Zum Werk
Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen.
Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Markus Appel,
Kathrin Dingemann,
Frank Fellenberg,
Bernd Geier,
Katharina Hombach,
Thomas A. Jesch,
Jörn Axel Kämmerer,
Philipp Kleiner,
Martin Kment,
Miriam Köster,
Matthias Kottmann,
Jacqueline Lorenzen,
Simone Lünenbürger,
Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
Armin von Weschpfennig,
Frederik Winter,
Nicola Zeibig
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Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
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Aktualisiert: 2023-06-09
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Inga Elise Meringdal,
Sebastian Meyn,
Frank Petersen,
Patrick Rahn,
Korbinian Reiter,
Johannes Saurer,
Judith Schamell,
Fabienne S. Sebralla,
Heidi Stockhaus,
Jörg Philipp Terhechte,
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Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
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Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
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Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet.
Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus.
Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden.
Ferner müssen Unternehmen, die zur nicht-finanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nicht-finanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert.
Vorteile auf einen Blickkompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher BedeutungHerstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur OffenlegungsverordnungPraxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind.
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Aktualisiert: 2023-05-03
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