Die Verfahren vor den Zulassungsgremien – Zulassungs- und Berufungsausschuss – bilden einen zentralen Bereich des Medizinrechts.
Das Werk bietet dem Praktiker eine strukturierte und umfassende Darstellung zu folgenden Themen:
- Errichtung und Organisation der Zulassungsgremien
- Verfahrensgrundsätze
- Ablauf des Verfahrens vor dem Zulassungsausschuss
- Widerspruchsverfahren vor dem Berufungsausschuss
- Einstweiliger Rechtschutz
- Darstellung der einzelnen Zulassungssachen, z.B.
- Zulassungen von Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren
- Ermächtigungen von Ärzten und Einrichtungen
- Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (z.B. Genehmigung von Sitzverlegungen, Ermächtigungzum Betrieb von Zweigpraxen, Genehmigung und Entscheidungen über die Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften etc.)
- Genehmigung von angestellten Ärzten
- Beendigung von Zulassungen.Neu in der 4. Auflage:
Darstellung der Auswirkungen des TSVG mit einschlägiger aktueller Rechtsprechung und Literatur sowie des GVWG, insbesondere bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung vertragsärztlicher Leistungserbringer (§ 95e SGB V n.F.).
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Verfahren vor den Zulassungsgremien – Zulassungs- und Berufungsausschuss – sowie vor den Sozialgerichten bilden einen zentralen Bereich des Medizinrechts. Die Rechtslage ist unübersichtlich u.a. aufgrund verzahnter Regelungskomplexe, der unterschiedlichsten betroffenen Berufsgruppen und Teilnehmer am Verfahren (Ärzte, Zahnärzte. Psychotherapeuten, MVZ, Krankenhäuser etc.).
Das Werk „Vertragsärztliche Zulassungsverfahren“ von Kremer/Wittmann bietet eine strukturierte und umfassende Darstellung zu den Themen:
- Errichtung und Organisation der Zulassungsgremien
- Verfahrensgrundsätze
- Ablauf des Verfahrens vor dem Zulassungsausschuss
- Widerspruchsverfahren vor dem Berufungsausschuss
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Darstellung der einzelnen Zulassungssachen, z.B. Zulassung von Ärzten und MVZ, Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen, Entscheidung im Zusammenhang mit der Ausübung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (z.B. Genehmigung von Sitzverlegungen, Ermächtigung zum Betrieb von Zweigpraxen, Genehmigung und Entscheidung über die Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften etc.), Genehmigung von angestellten Ärzten, Beendigung von Zulassungen.
Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen seit November 2017, vor allem das am 11.5.2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur.
Umfangreich überarbeitet und inhaltlich vertieft wurden insbesondere die Abschnitte über
die Zulassung von Ärzten
die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren
die Zulassung im Nachbesetzungsverfahren
die Genehmigung von Anstellungsverhältnissen
die Ermächtigungen gemäß § 31 Ärzte-ZV.
Aktualisiert: 2021-10-04
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Die Verfahren vor den Zulassungsgremien – Zulassungs- und Berufungsausschuss – bilden einen zentralen Bereich des Medizinrechts.
Das Werk bietet dem Praktiker eine strukturierte und umfassende Darstellung zu folgenden Themen:
- Errichtung und Organisation der Zulassungsgremien
- Verfahrensgrundsätze
- Ablauf des Verfahrens vor dem Zulassungsausschuss
- Widerspruchsverfahren vor dem Berufungsausschuss
- Einstweiliger Rechtschutz
- Darstellung der einzelnen Zulassungssachen, z.B.
- Zulassungen von Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren
- Ermächtigungen von Ärzten und Einrichtungen
- Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (z.B. Genehmigung von Sitzverlegungen, Ermächtigungzum Betrieb von Zweigpraxen, Genehmigung und Entscheidungen über die Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften etc.)
- Genehmigung von angestellten Ärzten
- Beendigung von Zulassungen.Neu in der 4. Auflage:
Darstellung der Auswirkungen des TSVG mit einschlägiger aktueller Rechtsprechung und Literatur sowie des GVWG, insbesondere bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung vertragsärztlicher Leistungserbringer (§ 95e SGB V n.F.).
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Die Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern, insbesondere zu Ärzten und Psychotherapeuten, sind einer permanenten Wandlung unterworfen.
Die Neuauflage des Kommentars ist auf dem Rechtsstand von August 2020 und berücksichtigt die Vielzahl der Änderungen des SGB V, die einschneidende Änderungen auch des BMV-Ä mit seinen Anlagen mit sich brachten, u.a. das TSVG und die Digitalisierung der vertragsärztlichen Versorgung. Wichtigen Anlagen sind erstmals zusammenfassende Einführungen und Bewertungen beigefügt.
Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere
* die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung,
* die Qualitätssicherung,
* die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten (z.B. freie Arztwahl, Verordnungen),
* allgemeine Grundsätze (z.B. Sprechstunden, Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Assistenten, angestellte Ärzte),
* administrative Vorgaben, wie Vordrucke und Bescheinigungen,
* Regelungen zur Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen sowie
* deren Vergütung.
Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2021-09-16
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Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag (BMV) als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Die Beziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Vertragspartnern, insbesondere zu Ärzten und Psychotherapeuten, sind einer permanenten Wandlung unterworfen. Die Neuauflage des Kommentars ist auf dem Rechtsstand von April 2020 und berücksichtigt die Vielzahl der Änderungen des SGB V, die einschneidende Änderungen auch des BMV-Ä mit seinen Anlagen mit sich brachten, u.a. das TSVG und die Digitalisierung der vertragsärztlichen Versorgung. Wichtigen Anlagen sind erstmals zusammenfassende Einführungen und Bewertungen vorangestellt. Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere * die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, * die Qualitätssicherung, * die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten (z.B. freie Arztwahl, Verordnungen), * allgemeine Grundsätze (z.B. Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Assistenten, angestellte Ärzte), * administrative Vorgaben, wie Vordrucke und Bescheinigungen, * Regelungen zur Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung der erbrachten Leistungen sowie * deren Vergütung. Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag - seit dem 1. Oktober 2013 als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten - ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Diese rechtlichen Vorgaben gewährleisten eine möglichst einheitliche Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung und einheitliche Verfahrensregelungen für die Ärzte, auch um den administrativen Aufwand in den Praxen zu minimieren.
Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, allgemeine Grundsätze (z.B. Arztwahl, Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Tätigkeit an weiteren Orten, Sprechstunden), Vordrucke, Bescheinigungen und Auskünfte, Regelungen zur Abrechnung, Prüfung und Wirtschaftlichkeit und besondere Rechte und Pflichten der Ärzte, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2020-05-29
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Die Verfahren vor den Zulassungsgremien – Zulassungs- und Berufungsausschuss – sowie vor den Sozialgerichten bilden einen zentralen Bereich des Medizinrechts. Die Rechtslage ist unübersichtlich u.a. aufgrund verzahnter Regelungskomplexe, der unterschiedlichsten betroffenen Berufsgruppen und Teilnehmer am Verfahren (Ärzte, Zahnärzte. Psychotherapeuten, MVZ, Krankenhäuser etc.).
Das Werk „Vertragsärztliche Zulassungsverfahren“ von Kremer/Wittmann bietet eine strukturierte und umfassende Darstellung zu den Themen:
Errichtung und Organisation der Zulassungsgremien
Verfahrensgrundsätze
Ablauf des Verfahrens vor dem Zulassungsausschuss
Widerspruchsverfahren vor dem Berufungsausschuss
Einstweiliger Rechtsschutz
Darstellung der einzelnen Zulassungssachen, z.B. Zulassung von Ärzten und MVZ, Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen, Entscheidung im Zusammenhang mit der Ausübung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (z.B. Genehmigung von Sitzverlegungen, Ermächtigung zum Betrieb von Zweigpraxen, Genehmigung und Entscheidung über die Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften etc.), Genehmigung von angestellten Ärzten, Beendigung von Zulassungen.
Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen seit November 2014, vor allem das am 23.7.2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), sowie die bis einschließlich April 2017 ergangene Rechtsprechung und Literatur insbesondere zum GKV-VSG.
Umfangreich überarbeitet und inhaltlich vertieft wurden insbesondere die Abschnitte über
die Zulassung von Ärzten
die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren
die Zulassung im Nachbesetzungsverfahren
die Genehmigung von Anstellungsverhältnissen
die Ermächtigungen gemäß § 31 Ärzte-ZV.
Neu aufgenommen wurden die Ermächtigung von Außenstellen psychiatrischer Krankenhäuser und der Außenstellen von Allgemeinkrankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen (§ 118 Abs. 4 SGB V) sowie die Ermächtigung von medizinischen Behandlungszentren (§ 119c SGB V).
Aktualisiert: 2021-07-12
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Der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen abgeschlossene Bundesmantelvertrag - seit dem 1. Oktober 2013 als einheitlicher Vertrag für alle Kassenarten - ist das zentrale Regelungswerk zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Standards für die vertragsärztliche Versorgung. Diese rechtlichen Vorgaben gewährleisten eine möglichst einheitliche Versorgungsqualität in der gesetzlichen Krankenversicherung und einheitliche Verfahrensregelungen für die Ärzte, auch um den administrativen Aufwand in den Praxen zu minimieren.
Die Regelungsgegenstände umfassen insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung, allgemeine Grundsätze (z.B. Arztwahl, Vertretung, persönliche Leistungserbringung, Tätigkeit an weiteren Orten, Sprechstunden), Vordrucke, Bescheinigungen und Auskünfte, Regelungen zur Abrechnung, Prüfung und Wirtschaftlichkeit und besondere Rechte und Pflichten der Ärzte, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
Das Werk ist für den mit dem Vertragsarztrecht befassten Praktiker eine unverzichtbare Arbeitshilfe.
Aktualisiert: 2020-05-29
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