Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.°°Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen.°°Das ungarische Verfassungsgericht ist das mächtigste Verfassungsgericht, das rumänische dagegen eines der schwächeren Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa. Die Untersuchung zeigt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit, das herausragende verfassungsrechtliche Phänomen der letzten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ihren Niederschlag gefunden hat. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung dieser Verfassungsgerichte ist das Ergebnis von Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme. Es ist eine Begegnung mit unterschiedlichen Modellen westeuropäischer Verfassungsgerichtsbarkeiten, die sodann eindrucksvoll weiterentwickelt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildet der Befund, dass bei der Handhabung grundrechtlicher Fragestellungen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtsprechung immer wieder in starkem Umfang auf bestimmte staats-, verfassungs- und demokratietheoretische „Leitbilder“ verwiesen wird, für die im selben Atemzug mehr oder weniger offen konstatiert wird, dass sie nicht oder allenfalls schemenhaft Anklang im Verfassungstext finden. Die Arbeit interessiert sich für die Funktionalisierung dieser Leitbilder durch den Interpreten sowie das Potenzial und die Risiken, die mit ihrem Gebrauch verbunden sind. Sind Leitbilder – so lautete eine der zentralen Fragestellungen der Untersuchung – ein Segen, weil sie zu einer Erhellung und Rationalisierung auslegungsleitender Vorverständnisse beitragen, oder doch eher Fluch, weil sie einer Auflösung der Normativität der Verfassung Vorschub leisten? Dabei geht es letztlich um die alte, aber nunmehr in neuem Licht erscheinende Frage nach dem Eigenanteil des Interpreten bei der Suche nach dem verfassungsrechtlich Gebotenen – einem Grundproblem der Erkenntnis- und Rechtstheorie, aber auch der verfassungsgerichtlichen Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.°°Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen.°°Das ungarische Verfassungsgericht ist das mächtigste Verfassungsgericht, das rumänische dagegen eines der schwächeren Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa. Die Untersuchung zeigt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit, das herausragende verfassungsrechtliche Phänomen der letzten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ihren Niederschlag gefunden hat. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung dieser Verfassungsgerichte ist das Ergebnis von Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme. Es ist eine Begegnung mit unterschiedlichen Modellen westeuropäischer Verfassungsgerichtsbarkeiten, die sodann eindrucksvoll weiterentwickelt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildet der Befund, dass bei der Handhabung grundrechtlicher Fragestellungen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtsprechung immer wieder in starkem Umfang auf bestimmte staats-, verfassungs- und demokratietheoretische „Leitbilder“ verwiesen wird, für die im selben Atemzug mehr oder weniger offen konstatiert wird, dass sie nicht oder allenfalls schemenhaft Anklang im Verfassungstext finden. Die Arbeit interessiert sich für die Funktionalisierung dieser Leitbilder durch den Interpreten sowie das Potenzial und die Risiken, die mit ihrem Gebrauch verbunden sind. Sind Leitbilder – so lautete eine der zentralen Fragestellungen der Untersuchung – ein Segen, weil sie zu einer Erhellung und Rationalisierung auslegungsleitender Vorverständnisse beitragen, oder doch eher Fluch, weil sie einer Auflösung der Normativität der Verfassung Vorschub leisten? Dabei geht es letztlich um die alte, aber nunmehr in neuem Licht erscheinende Frage nach dem Eigenanteil des Interpreten bei der Suche nach dem verfassungsrechtlich Gebotenen – einem Grundproblem der Erkenntnis- und Rechtstheorie, aber auch der verfassungsgerichtlichen Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Globalisierung hat den Staat und seine Institutionen verändert, und das Verhältnis zwischen direkter Demokratie und Völkerrecht wird heute als konfliktreicher erlebt als noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Migrationsbewegungen werfen neue Fragen des Minderheitenschutzes und Zusammenlebens auf, und der adäquate Schutz der Kommunikationsfreiheiten sowie der Privatsphäre stellt uns im Zeitalter von Big Data, Fake News und künstlicher Intelligenz vor vielfältige Herausforderungen. Was bedeuten all diese Veränderungen für das Verfassungsrecht der Schweiz als Grund- und Rahmenordnung?
20 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 unterzieht das vorliegende Gemeinschaftswerk der an Schweizer Universitäten lehrenden Professorinnen und Professoren des Verfassungsrechts das schweizerische Verfassungsrecht einer grundlegenden Überprüfung. Die Autorinnen und Autoren kommentieren nicht einzelne Verfassungsartikel, sondern widmen sich in thematisch gegliederten und überschaubaren Leseeinheiten der Grundlagenreflexion. Die Beiträge sollen zum Nachdenken anregen und Fragen des Verfassungsrechts in einen breiteren historischen und kulturellen Kontext einordnen. Die internationale Dimension wird ebenso miteinbezogen wie das Verfassungsrecht der kantonalen und kommunalen Ebene. Zudem erlaubt die rechtsvergleichende Perspektive, schweizerische Besonderheiten in neuem Licht zu betrachten. Das Werk will nicht nur Antworten geben, sondern auch in die Zukunft weisende neue Fragen aufwerfen.
La mondialisation a modifié l’État et ses institutions ; la relation entre démocratie directe et droit international est aujourd’hui vue comme étant plus conflictuelle qu’au début du 21e siècle ; les mouvements migratoires soulèvent de nouvelles questions de protection des minorités et du vivre ensemble, et la protection adéquate des libertés de communication et de la sphère privée pose de nombreux défis à l’ère du Big Data, des Fake News et de l’intelligence artificielle. Que signifient tous ces changements pour le droit constitutionnel suisse en tant que fondement et cadre normatif ?
Vingt ans après l’entrée en vigueur de la nouvelle Constitution fédérale le 1er janvier 2000, le présent ouvrage collectif des professeures et professeurs de droit constitutionnel des universités suisses soumet le droit constitutionnel suisse à une analyse approfondie. Les auteures et auteurs ne commentent pas des articles de la Constitution fédérale, mais se consacrent à la réflexion fondamentale, dans de courts chapitres thématiques. Les contributions invitent à la réflexion, et tentent de situer les questions de droit constitutionnel dans leur contexte historique et culturel plus large. La dimension internationale est prise en compte, de même que le droit constitutionnel aux niveaux cantonal et communal. L’ouvrage apporte par ailleurs une perspective de droit comparé qui permet d’envisager les particularités suisses sous un nouvel angle. L’ouvrage vise non seulement à apporter des réponses, mais aussi à soulever de nouvelles questions pour l’avenir.
Aktualisiert: 2021-02-01
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Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildet der Befund, dass bei der Handhabung grundrechtlicher Fragestellungen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtsprechung immer wieder in starkem Umfang auf bestimmte staats-, verfassungs- und demokratietheoretische „Leitbilder“ verwiesen wird, für die im selben Atemzug mehr oder weniger offen konstatiert wird, dass sie nicht oder allenfalls schemenhaft Anklang im Verfassungstext finden. Die Arbeit interessiert sich für die Funktionalisierung dieser Leitbilder durch den Interpreten sowie das Potenzial und die Risiken, die mit ihrem Gebrauch verbunden sind. Sind Leitbilder – so lautete eine der zentralen Fragestellungen der Untersuchung – ein Segen, weil sie zu einer Erhellung und Rationalisierung auslegungsleitender Vorverständnisse beitragen, oder doch eher Fluch, weil sie einer Auflösung der Normativität der Verfassung Vorschub leisten? Dabei geht es letztlich um die alte, aber nunmehr in neuem Licht erscheinende Frage nach dem Eigenanteil des Interpreten bei der Suche nach dem verfassungsrechtlich Gebotenen – einem Grundproblem der Erkenntnis- und Rechtstheorie, aber auch der verfassungsgerichtlichen Praxis.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.°°Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen.°°Das ungarische Verfassungsgericht ist das mächtigste Verfassungsgericht, das rumänische dagegen eines der schwächeren Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa. Die Untersuchung zeigt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit, das herausragende verfassungsrechtliche Phänomen der letzten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ihren Niederschlag gefunden hat. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung dieser Verfassungsgerichte ist das Ergebnis von Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme. Es ist eine Begegnung mit unterschiedlichen Modellen westeuropäischer Verfassungsgerichtsbarkeiten, die sodann eindrucksvoll weiterentwickelt wurden.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Parlamentsbeschlüssen kommt in der politischen Praxis eine nicht unerhebliche Rolle zu. Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen und verbindlichen Parlamentsbeschlüssen zu differenzieren. Der Verfasser untersucht die Zulässigkeit, Rechtswirkungen und Grenzen unverbindlicher Parlamentsbeschlüsse, welche an die Exekutive, an die Judikative und an Grundrechtsträger gerichtet sind. Eingehend erläutert wird ferner die Stellungnahme des Bundestags nach Art. 23 Abs. 3 GG. Ein weiterer Teil der Studie ist den verbindlichen Parlamentsbeschlüssen gewidmet. Ausführlich wird die Frage behandelt, ob verbindliche Parlamentsbeschlüsse im Rahmen der sogenannten Wesentlichkeitstheorie zur Anwendung kommen können. Dies stellt gleichzeitig einen Beitrag zur Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes dar. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung über Streitkräfteeinsätze im Ausland. Schließlich wird die Frage der Verbindlichkeit einfacher Parlamentsbeschlüsse im staatsinternen Bereich diskutiert.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Den Ausgangspunkt dieser Untersuchung bildet der Befund, dass bei der Handhabung grundrechtlicher Fragestellungen sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtsprechung immer wieder in starkem Umfang auf bestimmte staats-, verfassungs- und demokratietheoretische „Leitbilder“ verwiesen wird, für die im selben Atemzug mehr oder weniger offen konstatiert wird, dass sie nicht oder allenfalls schemenhaft Anklang im Verfassungstext finden. Die Arbeit interessiert sich für die Funktionalisierung dieser Leitbilder durch den Interpreten sowie das Potenzial und die Risiken, die mit ihrem Gebrauch verbunden sind. Sind Leitbilder – so lautete eine der zentralen Fragestellungen der Untersuchung – ein Segen, weil sie zu einer Erhellung und Rationalisierung auslegungsleitender Vorverständnisse beitragen, oder doch eher Fluch, weil sie einer Auflösung der Normativität der Verfassung Vorschub leisten? Dabei geht es letztlich um die alte, aber nunmehr in neuem Licht erscheinende Frage nach dem Eigenanteil des Interpreten bei der Suche nach dem verfassungsrechtlich Gebotenen – einem Grundproblem der Erkenntnis- und Rechtstheorie, aber auch der verfassungsgerichtlichen Praxis.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.
Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen.
Das ungarische Verfassungsgericht ist das mächtigste Verfassungsgericht, das rumänische dagegen eines der schwächeren Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa. Die Untersuchung zeigt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit, das herausragende verfassungsrechtliche Phänomen der letzten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ihren Niederschlag gefunden hat. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung dieser Verfassungsgerichte ist das Ergebnis von Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme. Es ist eine Begegnung mit unterschiedlichen Modellen westeuropäischer Verfassungsgerichtsbarkeiten, die sodann eindrucksvoll weiterentwickelt wurden.
Aktualisiert: 2022-01-20
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