Die Würde der Verletzlichen

Die Würde der Verletzlichen von Engi,  Lorenz
Die modernen Verfassungen sprechen dem Menschen »Würde« zu. Doch was ist damit genau gemeint? Noch immer ist die Bedeutung des Begriffs der menschlichen Würde relativ unklar. Viele Deutungen setzen bei auszeichnenden Eigenschaften des Menschen – wie Autonomie oder Handlungsfähigkeit – an, um die Würde zu erklären. Sie sind aber mit dem Problem konfrontiert, dass einige Menschen den damit gesetzten Anforderungen nicht entsprechen (zum Beispiel Kleinkinder oder Menschen mit Demenz). Die vorliegende Interpretation geht davon aus, dass Menschen unverfügbare Subjekte darstellen, weil sie natürlich geworden sind und einen eigenen Lebensvollzug aufweisen. Sie weisen von ihrer Natalität her einen Selbststand auf, der eine normative Unverfügbarkeit indiziert. Dies bedeutet insbesondere, dass alles Handeln gegenüber Menschen begründbar sein muss. Der Lebensvollzug von Menschen ist hierbei besonders gegenüber demjenigen von Tieren von besonderer Art. Das menschliche Leben ist von einer spezifischen Verletzbarkeit bestimmt, die sich besonders in drei Dimensionen zeigt: Menschen sind in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht verletzlich. Die Würde des Menschen wird missachtet, wenn diese Verletzbarkeit und Fragilität des Menschen ausgeblendet wird.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die Kritik der marxistischen Rechtstheorie

Die Kritik der marxistischen Rechtstheorie von Obermayr,  Linda Lilith
Eugen Paschukanis’ Rechtstheorie sagt nicht, wie das Recht sein, sondern, wie es erkannt werden soll. Der Begriff der Rechtsform ist dafür von zentraler Bedeutung. In ihm ist die Dialektik von Freiheit und Herrschaft in der bürgerlichen Gesellschaft erfasst. Ihn zu entfalten heißt, in der Darstellung des Rechts zugleich dessen immanente Kritik zu leisten. Linda Lilith Obermayrs Studie expliziert den Rechtsformbegriff in seiner engen Beziehung zur Kritik der politischen Ökonomie von Marx. In Form der Einwände des österreichischen Rechtstheoretikers Hans Kelsen macht sie zugleich eine exemplarische Gegenposition stark, an der sich Paschukanis’ These einer umfassenden Selbstkritik unterziehen kann. Erst in Konfrontation mit Kelsens Positivismus und methodischem Reinheitspostulat tritt die Pointe marxistischer Rechtsformkritik in ihrer Radikalität hervor: Objektivität und Subjektivität, Unmittelbarkeit und Vermittlung, Wirklichkeit und Schein stellen sich zunehmend als die Gegenteile ihrer selbst dar.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Impunität

Impunität von Hofmann,  Dominik
Unter dem Schlagwort der Impunität wird die Ungerechtigkeit beklagt, die darin liegt, wenn das Recht – entgegen hehren Beteuerungen – Gerechtigkeit nicht durchsetzt. Wo Verbrechen ungestraft bleiben, so die aus der Negativfassung generalpräventiven Denkens hervorgehende Sorge, wird Kriminalität ermutigt und die soziale Ordnung ist bedroht. Der Verdacht stellt sich ein, verdeckte Machtinteressen und strukturelle Diskriminierung seien am Werk. Nicht beim Versuch, solche aufzudecken, setzt die vorliegende Analyse an, sondern bei der Beobachtung derer, die entsprechend beobachten. Sie behandelt Impunität als eine gesellschaftliche Semantik, erschließt deren Herkunft, sortiert ihre aktuellen Ausprägungen und fragt nach den sozialen Folgen, die sie als eine solche Semantik zeitigt. Unter Rückgriff auf ein systemtheoretisches Instrumentarium zeigt Dominik Hofmann, welche verschiedenen Diskurse auf der Ebene der Weltgesellschaft in der Anti-Impunitätsbewegung zusammenlaufen, wie die Straffreiheit zunehmend selbst in ein (zumeist ungestraftes) Vergehen umgedeutet wird und warum dort, wo Impunität herrscht, nicht nur die soziale Ordnung, sondern auch das Recht keineswegs verschwindet.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Untersuchung im Rechtsstaat

Untersuchung im Rechtsstaat von Pichl,  Maximilian
Von 1998 bis 2011 konnte der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund (NSU) unentdeckt zehn Menschen kaltblütig ermorden, Sprengstoffanschläge durchführen sowie Raubüberfälle begehen. Deutsche Sicherheitsbehörden erwiesen sich als unfähig oder nicht willens, zur Beendigung der Mordserie und Aufklärung der Taten beizutragen. Mit dem Verhalten von Polizeibehörden und Verfassungsschutz haben sich insbesondere die NSU-Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern beschäftigt. Ihre Arbeit untersucht Maximilian Pichl mittels der von ihm entwickelten rechtswissenschaftlichen Methode einer deskriptiv-kritischen Beobachtung. Mit dieser geht er den Möglichkeiten und Grenzen von parlamentarischen Untersuchungsverfahren auf den Grund. Anhand der empirischen Beobachtungen der Ausschussarbeit und einer Diskussion der rechtspolitischen Folgen zeigt das Buch, auf welche Art und Weise die Aufklärung der NSU-Mordserie in großen Teilen auch an der Sabotage der Sicherheitsbehörden gescheitert ist. Für die diesem Buch zugrunde liegende Dissertation erhielt Maximilian den Walter-Kolb-Gedächtnispreis sowie den Werner-Pünder-Preis.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Die Erfindung der ökonomischen Rechtswissenschaft

Die Erfindung der ökonomischen Rechtswissenschaft von Vesco,  Stephan
Der Rechtswissenschaftler Hermann Kantorowicz hat den Wandel des Privatrechtsdenkens als Pendelbewegung zwischen Formalismus und Finalismus begriffen. Ersterer rückt begriffliche Rationalität und das Freiheits- und Gleichheitspostulat in den Mittelpunkt, letzterer versteht das Recht unter dem Gesichtspunkt des Zwecks. Nachdem der Formalismus als Begriffsjurisprudenz in der Rechtsschule Rudolf von Jherings seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte, setzt das Pendel selbst zu einer großen Gegenbewegung an, die im Fokus der vorliegenden Studie steht. Stephan Vesco untersucht diese Entwicklung als eine, die das Privatrechtsdenken hin zu ökonomischer Effizienzlogik führt und die die Zweckverfolgung über das Recht mit ökonomischem Kalkül gleichsetzt. Er identifiziert anhand von Jhering, Friedrich August von Hayek und Richard Posner drei Momente im dialektischen Prozess der Ökonomisierung der Privatrechtswissenschaft: Zunächst wird die Wirtschaftlichkeit des Rechts unbestimmt von außen herangetragen (Jhering); dann wieder als dem dogmatischen Gewohnheitsrecht inhärent reklamiert (Hayek); und schließlich selbst als neue Dogmatik reformuliert (Posner als Vertreter von law & economics). Dem Autor gelingt es auf diese Weise, die Ökonomisierung im modernen Privatrechtsdenken selbst, als »Erfindung« im Sinne eines systeminternen Rearrangements, zu rekonstruieren. Die Studie verbindet damit einen kritischen Anspruch: Gegen das Postulat der charakterisierten Positionen – nämlich die Freiheits- und Gleichheitsideale mit dem wirtschaftlichen Imperativ versöhnen, ja gerade durch diesen am besten bedienen zu können – arbeitet sie die je auftretenden Spannungsprobleme und die politische Natur des Privatrechts heraus. Den Schluss der Studie bildet nicht etwa die Forderung, zum Begriffsdenken zurückzukehren, sondern die am American Legal Realism anknüpfende Überlegung, eine final und ökonomisch orientierte Rechtstheorie, anders, nach Maßstäben der Umverteilung und sozialen Gerechtigkeit, zu denken.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Historisch-genetische Theorie der Gesellschaft

Historisch-genetische Theorie der Gesellschaft von Dux,  Günter
Die Theorie der Gesellschaft muss neu verhandelt werden. Es gibt unseres Wissens keine Theorie, die ihren Bildungsprozess aus der Evolution herausführt, um hernach ihrer Entwicklung in der Geschichte zu folgen. Exakt darum geht es in diesem Band. Möglich ist eine solche Theorie nur, wenn man den Bildungsprozess der Gesellschaft wie ihre Entwicklung historisch-genetisch rekonstruiert. Zugrunde liegt ihr der Erwerb der Handlungskompetenz, formiert hat sich die Gesellschaft über Macht. In der gesellschaftlichen Entwicklung hat Macht sich als Verhängnis erwiesen. Die von ihr bewirkten hierarchischen Strukturen waren in Häuptlingstümern und Big-man-Gesellschaften noch moderat, mit der Ausbildung von Herrschaft und Staat in den frühen Hochkulturen verlieren die der Herrschaft unterworfenen Subjekte Selbstbestimmung und Freiheit. Gerechtigkeit als Widerspruch gegen den Zugriff der Potentaten auf die Lebensformen der Subjekte wurde dadurch unter der Schwelle des Bewusstseins gehalten, dass Herrschaft einem Absoluten am Grunde der Welt zugeschrieben wurde und von Gott verordnet galt. Phasen des Widerstandes wurden durch das Machtpotential der Herrschaft ebenso unterdrückt, wie durch die Logik des Denkens im Ausgang von einem Absoluten. Auch noch in der Antike wurde Gerechtigkeit einem Absoluten zugeschrieben: Geist, der auf die Idee des Guten konvergierte. Nach dem Umbruch der Logik in der Neuzeit richtet sich das Postulat der Gerechtigkeit auf die Organisationsformen der Gesellschaft. Durch sie soll jeder ein Leben führen können, das den Sinnanforderungen der Zeit gerecht wird.  ist Prof. emeritus am Institut für Soziologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Aufhebungsrechte

Aufhebungsrechte von Wihl,  Tim
Das moderne Recht der Rechte ist strukturverschieden vom vormodernen Recht des Rechts. Im modernen Recht wirken Grund- und Menschenrechte als »Aufhebungsrechte «, die das ordnende Recht im Modus der immanenten Kritik immer wieder über seinen autoritären Charakter reflektieren lassen. Objektives Recht trifft permanent auf den Prüfstein der subjektiven Individualität, muss sich bewähren und läutern. So wird eine politische Kritik des Rechts aus ihm selbst heraus möglich. Die Selbstkritik des Rechts durch Aufhebungsrechte geschieht in juristischen Formen, welche sich in drei Idealtypen kristallisieren. Diese drei »Formtypen« der Rechte ergeben sich aus rechtsvergleichenden Untersuchungen und weisen eine Affinität zu »Inhaltstypen« auf, die die Rechte entlang der Achse der Zeitlichkeit anordnen: konservatives Eigentum, liberale Freiheit und progressive Gleichheit. Die Gleichheit ist zudem die Möglichkeitsbedingung von Rechten schlechthin. Jedes Aufhebungsrecht verbietet Privilegien, gebietet die Anerkennung von Differenz und tendiert zu sozialer Gleichheit. Modernes Recht will egalitäres Recht sein. Die vorliegende Arbeit versucht einerseits, durch die Entwicklung begrifflicher Unterscheidungen und unter Rückgriff auf die Grundrechtsdebatten des deutschen, amerikanischen und französischen Verfassungsrechts die Vergleichung auf dem Gebiet der Grund- und Menschenrechte neu zu fundieren. Andererseits ist der Vergleich ein Mittel, die verbreitete politisch- philosophische Überzeugung zu erschüttern, es gebe so etwas wie die Menschenrechte. Der Autor arbeitet heraus, dass es im Gegenteil nur eine Vielfalt begrifflich unterscheidbarer Typen von Rechten gibt, die untereinander im Konflikt liegen und gemeinsam die heutigen Demokratien juristisch konstituieren.
Aktualisiert: 2020-01-14
Autor:
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Historisch-genetische Theorie der Gesellschaft

Historisch-genetische Theorie der Gesellschaft von Dux,  Günter
Die Theorie der Gesellschaft muss neu verhandelt werden. Es gibt unseres Wissens keine Theorie, die ihren Bildungsprozess aus der Evolution herausführt, um hernach ihrer Entwicklung in der Geschichte zu folgen. Exakt darum geht es in diesem Band. Möglich ist eine solche Theorie nur, wenn man den Bildungsprozess der Gesellschaft wie ihre Entwicklung historisch-genetisch rekonstruiert. Zugrunde liegt ihr der Erwerb der Handlungskompetenz, formiert hat sich die Gesellschaft über Macht. In der gesellschaftlichen Entwicklung hat Macht sich als Verhängnis erwiesen. Die von ihr bewirkten hierarchischen Strukturen waren in Häuptlingstümern und Big-man-Gesellschaften noch moderat, mit der Ausbildung von Herrschaft und Staat in den frühen Hochkulturen verlieren die der Herrschaft unterworfenen Subjekte Selbstbestimmung und Freiheit. Gerechtigkeit als Widerspruch gegen den Zugriff der Potentaten auf die Lebensformen der Subjekte wurde dadurch unter der Schwelle des Bewusstseins gehalten, dass Herrschaft einem Absoluten am Grunde der Welt zugeschrieben wurde und von Gott verordnet galt. Phasen des Widerstandes wurden durch das Machtpotential der Herrschaft ebenso unterdrückt, wie durch die Logik des Denkens im Ausgang von einem Absoluten. Auch noch in der Antike wurde Gerechtigkeit einem Absoluten zugeschrieben: Geist, der auf die Idee des Guten konvergierte. Nach dem Umbruch der Logik in der Neuzeit richtet sich das Postulat der Gerechtigkeit auf die Organisationsformen der Gesellschaft. Durch sie soll jeder ein Leben führen können, das den Sinnanforderungen der Zeit gerecht wird.  ist Prof. emeritus am Institut für Soziologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Aktualisiert: 2023-04-04
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