Grundgesetz ist Trumpf
Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.
Der Handkommentar zum GG
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.
Topaktuell
Die 13. Auflage berücksichtigt
alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen (Bundesnotbremse, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen)
die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpaktes, Grundsteuerreform, Förderhilfen wegen Corona).
Eingearbeitet sind alle wichtigen neuen BVerfG-Entscheidungen:
Klimaschutzgesetz
Berliner Mietendeckel
Sterbehilfe
Recht auf Vergessen I und II
Sanktionssystem bei Hartz IV
Rundfunkbeitrag
BND-Überwachung im Ausland
Bestandsdatenauskunft
Äußerungsrecht von Regierungsmitgliedern
Streikverbot für Beamte
Verletzung der Integrationsschranken durch die Anleihekäufe der EZB
Die Autoren
garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2023-05-17
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Grundgesetz ist Trumpf
Pandemie, Klimanotstand, Mietendeckel oder Kinderrechte: Wie selten zuvor ist die Bedeutung des Grundgesetzes in unser Bewusstsein gedrungen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts prägt die Diskussionen.
Der Handkommentar zum GG
steht wie kein anderer für eine aktuelle, an der Verfassungspraxis ausgerichtete handhabbare Erläuterung des Grundgesetzes. Er ist für Studierende, Anwalt- und Richterschaft sowie die Verwaltung, aber auch für politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger die verlässliche Informationsquelle.
Topaktuell
Die 13. Auflage berücksichtigt
alle durch die Pandemie aufgeworfenen Fragen (Bundesnotbremse, Triage, Förderhilfen, Länderkompetenzen)
die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes (Umsetzung des Digitalpaktes, Grundsteuerreform, Förderhilfen wegen Corona).
Eingearbeitet sind alle wichtigen neuen BVerfG-Entscheidungen:
Klimaschutzgesetz
Berliner Mietendeckel
Sterbehilfe
Recht auf Vergessen I und II
Sanktionssystem bei Hartz IV
Rundfunkbeitrag
BND-Überwachung im Ausland
Bestandsdatenauskunft
Äußerungsrecht von Regierungsmitgliedern
Streikverbot für Beamte
Verletzung der Integrationsschranken durch die Anleihekäufe der EZB
Die Autoren
garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars:
Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.D., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern | Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht | Andreas Kienemund, Ministerialrat a.D., früher Bundesministerium der Finanzen | Hans-Heinrich von Knobloch, Ministerialdirektor a.D., früher Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Dr. Bernd Küster, Ministerialrat im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Prof. Dr. Horst Risse, Staatssekretär a.D., früher Direktor beim Deutschen Bundestag, Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Michael Wisser, Ministerialdirigent im Sekretariat des Bundesrates | Karsten Witt, Ministerialrat in der Verwaltung des Deutschen Bundestages | Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der „Hömig/Wolff“
steht wie kein anderer GG-Kommentar für eine knappe, aktuelle und handhabbare Kommentierung des Grundgesetzes. Autoren, die hauptberuflich im Bundestag, im Bundesrat, der Bundesregierung und der Justiz tätig sind oder waren, garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars.
Die 12. Auflage -
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.
Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Über mehr als 25 Jahre
hat Dieter Hömig den Handkommentar zum Grundgesetz maßgeblich als Herausgeber geprägt. Mit der 12. Auflage übernimmt nun Heinrich Amadeus Wolff die Gesamtverantwortung.
Aktualisiert: 2021-10-25
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Offenheit für internationale Zusammenarbeit und Integration in supranationale europäische Zusammenhänge ist ein Charakteristikum des modernen europäischen Verfassungsstaates. Die am 28. Juni 1996 angenommene Verfassung der Ukraine sollte die Zugehörigkeit des neu entstandenen Staates zur westeuropäischen Verfassungstradition zum Ausdruck bringen und mithin eine Art Rückkehr nach Europa bewirken. Allerdings lässt sich aus dem Verfassungstext keine Entschlossenheit des Staates ableiten, sich intensiv in supranationalen Organisationen zu engagieren. Dafür fehlt es an Grundlagen, welche die für eine Zusammenarbeit dieser Art notwendige Einschränkung der Hoheitsrechte oder auch deren Übertragung ermöglichen könnten. Ausgehend von der Prämisse, dass eine Teilnahme an der Europäischen Menschenrechtskonvention und die bevorstehende verstärkte Zusammenarbeit mit der EU von der Ukraine ein Mindestmaß an Öffnung der nationalen Verfassung fordern, wird in der vorliegenden Studie normativ beschrieben und empirisch belegt, wie sich ukrainische Verfassung und Verfassungspraxis zur offenen Staatlichkeit positionieren. Mit der Offenheit dem Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsschutz gegenüber begreift die Verfassung von 1996 die Ukraine als "kooperativen Staat". Diese Offenheit ist allerdings allgemein und vorsichtig angelegt, was zum Teil den historischen Voraussetzungen der Verfassungsannahme geschuldet ist. Zugleich überlässt die allgemein formulierte Öffnung dem Gesetzgeber und auch der Judikative einen gewissen Spielraum für ihre völkerrechtsfreundliche Ausformung und Auslegung, die allerdings aufgrund von deren starker Anfälligkeit für das Auf und Ab der Tagespolitik nicht immer stimmig und mitunter auch qualitativ problematisch sind. Unter Berücksichtigung der politischen, historischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der Ukraine werden dem Leser die Umstände der Entstehung der völkerrechtsrelevanten Verfassungsnormen, ihre Entwicklung durch Gesetzes- und Anwendungspraxis, die komplizierten Konflikte zwischen Parlament und Exekutive im Bereich der völkerrechtsbezogenen Organkompetenzen sowie die Rolle und Funktionen des Völkerrechts in der Rechtsprechung des ukrainischen Verfassungsgerichts geschildert.
Aktualisiert: 2020-03-26
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Die vorliegende Arbeit behandelt die autoriär-berufsständische Verfassung 1934 und ihre Durchführung. Sie enthält neben zahlreichen Beispielen im Text (Teil I) einen Anhang mit Originaldokumenten. Die Verfassungsbestimmungen (Teil II) werden kurz und der Übersicht wegen dargestellt, der überwiegende Teil der Arbeit ist jedoch der Umsetzung dieser Bestimmungen in der Verfassungsrealität und deren Auswirkungen in der Praxis gewidmet. Dabei werden die Grundrechte und deren Durchführung behandelt, die Stände, ihre Entstehung, ihr Aufbau und ihre Bedeutung sowie das System der Gesetzgebung und seine tatsächliche Funktionsweise. Ein umfangreicher Anhang (Teil III) mit Originaldokumenten enthält zahlreiche Beispiele speziell für den Bereich der Grundrechte. Ziel der Arbeit ist es, auf diese Weise die Verfassung der Verfassungsrealität gegenüberzustellen und damit ihre Bedeutung für Österreich zu untersuchen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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