Thomas Kröger entwickelt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums ein für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt gleichermaßen gültiges Aufbauschema, wobei er vor allem den Gesetzesbegriffen Unrecht und Schuld besondere Beachtung schenkt. Kritisch beleuchtet werden bei seiner Analyse nicht nur diejenigen Auffassungen, die meinen, originärer Aspekt des fahrlässigen Verhaltens sei eine sog. Sorgfaltspflichtverletzung, sondern auch primär normentheoretisch fundierte Begründungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das hiermit von Winrich Langer in zweiter Auflage veröffentlichte Werk "Das Sonderverbrechen" trägt nicht nur einen neuen, an den heutigen Gesetzestext angepaßten Titel - "Die Sonderstraftat" ist ein aufgrund tiefer Einschnitte, inhaltlicher Umgestaltungen und wesentlicher Erweiterungen völlig neues, gegenüber der Erstauflage eigenständiges Buch. Unverändert blieben jedoch der Zugang zur untersuchten Problematik, d. h. zur strafrechtsdogmatischen Behandlung von Straftaten mit einem durch objektiv-personale Unrechtstatbestandsmerkmale näher gekennzeichneten Subjekt, die angewandten Methoden und fast ausnahmslos die in der Erstauflage erarbeiteten Ergebnisse, namentlich die aufgewiesene Notwendigkeit einer gesamtsystematischen Analyse und die Begriffsbestimmung der Sonderstraftat. Nicht in die Neuauflage übernommen wurden hingegen die Abschnitte des Werkes, die heute mehr von rechtshistorischem Interesse sind. Der dadurch gewonnene Raum wurde zur vertieften Behandlung aller drei Hauptgebiete der Lehre vom Verbrechen genutzt. Die Entfaltung des allgemeinen Straftatbegriffs mit seinen Elementen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der tatbestandsmäßigen Schuld und der tatbestandsmäßigen Strafwürdigkeit sowie der Erscheinungsformen des Verbrechens machen die Neuauflage hinsichtlich der thematisierten Materien zu einem Lehrbuch des Strafrechts. Sie enthält zudem in ihrem Schlußteil die (für die Strafrechtspraxis wie für die Strafrechtslehre gleichermaßen wichtige) allererste vollständige Zuordnung sämtlicher Tatbestände des Strafgesetzbuches zu den Sonder- oder zu den Gemeinstraftaten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das hiermit von Winrich Langer in zweiter Auflage veröffentlichte Werk "Das Sonderverbrechen" trägt nicht nur einen neuen, an den heutigen Gesetzestext angepaßten Titel - "Die Sonderstraftat" ist ein aufgrund tiefer Einschnitte, inhaltlicher Umgestaltungen und wesentlicher Erweiterungen völlig neues, gegenüber der Erstauflage eigenständiges Buch. Unverändert blieben jedoch der Zugang zur untersuchten Problematik, d. h. zur strafrechtsdogmatischen Behandlung von Straftaten mit einem durch objektiv-personale Unrechtstatbestandsmerkmale näher gekennzeichneten Subjekt, die angewandten Methoden und fast ausnahmslos die in der Erstauflage erarbeiteten Ergebnisse, namentlich die aufgewiesene Notwendigkeit einer gesamtsystematischen Analyse und die Begriffsbestimmung der Sonderstraftat. Nicht in die Neuauflage übernommen wurden hingegen die Abschnitte des Werkes, die heute mehr von rechtshistorischem Interesse sind. Der dadurch gewonnene Raum wurde zur vertieften Behandlung aller drei Hauptgebiete der Lehre vom Verbrechen genutzt. Die Entfaltung des allgemeinen Straftatbegriffs mit seinen Elementen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der tatbestandsmäßigen Schuld und der tatbestandsmäßigen Strafwürdigkeit sowie der Erscheinungsformen des Verbrechens machen die Neuauflage hinsichtlich der thematisierten Materien zu einem Lehrbuch des Strafrechts. Sie enthält zudem in ihrem Schlußteil die (für die Strafrechtspraxis wie für die Strafrechtslehre gleichermaßen wichtige) allererste vollständige Zuordnung sämtlicher Tatbestände des Strafgesetzbuches zu den Sonder- oder zu den Gemeinstraftaten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Thomas Kröger entwickelt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums ein für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt gleichermaßen gültiges Aufbauschema, wobei er vor allem den Gesetzesbegriffen Unrecht und Schuld besondere Beachtung schenkt. Kritisch beleuchtet werden bei seiner Analyse nicht nur diejenigen Auffassungen, die meinen, originärer Aspekt des fahrlässigen Verhaltens sei eine sog. Sorgfaltspflichtverletzung, sondern auch primär normentheoretisch fundierte Begründungsansätze.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das hiermit von Winrich Langer in zweiter Auflage veröffentlichte Werk "Das Sonderverbrechen" trägt nicht nur einen neuen, an den heutigen Gesetzestext angepaßten Titel - "Die Sonderstraftat" ist ein aufgrund tiefer Einschnitte, inhaltlicher Umgestaltungen und wesentlicher Erweiterungen völlig neues, gegenüber der Erstauflage eigenständiges Buch. Unverändert blieben jedoch der Zugang zur untersuchten Problematik, d. h. zur strafrechtsdogmatischen Behandlung von Straftaten mit einem durch objektiv-personale Unrechtstatbestandsmerkmale näher gekennzeichneten Subjekt, die angewandten Methoden und fast ausnahmslos die in der Erstauflage erarbeiteten Ergebnisse, namentlich die aufgewiesene Notwendigkeit einer gesamtsystematischen Analyse und die Begriffsbestimmung der Sonderstraftat. Nicht in die Neuauflage übernommen wurden hingegen die Abschnitte des Werkes, die heute mehr von rechtshistorischem Interesse sind. Der dadurch gewonnene Raum wurde zur vertieften Behandlung aller drei Hauptgebiete der Lehre vom Verbrechen genutzt. Die Entfaltung des allgemeinen Straftatbegriffs mit seinen Elementen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der tatbestandsmäßigen Schuld und der tatbestandsmäßigen Strafwürdigkeit sowie der Erscheinungsformen des Verbrechens machen die Neuauflage hinsichtlich der thematisierten Materien zu einem Lehrbuch des Strafrechts. Sie enthält zudem in ihrem Schlußteil die (für die Strafrechtspraxis wie für die Strafrechtslehre gleichermaßen wichtige) allererste vollständige Zuordnung sämtlicher Tatbestände des Strafgesetzbuches zu den Sonder- oder zu den Gemeinstraftaten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Thomas Kröger entwickelt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums ein für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt gleichermaßen gültiges Aufbauschema, wobei er vor allem den Gesetzesbegriffen Unrecht und Schuld besondere Beachtung schenkt. Kritisch beleuchtet werden bei seiner Analyse nicht nur diejenigen Auffassungen, die meinen, originärer Aspekt des fahrlässigen Verhaltens sei eine sog. Sorgfaltspflichtverletzung, sondern auch primär normentheoretisch fundierte Begründungsansätze.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das hiermit von Winrich Langer in zweiter Auflage veröffentlichte Werk "Das Sonderverbrechen" trägt nicht nur einen neuen, an den heutigen Gesetzestext angepaßten Titel - "Die Sonderstraftat" ist ein aufgrund tiefer Einschnitte, inhaltlicher Umgestaltungen und wesentlicher Erweiterungen völlig neues, gegenüber der Erstauflage eigenständiges Buch. Unverändert blieben jedoch der Zugang zur untersuchten Problematik, d. h. zur strafrechtsdogmatischen Behandlung von Straftaten mit einem durch objektiv-personale Unrechtstatbestandsmerkmale näher gekennzeichneten Subjekt, die angewandten Methoden und fast ausnahmslos die in der Erstauflage erarbeiteten Ergebnisse, namentlich die aufgewiesene Notwendigkeit einer gesamtsystematischen Analyse und die Begriffsbestimmung der Sonderstraftat. Nicht in die Neuauflage übernommen wurden hingegen die Abschnitte des Werkes, die heute mehr von rechtshistorischem Interesse sind. Der dadurch gewonnene Raum wurde zur vertieften Behandlung aller drei Hauptgebiete der Lehre vom Verbrechen genutzt. Die Entfaltung des allgemeinen Straftatbegriffs mit seinen Elementen des tatbestandsmäßigen Unrechts, der tatbestandsmäßigen Schuld und der tatbestandsmäßigen Strafwürdigkeit sowie der Erscheinungsformen des Verbrechens machen die Neuauflage hinsichtlich der thematisierten Materien zu einem Lehrbuch des Strafrechts. Sie enthält zudem in ihrem Schlußteil die (für die Strafrechtspraxis wie für die Strafrechtslehre gleichermaßen wichtige) allererste vollständige Zuordnung sämtlicher Tatbestände des Strafgesetzbuches zu den Sonder- oder zu den Gemeinstraftaten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Thomas Kröger entwickelt nach umfassender Auswertung des erschienenen Schrifttums ein für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt gleichermaßen gültiges Aufbauschema, wobei er vor allem den Gesetzesbegriffen Unrecht und Schuld besondere Beachtung schenkt. Kritisch beleuchtet werden bei seiner Analyse nicht nur diejenigen Auffassungen, die meinen, originärer Aspekt des fahrlässigen Verhaltens sei eine sog. Sorgfaltspflichtverletzung, sondern auch primär normentheoretisch fundierte Begründungsansätze.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die herkömmliche Unterscheidung zwischen Rechtfertigungen und Entschuldigungen erscheint nicht nur als historisches Zufallsprodukt, sondern erweist sich überdies als unpraktikabel. Sie lässt sich weder logisch noch positiv-rechtlich oder «ontologisch» begründen. Eine Funktionalitätsprüfung daraufhin, ob der Differenzierung eine eigene und spezifische Bedeutung im Rahmen eines straftheoretischen Zweckerreichungsprogramms zukommt, wirft die Frage nach dem funktionalen Basisentscheid auf: Es bedarf mithin einer «Durchmusterung» straftheoretischer Konzeptionen und damit des Versuchs einer Beantwortung der Frage nach dem «Sinn» der Strafe. Hier vermag keine Straftheorie Letztbegründungsansprüchen zu genügen, die sogenannte positive Generalprävention erscheint indes als «kleinstes Übel». Gemessen an ihr erweist sich die Differenzierung zwischen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsbereich als funktionslos. Es verbleibt die Frage nach den - straftatsystematischen wie rechtsfolgenpraktischen - Konsequenzen einer «Einheitslösung».
Aktualisiert: 2019-12-19
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