Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
Das verfassungsrechtliche Demokratieverständnis gehört zu den großen Konfliktfeldern des Staatsrechts. Jörg Schmidt stellt sich dieser Diskussion und setzt ihr einen normativen Standpunkt entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Jörg Schmidt entwickelt eine verfassungsrechtliche Dogmatik der parlamentarischen Kontrolle. Dazu greift er das im Staatsrecht vertretene Legitimationsmodell auf und denkt es im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle konsequent zu Ende. Anhand der Verantwortungszurechnung überführt er demokratische Legitimation in ein konkretes Organisationsschema, in dem sich der parlamentarischen Kontrolle ein abgrenzbarer Anwendungsbereich zuordnen läßt.
Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Auf dieser Grundlage wird mit der Staatsgewalt zunächst der sachliche Geltungsbereich der parlamentarischen Kontrolle bestimmt. Mit den ministerialfreien Räumen und der Privatisierung werden im Anschluß Organisationsstrukturen problematisiert, in denen parlamentarische Kontrolle nicht oder nur eingeschränkt stattfindet, ohne daß dafür eine verfassungsrechtliche Begründung vorliegt. Nach dem neu entwickelten Lösungsansatz kann die besondere Funktion der ministerialfreien Räume der parlamentarischen Kontrolle entgegenstehen, so daß sich ihre Legitimation durch Gesetz und Rechtskontrolle bereits als das demokratische Optimum erweist. Privatisierung darf nur in engen Grenzen zu einer Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle führen.
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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