Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-06-22
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
• Kurztext: Die einheitliche Irrtumslehre basiert auf dem Verbotsirrtumsmodell und bezieht den Tatbestandsirrtum in die Struktur des Verbotsirrtums ein. Gleichzeitig wird die Unrechtseinsicht des Verbotsirrtums (einheitliche Irrtumslehre) durch der Vermeidbarkeitsbeurteilung geprüft. • Langtext: Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-03-23
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
> findR *

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre

Rekonstruktion des Verbotsirrtums: Die einheitliche Irrtumslehre von Liu,  He
Die Irrtumslehre ist traditionell ein unvermeidbares Thema in der Strafrechtswissenschaft und spiegelt die Grundhaltung der strafrechtlichen Zurechnung wider. Eine richtige Irrtumslehre hingegen soll die normative Zurechnung nach der Handlung und den subjektiven Zustand zum Zeitpunkt der Handlung miteinander verbinden. Die in dieser Arbeit vertretene „einheitliche Irrtumslehre“ führt die Frage der strafrechtlichen Zurechnung auf die subjektive Natur der kognitiven Abweichung des Täters zurück. Im Rahmen der Strafrechtsdogmatik beruht die „einheitliche Irrtumslehre“ auf einer Unterscheidung zweiter Stufe zwischen dem Wissen und dem Wollen des Täters. Diese Unterscheidung zweiter Stufe gründet auf der Beschränkung des Tatbestandsvorsatzes auf „Wissen und Wollen erster Stufe“ und der Beschränkung der Unrechtseinsicht auf „Wissen und Wollen zweiter Stufe“. Auf dieser Grundlage stellt die „einheitliche Irrtumslehre“ bei der strafrechtlichen Zurechnungsfrage für die kognitive Abweichung auf die Vermeidbarkeit des „wusste, was er wollte“ der Unrechtseinsicht ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema subjektive Zurechnung

Sie suchen ein Buch über subjektive Zurechnung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema subjektive Zurechnung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema subjektive Zurechnung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema subjektive Zurechnung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

subjektive Zurechnung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema subjektive Zurechnung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter subjektive Zurechnung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.