 200 n. Chr. verknüpft.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Thema des Buches ist die Ausübung der Strafgewalt römischer Statthalter. Aufgrund der singulären Quellenlage steht (abgesehen von einem Exkurskapitel zu Ciceros Verrinen) die Provinz Judäa in der Zeit von 6-66 n. Chr. im Zentrum der Untersuchung, und damit die Schriften des Flavius Josephus und des Neuen Testaments. Der Autor untersucht die Strafgewalt dabei vor dem Hintergrund der Beziehungskonstellationen und Herrschaftsstrukturen, um den entsprechenden Handlungsbedingungen der Beteiligten gerecht zu werden, ihren Motivlagen nachzuspüren und den Entscheidungs- und Ermessensspielraum des Statthalters auszuloten. Besondere Berücksichtigung finden dabei das Banditentum, die Massenproteste, die Interaktion mit den Provinzialeliten und der Einfluss des Statthalters in Syrien sowie des Kaisers in Rom.
In Abgrenzung zu rechtsdogmatischen oder politisch-ereignisgeschichtlichen Ansätzen zeigt der Autor mit herrschaftssoziologischen Mitteln, wie die Strafgewalt des Statthalters als eine Art ritualisierte Konfliktbewältigung verstanden werden kann, die zum einen noch kein von den jeweiligen Herrschaftsinteressen funktional ausdifferenziertes Rechtsgebiet darstellte, der zum anderen aber gerade deshalb auch nicht ausschließlich Motive persönlicher Willkür unterstellt werden können. Guido O. Kirner setzt sich dabei speziell mit beinahe kanonisch gewordenen Thesen von Theodor Mommsen und Wolfgang Kunkel auseinander und unterzieht sie einer Revision.
Aktualisiert: 2023-04-15
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