Since the publication of the previous edition of this work, there have been considerable developments in the law on administrative procedure. These developments have been promoted on the one hand by the digitalization of administrative work and communications, and on the other by overlaps with European Union law. These have made a fourth edition of the commentary necessary. The book is still committed to the goal of presenting a manageable and consistent volume that avoids unnecessary ballast and deals with the relevant problems within a manageable space & for those involved in practical work in particular, but also for students and academics. The new edition systematizes and comments not only on national developments in case law, but also on developments in administrative procedural law at the European level.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Since the publication of the previous edition of this work, there have been considerable developments in the law on administrative procedure. These developments have been promoted on the one hand by the digitalization of administrative work and communications, and on the other by overlaps with European Union law. These have made a fourth edition of the commentary necessary. The book is still committed to the goal of presenting a manageable and consistent volume that avoids unnecessary ballast and deals with the relevant problems within a manageable space & for those involved in practical work in particular, but also for students and academics. The new edition systematizes and comments not only on national developments in case law, but also on developments in administrative procedural law at the European level.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Since the publication of the previous edition of this work, there have been considerable developments in the law on administrative procedure. These developments have been promoted on the one hand by the digitalization of administrative work and communications, and on the other by overlaps with European Union law. These have made a fourth edition of the commentary necessary. The book is still committed to the goal of presenting a manageable and consistent volume that avoids unnecessary ballast and deals with the relevant problems within a manageable space & for those involved in practical work in particular, but also for students and academics. The new edition systematizes and comments not only on national developments in case law, but also on developments in administrative procedural law at the European level.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Autor bietet eine umfassende monographische Darstellung der gesetzlichen Regelung der "Städtebaulichen Verträge" in § 11 BauGB. Er unternimmt den Versuch einer Standortbestimmung der Vorschrift zwischen den Grundsätzen und Regelungen des "Allgemeinen Rechts der Verwaltungsverträge" und des "Besonderen Verwaltungsrechts" im Städtebaurecht, das durch eine Vielzahl von zum Teil nur rudimentär gesetzlich geregelten Vertragstypen geprägt ist. Ausgehend von der zentralen These, daß § 11 BauGB den Vertrag als Handlungsform des Städtebaurechts in einem umfassenden Sinne zum Gegenstand hat, untersucht der Verfasser die dogmatischen und praktischen Aspekte der Regelung für die wichtigsten in der Paxis gebräuchlichen Vertragsformen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob es mit der in § 11 BauGB geschaffenen Regelung möglich ist, eine dogmatische Struktur in das Dickicht städtebaulicher Vertragsformen zu bringen, oder ob sich die Vorschrift eher als Hindernis auf dem Weg zu einer Dogmatik des Verwaltungsvertragsrechts erweist. Christian Hamann befaßt sich dabei eingehend mit den zentralen Fragen städtebaulicher Verträge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie kündigt man einen Verwaltungsvertrag? Was ist im einzelnen zu berücksichtigen? Welche Regeln müssen bei der Vereinbarung von Kündigungsregelungen in Verwaltungsverträgen beachtet werden? Der Verfasser geht diesen Fragen auf den Grund, wobei er seine Arbeit als Beitrag zur Verwaltungsvertragsrechtsdogmatik versteht und von der Notwendigkeit einer rechtsdogmatischen Annäherung und rechtsformunabhängigen Betrachtungsweise ausgeht. Dementsprechend zielt das Erkenntnisinteresse auf die Erarbeitung gemeinsamer Standards für die Kündigung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verwaltungsverträgen. Der Autor legt damit nicht nur ein zu dieser Thematik bisher noch ausstehendes dogmatisches Grundlagenwerk vor, sondern versteht seine Arbeit gleichzeitig als Leitfaden für die Praxis.
Der Allgemeine Teil der Arbeit ist als Sammlung gemeinsamer, für alle Kündigungsarten geltender Standards zu verstehen. Der Besondere Teil zur Kündigung von Verwaltungsverträgen dient hingegen der Erarbeitung gemeinsamer Standards und der Ordnung einzelner Probleme bei der jeweiligen Kündigungsart, der Betrachtung der jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen sowie der Beleuchtung bestimmter Teilbereiche. Die Arbeit unterbreitet den Kooperationspartnern kündigungsspezifische Strukturierungsangebote, Orientierungshilfen und Regelungsanleitungen. Anhand von Vertragsklauselmustern werden die gewonnenen Erkenntnisses an Beispielen praxisbezogen demonstriert und verdeutlicht.
Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß sich sowohl bei der außerordentlichen als auch bei der ordentlichen Kündigung eines Verwaltungsvertrags erheblich mehr generelle Geltung beanspruchende gemeinsame Standards abstrahieren als gravierende Unterschiede feststellen lassen. Die rechtsformbedingten Unterschiede sind allenfalls von marginaler Bedeutung. Uwe Kaminski zeigt ferner, daß zwar gesetzliche Defizite bei den Regelungen der Kündigung von Verwaltungsverträgen - insbesondere soweit es die ordentliche Kündigung betrifft - bestehen, gleichzeitig macht er aber die dogmatische Greifbarkeit und Praktikabilität der Materie deutlich. Der bestehende Rechtsrahmen gewährleistet eine kündigungsrechtliche Gestaltung von Verwaltungsverträgen und eine entsprechende Steuerung der Kündigungsrechtsanwendung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In einem Ersten Teil werden zunächst auf abstrakter Ebene anhand u. a. des Verbraucherschutz-, Kauf-, Verbandsklage- und Verjährungsrechts neue verbindende Systemgedanken zwischen den Teilrechtsordnungen herausgearbeitet. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf den Verwaltungsvertrag im Zweiten Teil. Unter Berücksichtigung aktueller Reformbestrebungen zu den dogmatischen Grundlagen des Verwaltungsvertrags wird anhand von Beispielen aus dem Subventions-, Umwelt-, Bau-, Energiewirtschafts-, Privatisierungs-, Vergabe- oder Kommunalrecht die Anwendbarkeit des modernisierten AGB- und Leistungsstörungsrechts untersucht.
Kernanliegen ist es aufzuzeigen, wie sich das privatrechtliche Normenprogramm auch auf die rechtsdirigierte Verwaltung anwenden lässt. Neben dogmatischen Gesichtspunkten wird durchgehend auch praxisrelevanten Aspekten wie Beweislast- oder Rechtswegfragen Beachtung geschenkt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentlich-rechtliche Verträge, Planfeststellung, Bürgerbeteiligung sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern stellen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft vor stetig neue Herausforderungen, bei deren Bewältigung die Rechtsvergleichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Verwaltungsverfahrensrecht zählt in Deutschland wie auch in Taiwan zu den Kerngebieten des Öffentlichen Rechts und weist in beiden Rechtsordnungen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Den in den Beiträgen behandelten Themen kommt in beiden Rechtsordnungen eine ebenso grundlegende Bedeutung wie auch aktuelle Relevanz zu. °°Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer Tagung der Öffentlichrechtler der National Chung Cheng University und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die am 2. Juli 2018 in Jena stattfand. Er ist damit zugleich Ausdruck der lebendigen Partnerschaft zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Institutionen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Einheimischenmodelle zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung stellen ein weithin praktiziertes und bewährtes Instrument des Städtebaurechts dar. Gleichwohl ist ihre Zulässigkeit im Grundsatz angefochten, wie das 2007 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt, und ihre Ausgestaltung im Detail mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Da hier Vorgaben des Verfassungsrechts, des öffentlichen Baurechts, des Vertrags-, Gleichstellungs- und Verbraucherschutzrechts sowie mehr und mehr auch des Unionsrechts aufeinander stoßen und manche dieser Rechtsgebiete eine besondere Dynamik aufweisen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von Einheimischenmodellen komplex und stets im Fluss. In diesem Dickicht verschiedener Rechtsordnungen und -materien stecken Peter M. Huber und Ferdinand Wollenschläger mit der vorliegenden Untersuchung den Rechtsrahmen für die städtebauliche Einheimischenförderung ab. Dabei widmen sie sich nicht nur den verfassungs- und unionsrechtlichen Grundsatzfragen, sondern auch den für die Praxis bedeutsamen Detailfragen der vertraglichen Gestaltung. Übergreifendes Interesse kommt Einheimischenmodellen schließlich zu, weil sie sich aufgrund ihrer Ansiedelung an der Schnittstelle von Öffentlichem und Privatem Recht als instruktiver Beleg für den Charakter beider Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnung erweisen und sie die Grenzen der im kooperativen Staat zunehmend an Bedeutung gewinnenden vertraglichen Absprachen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten illustrieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Einheimischenmodelle zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung stellen ein weithin praktiziertes und bewährtes Instrument des Städtebaurechts dar. Gleichwohl ist ihre Zulässigkeit im Grundsatz angefochten, wie das 2007 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt, und ihre Ausgestaltung im Detail mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Da hier Vorgaben des Verfassungsrechts, des öffentlichen Baurechts, des Vertrags-, Gleichstellungs- und Verbraucherschutzrechts sowie mehr und mehr auch des Unionsrechts aufeinander stoßen und manche dieser Rechtsgebiete eine besondere Dynamik aufweisen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von Einheimischenmodellen komplex und stets im Fluss. In diesem Dickicht verschiedener Rechtsordnungen und -materien stecken Peter M. Huber und Ferdinand Wollenschläger mit der vorliegenden Untersuchung den Rechtsrahmen für die städtebauliche Einheimischenförderung ab. Dabei widmen sie sich nicht nur den verfassungs- und unionsrechtlichen Grundsatzfragen, sondern auch den für die Praxis bedeutsamen Detailfragen der vertraglichen Gestaltung. Übergreifendes Interesse kommt Einheimischenmodellen schließlich zu, weil sie sich aufgrund ihrer Ansiedelung an der Schnittstelle von Öffentlichem und Privatem Recht als instruktiver Beleg für den Charakter beider Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnung erweisen und sie die Grenzen der im kooperativen Staat zunehmend an Bedeutung gewinnenden vertraglichen Absprachen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten illustrieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Verwaltungsvertrag hat Konjunktur. Das Hartz IV-Gesetz weist ihm nach den Maximen des aktivierenden Staates eine zentrale Schlüsselstellung zu. Dort begründet die Eingliederungsvereinbarung spektakuläre Innovationen wie die Massenverwaltung durch Vertrag, den Vorrang des Vertrages vor dem Verwaltungsakt und ein eigentümliches Sanktionensystem. Der Autor hat zu der Vereinbarung eine bundesweite Rechtstatsachenforschung durchgeführt, historische, europäische und internationale Bezüge untersucht und die Vereinbarung durch die Rechtsverhältnislehre in die Verwaltungsrechtsdogmatik eingebunden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Obgleich in der deutschen Rechtswissenschaft letztmals zu Anfang des 20. Jahrhunderts die Auffassung vertreten wurde, der Begriff des "öffentlich-rechtlichen Vertrages" bilde einen Widerspruch in sich, ist diese Auffassung bis heute Bezugspunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über den Verwaltungsvertrag. Maßgeblicher Grund hierfür ist die Tatsache, daß auch der "Begründer der modernen deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft", Otto Mayer (1846 - 1924), die Ansicht teilte, daß "wahre Verträge des Staates auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts überhaupt nicht denkbar" seien. Da den Prämissen, die Otto Mayer zu seiner Ansicht führten, bis heute nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sucht Ralf Dewitz diesen Prämissen auf den Grund zu gehen.
Er gelangt zu dem Ergebnis, daß Otto Mayer seine Auffassung auf seine sich gegenseitig bedingenden Begriffe vom Staat und von Methode im Recht gründete. Ralf Dewitz untersucht fernerhin, ob der Rechtswissenschaft, die jüngst aus der Annahme, daß Otto Mayer mit seiner Lehre vom öffentlich-rechtlichen Vertrage auch heute noch "irgendwie" Recht habe, eine Idee zur Bildung eines Systems der Verwaltungsvertragsdogmatik herleitet, in jener Annahme zuzustimmen ist. Der Autor bejaht dies.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentlich-rechtliche Verträge, Planfeststellung, Bürgerbeteiligung sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern stellen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft vor stetig neue Herausforderungen, bei deren Bewältigung die Rechtsvergleichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Verwaltungsverfahrensrecht zählt in Deutschland wie auch in Taiwan zu den Kerngebieten des Öffentlichen Rechts und weist in beiden Rechtsordnungen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Den in den Beiträgen behandelten Themen kommt in beiden Rechtsordnungen eine ebenso grundlegende Bedeutung wie auch aktuelle Relevanz zu. °°Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer Tagung der Öffentlichrechtler der National Chung Cheng University und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die am 2. Juli 2018 in Jena stattfand. Er ist damit zugleich Ausdruck der lebendigen Partnerschaft zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Institutionen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Verbreitet flankieren Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen verkaufsflächen- oder sortimentsbezogene Nutzungsbeschränkungen. Sie beruhen regelmäßig auf vorformulierten Vertragsklauseln. Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese Vertragsklauseln einer Inhaltskontrolle gemäß § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 305 ff. BGB unterliegen. Auch über den untersuchten Beispielsfall hinaus ist das AGB-Recht auf verwaltungsrechtliche Verträge ergänzend und entsprechend anzuwenden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentlich-rechtliche Verträge, Planfeststellung, Bürgerbeteiligung sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern stellen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft vor stetig neue Herausforderungen, bei deren Bewältigung die Rechtsvergleichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Verwaltungsverfahrensrecht zählt in Deutschland wie auch in Taiwan zu den Kerngebieten des Öffentlichen Rechts und weist in beiden Rechtsordnungen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Den in den Beiträgen behandelten Themen kommt in beiden Rechtsordnungen eine ebenso grundlegende Bedeutung wie auch aktuelle Relevanz zu. °°Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer Tagung der Öffentlichrechtler der National Chung Cheng University und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die am 2. Juli 2018 in Jena stattfand. Er ist damit zugleich Ausdruck der lebendigen Partnerschaft zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Institutionen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Öffentlich-rechtliche Verträge, Planfeststellung, Bürgerbeteiligung sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern stellen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft vor stetig neue Herausforderungen, bei deren Bewältigung die Rechtsvergleichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das Verwaltungsverfahrensrecht zählt in Deutschland wie auch in Taiwan zu den Kerngebieten des Öffentlichen Rechts und weist in beiden Rechtsordnungen zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Den in den Beiträgen behandelten Themen kommt in beiden Rechtsordnungen eine ebenso grundlegende Bedeutung wie auch aktuelle Relevanz zu. °°Der Band dokumentiert die Ergebnisse einer Tagung der Öffentlichrechtler der National Chung Cheng University und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die am 2. Juli 2018 in Jena stattfand. Er ist damit zugleich Ausdruck der lebendigen Partnerschaft zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten beider Institutionen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Zum Werk
Wie in den anderen Rechtsgebieten werden von den Kandidatinnen und Kandidaten auch im Öffentlichen Recht im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fundierte Kenntnisse der Strukturen des materiellen Rechts verlangt. An den besonderen Anforderungen des Assessorexamens ausgerichtet, erläutert dieses Werk die wichtigsten materiell-rechtlichen Fragestellungen. Die für die Reihe typische problemorientierte Darstellungsweise - frei von für die Praxis irrelevanten wissenschaftlichen Lehrmeinungen und stets mit dem Fokus auf die herrschende Rechtsprechung - ermöglicht eine zielgerichtete Examensvorbereitung.
Vorteile auf einen BlickGesamtüberblick über das im Assessorexamen relevante materielle Öffentliche RechtSchwerpunkte der Darstellung beruhen auf der Auswertung von Examensklausurenviele Übersichten und Klausurtipps zur Veranschaulichung
Zur Neuauflage
Die neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung bis März 2023 sowie die Auswertung aktueller Examenstermine.
Zielgruppe
Für Referendarinnen und Referendare, Richterschaft und AG-Leiterinnen und -Leiter.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Wie in den anderen Rechtsgebieten werden von den Kandidatinnen und Kandidaten auch im Öffentlichen Recht im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fundierte Kenntnisse der Strukturen des materiellen Rechts verlangt. An den besonderen Anforderungen des Assessorexamens ausgerichtet, erläutert dieses Werk die wichtigsten materiell-rechtlichen Fragestellungen. Die für die Reihe typische problemorientierte Darstellungsweise - frei von für die Praxis irrelevanten wissenschaftlichen Lehrmeinungen und stets mit dem Fokus auf die herrschende Rechtsprechung - ermöglicht eine zielgerichtete Examensvorbereitung.
Vorteile auf einen BlickGesamtüberblick über das im Assessorexamen relevante materielle Öffentliche RechtSchwerpunkte der Darstellung beruhen auf der Auswertung von Examensklausurenviele Übersichten und Klausurtipps zur Veranschaulichung
Zur Neuauflage
Die neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die Rechtsprechung bis März 2023 sowie die Auswertung aktueller Examenstermine.
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Für Referendarinnen und Referendare, Richterschaft und AG-Leiterinnen und -Leiter.
Aktualisiert: 2023-05-31
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