Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz von Wegscheider,  Andrea Maria
Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig.Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz von Wegscheider,  Andrea Maria
Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig.Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz von Wegscheider,  Andrea Maria
Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig.Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz.

Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. von Kraayvanger,  Lisa
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht.

Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht. von Freiburg,  Nina
Das UN-Kaufrecht ist von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, deren Auslegung eine Herausforderung für die angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist. Hiermit gehen eine Vielzahl von Schwierigkeiten im Umgang mit dem Einheitsrecht einher. Unter engen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Vertragsaufhebung (Artt. 49 Abs. 1, 64 Abs. 1, 72 f. CISG). Wegen der weitreichenden Folgen wird dieser Rechtsbehelf nur als ultima ratio gewährt. Von praktisch nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die Gründe, die zu einem Verlust des Vertragsaufhebungsrechts führen, insbesondere Art. 39 CISG. Zeigt der Käufer eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb angemessener Frist ab Kenntnis bzw. Erkennbarkeit an oder sind zwei Jahre seit Übergabe der Ware verstrichen, kann er den Vertrag wegen dieses Mangels nicht mehr aufheben. Die »angemessene« Frist ist länger zu bemessen als etwa der Zeitraum im Rahmen des § 377 Abs. 1 HGB. Als grober Anhaltspunkt kann von einer ein- bis zweimonatigen Anzeigefrist ausgegangen werden. Als Ausschlußgründe sind ferner Art. 43 Abs. 1 CISG, Art. 80 CISG und Art. 82 Abs. 1 CISG in Erwägung zu ziehen. Art. 82 Abs. 1 CISG kann auch eingreifen, wenn nationale Verfügungsbeschränkungen den Käufer an einer Rückgewähr hindern. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung durch die Parteien mißt sich an Art. 29 CISG. Liegt eine Aufhebungsvereinbarung vor, sind Artt. 39, 43 und 82 CISG nicht anwendbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Stellung der Gläubiger im Insolvenzverfahren

Stellung der Gläubiger im Insolvenzverfahren von Jaufer,  Clemens, Nunner-Krautgasser,  Bettina, Schummer,  Gerhard
Der Gläubiger im Insolvenzverfahren Vertreter aus Wissenschaft und Praxis beleuchten die Stellung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und bearbeiten folgende Themenschwerpunkte: Vertragsauflösung nach der IO (Andreas Konecny/Arno Maschke) Aktuelles im Anfechtungsrecht: Anfechtung bei Kreditgeschäften und Probleme der Anfechtung beim Treuhändersanierungsplan (Raimund Bollenberger/Norbert Scherbaum) Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren (Georg Ebner/Franz Blanz/Bruno Sundl)
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht.

Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht. von Freiburg,  Nina
Das UN-Kaufrecht ist von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, deren Auslegung eine Herausforderung für die angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist. Hiermit gehen eine Vielzahl von Schwierigkeiten im Umgang mit dem Einheitsrecht einher. Unter engen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Vertragsaufhebung (Artt. 49 Abs. 1, 64 Abs. 1, 72 f. CISG). Wegen der weitreichenden Folgen wird dieser Rechtsbehelf nur als ultima ratio gewährt. Von praktisch nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die Gründe, die zu einem Verlust des Vertragsaufhebungsrechts führen, insbesondere Art. 39 CISG. Zeigt der Käufer eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb angemessener Frist ab Kenntnis bzw. Erkennbarkeit an oder sind zwei Jahre seit Übergabe der Ware verstrichen, kann er den Vertrag wegen dieses Mangels nicht mehr aufheben. Die »angemessene« Frist ist länger zu bemessen als etwa der Zeitraum im Rahmen des § 377 Abs. 1 HGB. Als grober Anhaltspunkt kann von einer ein- bis zweimonatigen Anzeigefrist ausgegangen werden. Als Ausschlußgründe sind ferner Art. 43 Abs. 1 CISG, Art. 80 CISG und Art. 82 Abs. 1 CISG in Erwägung zu ziehen. Art. 82 Abs. 1 CISG kann auch eingreifen, wenn nationale Verfügungsbeschränkungen den Käufer an einer Rückgewähr hindern. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung durch die Parteien mißt sich an Art. 29 CISG. Liegt eine Aufhebungsvereinbarung vor, sind Artt. 39, 43 und 82 CISG nicht anwendbar.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht.

Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht. von Freiburg,  Nina
Das UN-Kaufrecht ist von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, deren Auslegung eine Herausforderung für die angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist. Hiermit gehen eine Vielzahl von Schwierigkeiten im Umgang mit dem Einheitsrecht einher. Unter engen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Vertragsaufhebung (Artt. 49 Abs. 1, 64 Abs. 1, 72 f. CISG). Wegen der weitreichenden Folgen wird dieser Rechtsbehelf nur als ultima ratio gewährt. Von praktisch nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die Gründe, die zu einem Verlust des Vertragsaufhebungsrechts führen, insbesondere Art. 39 CISG. Zeigt der Käufer eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb angemessener Frist ab Kenntnis bzw. Erkennbarkeit an oder sind zwei Jahre seit Übergabe der Ware verstrichen, kann er den Vertrag wegen dieses Mangels nicht mehr aufheben. Die »angemessene« Frist ist länger zu bemessen als etwa der Zeitraum im Rahmen des § 377 Abs. 1 HGB. Als grober Anhaltspunkt kann von einer ein- bis zweimonatigen Anzeigefrist ausgegangen werden. Als Ausschlußgründe sind ferner Art. 43 Abs. 1 CISG, Art. 80 CISG und Art. 82 Abs. 1 CISG in Erwägung zu ziehen. Art. 82 Abs. 1 CISG kann auch eingreifen, wenn nationale Verfügungsbeschränkungen den Käufer an einer Rückgewähr hindern. Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung durch die Parteien mißt sich an Art. 29 CISG. Liegt eine Aufhebungsvereinbarung vor, sind Artt. 39, 43 und 82 CISG nicht anwendbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz.

Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. von Kraayvanger,  Lisa
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz von Wegscheider,  Andrea Maria
Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig.Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz.

Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. von Kraayvanger,  Lisa
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat.
Aktualisiert: 2023-04-29
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Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies

Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies von Huep,  Tobias
Sicherlich sind Sie in Ihrem Leben schon viele Verträge eingegangen oder waren Partei eines gesetzlichen Schuldverhältnisses, dessen Sie sich vielleicht gar nicht bewusst waren. Sie haben - beruflich oder privat - AGBs zugestimmt, Verträge unterschrieben oder gekündigt und vielleicht sind Ihnen auch Begriffe wie "Haftung" und "Schadensersatz" schon einmal begegnet. Damit sind Sie schon mitten im Schuldrecht! Tobias Huep bietet in diesem Buch eine angenehm verständliche und praxisnahe Einführung in diesen wichtigen Teil des Zivilrechts - für Studierende wie auch für Praktiker. Dabei geht er insbesondere auf vertragliche Schuldverhältnisse und deren Entstehung, Inhalt und Beendigung sowie auf die Gestaltung und Kontrolle von Verträgen ein. Juristische Schemata und Falllösungen runden das Buch ab und helfen so insbesondere Studierenden bei der Klausurvorbereitung.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Die Seelen Formel – Band 4

Die Seelen Formel – Band 4 von haidvogl,  wolfgang
Leben funktioniert durch gegenseitige Interaktion. Das bedeutet, wir beziehen uns in jedem Augenblick auf etwas. Nichts funktioniert ohne Beziehungen. Wir treten mit allem was uns berührt, bewegt und betrifft in jedem Moment unseres Lebens in Beziehung. Diese Beziehung findet mit dem gesamten Universum statt und die Basis zur Eigenheilung findet in jenen Beziehungen statt, die unser gesamtes Leben prägen. Die Beziehung zu deinen Eltern: Die Art der Elternbeziehung prägt das gesamte Leben und findet in jeder weiteren Beziehung seinen Ausdruck. Die Beziehung zu deinen Kindern: Unsere Kinder sind die Zukunft. Wenn diese zu freien Menschen ohne Leid und Angst werden, erbauen wir eine friedliche, liebevolle und enthusiastische Welt. Die Beziehung zu deinem Partner: Die Partnerbeziehung geht uns regelrecht unter die Haut. Niemand kommt uns näher als unser Partner und manche fragen sich: „Warum verstehe ich mich mit allen Anderen, nur nicht mit meinem Partner?“ Keine Beziehung bietet ein größeres Entwicklungspotential. Die Beziehung zu unseren Vorfahren und weitere praktische Rezepte.
Aktualisiert: 2022-02-17
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Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies

Schuldrecht Allgemeiner Teil für Dummies von Huep,  Tobias
Sicherlich sind Sie in Ihrem Leben schon viele Verträge eingegangen oder waren Partei eines gesetzlichen Schuldverhältnisses, dessen Sie sich vielleicht gar nicht bewusst waren. Sie haben - beruflich oder privat - AGBs zugestimmt, Verträge unterschrieben oder gekündigt und vielleicht sind Ihnen auch Begriffe wie "Haftung" und "Schadensersatz" schon einmal begegnet. Damit sind Sie schon mitten im Schuldrecht! Tobias Huep bietet in diesem Buch eine angenehm verständliche und praxisnahe Einführung in diesen wichtigen Teil des Zivilrechts - für Studierende wie auch für Praktiker. Dabei geht er insbesondere auf vertragliche Schuldverhältnisse und deren Entstehung, Inhalt und Beendigung sowie auf die Gestaltung und Kontrolle von Verträgen ein. Juristische Schemata und Falllösungen runden das Buch ab und helfen so insbesondere Studierenden bei der Klausurvorbereitung.
Aktualisiert: 2023-04-17
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„Und dann war es vorbei!“

„Und dann war es vorbei!“ von Barbian,  Wibke, Loo,  Christoph van de
Angesichts des steigenden Bedarfs an professionellen Pflegekräften zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist es sinnvoll, eine hohe Ausbildungserfolgsquote anzustreben. Unter berufspädagogischer und pflegewissenschaftlicher Perspektive ist die Quote derjenigen, die die Pflegeausbildung vorzeitig abbrechen, in den Fokus gerückt, da es hierzu bisher keine Erkenntnisse gibt. Die Beweggründe, die zum Ausbildungsabbruch in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege führen, liegen weitestgehend im Dunkeln. In dieser empirisch-deskriptiven Studie wurden 13 ehemalige Auszubildende der beiden Pflegeberufe zu ihren Erfahrungen befragt. Der Ausbildungsabbruch zeigte sich als individuelles prozesshaftes Geschehen. Für die Betroffenen entstehen Situationen, die von Druckerleben gezeichnet sind und denen nur durch den Ausbildungsabbruch zu entkommen ist. Die Erkenntnisse dieser Arbeit stellen erste Einblicke in den Bereich des Ausbildungsabbruchs für die Pflegeausbildung dar.
Aktualisiert: 2020-03-25
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Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen bei Vertragsauflösung

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen bei Vertragsauflösung von Frantzen,  Frank Markus
Die Rechtsprechung hat sich seit 1920 mehrfach mit der Thematik befaßt, ob Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Auflösung eines Vertrages der Umsatzsteuer unterliegen. Sie mündet in die Kernfrage des Umsatzsteuerrechts nach dem Leistungsbegriff. Denn zur Steuerbarkeit muß den Abfindungszahlungen eine Leistung des Zahlungsempfängers i.S.v. § 1 UStG gegenüberstehen. Zu prüfen ist, ob der umsatzsteuerrechtliche Leistungsbegriff mit demjenigen übereinstimmt, den das Zivilrecht verwendet. Träfe dies zu, könnte die Abfindung dann für eine umsatzsteuerliche Leistung gezahlt sein, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt und damit zivilrechtlich geleistet wird. Der verbrauchsteuerrechtliche Belastungszweck gebietet jedoch eine umsatzsteuerrechtlich autonome Auslegung und Beurteilung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz

Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz von Wegscheider,  Andrea Maria
Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig.Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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