Warum ist die Leberwurst beleidigt?

Warum ist die Leberwurst beleidigt? von Weidinger,  Birgit
Warum plaudert die Busenfreundin aus dem Nähkästchen, wieso sitzen wir auf unseren vier Buchstaben und was hat es mit dem gerupften Hühnchen auf sich? Diese Sammlung der SZ-Redaktion bietet eine Auswahl jener Redensarten, die besonders charakteristisch oder deren Inhalt und Bedeutung so kurios sind, dass sie dringend einer Erklärung bedürfen. Da freut sich selbst ein Dreikäsehoch wie ein Schneekönig!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Warum plaudert die Busenfreundin aus dem Nähkästchen, wieso sitzen wir auf unseren vier Buchstaben und was hat es mit dem gerupften Hühnchen auf sich? Diese Sammlung der SZ-Redaktion bietet eine Auswahl jener Redensarten, die besonders charakteristisch oder deren Inhalt und Bedeutung so kurios sind, dass sie dringend einer Erklärung bedürfen. Da freut sich selbst ein Dreikäsehoch wie ein Schneekönig!
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Warum ist die Leberwurst beleidigt? von Weidinger,  Birgit
Warum plaudert die Busenfreundin aus dem Nähkästchen, wieso sitzen wir auf unseren vier Buchstaben und was hat es mit dem gerupften Hühnchen auf sich? Diese Sammlung der SZ-Redaktion bietet eine Auswahl jener Redensarten, die besonders charakteristisch oder deren Inhalt und Bedeutung so kurios sind, dass sie dringend einer Erklärung bedürfen. Da freut sich selbst ein Dreikäsehoch wie ein Schneekönig!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen

Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen von Geßner,  Anja
Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht. Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann. Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen. Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt. Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen

Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen von Geßner,  Anja
Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht. Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann. Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen. Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt. Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen

Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen von Geßner,  Anja
Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht. Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann. Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen. Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt. Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
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Marken – und lauterkeitsrechtliche Probleme der suchmaschinenbeeinflussenden Verwendung von Kennzeichen von Geßner,  Anja
Wer im Internet erfolgreich Produkte verkaufen will, muss sicherstellen, dass seine Webseite bzw. sein Internet-Auktionsangebot in der Trefferliste der gängigen Suchmaschinen erscheint. Dabei ist der Anreiz groß, im (Quell-)Text des eigenen Angebots auch Marken oder sonstige Kennzeichen von Konkurrenten zu verwenden, um zu erreichen, dass der Internetnutzer auch dann auf das eigene Angebot stößt, wenn er eigentlich gerade nach konkurrierenden Produkten sucht. Die Autorin stellt dar, auf welche Weise sich Auflistung und Ranking in den Trefferlisten „allgemeiner Suchmaschinen“ wie Google sowie von Internet-Auktionshäusern wie eBay durch die Verwendung fremder Kennzeichen beeinflussen lassen, und widmet sich der Frage, ob sich der Zeicheninhaber mit den Mitteln des Marken- oder Lauterkeitsrechts gegen eine Verwendung seines Zeichens durch den Konkurrenten im sichtbaren oder „unsichtbaren“ Angebotstext wehren kann. Im markenrechtlichen Teil wird zunächst erörtert, wann ein Anbieter im geschäftlichen Verkehr handelt und anhand welcher Kriterien dies im Internet zu beurteilen ist. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung, in welchen Fällen unter Berücksichtigung der verschiedenen Markenfunktionen eine Benutzungshandlung i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG vorliegt. Weiter geht es darum, in welchen Konstellationen der angesprochene Verkehr bei „allgemeinen“ Suchmaschinen das Erscheinen von Listentreffern als „markenmäßige“ Benutzung versteht und wann eine solche bei Verwendung einer Marke in Kategorie, Artikelbezeichnung und -beschreibung von eBay-Angeboten anzunehmen ist. Ferner werden die Fallgruppen der Markenverletzung einschließlich der Rufausbeutung bekannter Marken sowie die Schranken des Zeichenschutzes erörtert und ergänzend eine Betrachtung der nachträglich ergangenen Rechtsprechung des BGH zum Metatagging vorgenommen. Die lauterkeitsrechtlichen Prüfung beginnt mit einem Überblick über das Verhältnis von MarkenG und UWG, die Voraussetzungen einer Wettbewerbshandlung und die einschlägigen Unlauterkeitstatbestände. Spiegelbildlich zum Aufbau des markenrechtlichen Teils wird die Zulässigkeit der Verwendung fremder Zeichen aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zunächst bezogen auf die Beeinflussung allgemeiner Suchmaschinen und sodann für die Verwendung in Internet-Auktionsangeboten erörtert. Dabei wird auch die Problematik der vergleichenden Werbung behandelt. Ein kurzer Ausblick auf mögliche technische Neuerungen schließt die Ausführungen ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Meine liebsten Wildkräuter

Meine liebsten Wildkräuter von Malm,  Liesel
Medizin aus der NaturWildkräuter wachsen wild und ohne das Zutun eines Menschen in der freien Natur und natürlich auch im eigenen Garten. Sie sind ein wertvolles Geschenk der Natur. Sie bieten uns reichlich Vitalstoffe und wertvolle Heilsubstanzen. Die meisten unserer einheimischen Wildpflanzen besitzen eine enorme Heilkraft. Sie stärken das Immunsystem gegen viele Krankheiten und halten Körper und Geist gesund. Wer die wirksame Medizin aus der Natur für sich nutzt, lebt deutlich unabhängiger als jener, der bei jedem Gesundheitsproblem – und wenn es noch so gering scheint – auf Arzt, Apotheker und die Pharmaindustrie angewiesen ist. Schon Hildegard von Bingen sagte: „Gegen alles ist ein Kraut gewachsen.“
Aktualisiert: 2023-07-01
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Rechtsprobleme der Marke Sparkasse

Rechtsprobleme der Marke Sparkasse von Nordrhein-Westfalen,  Landkreistag, Thiemann,  Christian
Das Sparkassenwesen sieht sich durch veränderte Marktgegebenheiten und die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts beständig herausgefordert und befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Angesichts dessen stellt sich die Frage, welche Merkmale zum unverzichtbaren Bestand der Marke Sparkasse gehören. Diese Frage betrifft die Identität der Sparkassen und damit den Sparkassensektor in seinem Kern. Das deutsche Recht beantwortet sie jedenfalls teilweise in § 40 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes. Die Auslegung und die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind allerdings anlässlich der im Jahr 2007 erfolgten Veräußerung der Berliner Sparkasse in Streit geraten. Zwar ist es zu einer Privatisierung nicht gekommen. Doch ist die grundsätzliche Frage, wer zur Verwendung der Marke Sparkasse befugt ist, nach wie vor klärungsbedürftig. Diese und andere Rechtsprobleme der Marke Sparkasse werden einer umfassenden Betrachtung unterzogen. Dabei widmet sich die Untersuchung auch den bislang wenig beachteten Aspekten des privatrechtlichen Schutzes der Marke Sparkasse, der im Ausgangspunkt selbständig neben dem öffentlich-rechtlichen Bezeichnungsschutz steht, und zeigt die Wechselwirkungen zwischen beiden Regelungsbereichen auf.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Rechtsprobleme der Marke Sparkasse

Rechtsprobleme der Marke Sparkasse von Nordrhein-Westfalen,  Landkreistag, Thiemann,  Christian
Das Sparkassenwesen sieht sich durch veränderte Marktgegebenheiten und die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts beständig herausgefordert und befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Angesichts dessen stellt sich die Frage, welche Merkmale zum unverzichtbaren Bestand der Marke Sparkasse gehören. Diese Frage betrifft die Identität der Sparkassen und damit den Sparkassensektor in seinem Kern. Das deutsche Recht beantwortet sie jedenfalls teilweise in § 40 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes. Die Auslegung und die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind allerdings anlässlich der im Jahr 2007 erfolgten Veräußerung der Berliner Sparkasse in Streit geraten. Zwar ist es zu einer Privatisierung nicht gekommen. Doch ist die grundsätzliche Frage, wer zur Verwendung der Marke Sparkasse befugt ist, nach wie vor klärungsbedürftig. Diese und andere Rechtsprobleme der Marke Sparkasse werden einer umfassenden Betrachtung unterzogen. Dabei widmet sich die Untersuchung auch den bislang wenig beachteten Aspekten des privatrechtlichen Schutzes der Marke Sparkasse, der im Ausgangspunkt selbständig neben dem öffentlich-rechtlichen Bezeichnungsschutz steht, und zeigt die Wechselwirkungen zwischen beiden Regelungsbereichen auf.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Rechtsprobleme der Marke Sparkasse

Rechtsprobleme der Marke Sparkasse von Nordrhein-Westfalen,  Landkreistag, Thiemann,  Christian
Das Sparkassenwesen sieht sich durch veränderte Marktgegebenheiten und die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts beständig herausgefordert und befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Angesichts dessen stellt sich die Frage, welche Merkmale zum unverzichtbaren Bestand der Marke Sparkasse gehören. Diese Frage betrifft die Identität der Sparkassen und damit den Sparkassensektor in seinem Kern. Das deutsche Recht beantwortet sie jedenfalls teilweise in § 40 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes. Die Auslegung und die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind allerdings anlässlich der im Jahr 2007 erfolgten Veräußerung der Berliner Sparkasse in Streit geraten. Zwar ist es zu einer Privatisierung nicht gekommen. Doch ist die grundsätzliche Frage, wer zur Verwendung der Marke Sparkasse befugt ist, nach wie vor klärungsbedürftig. Diese und andere Rechtsprobleme der Marke Sparkasse werden einer umfassenden Betrachtung unterzogen. Dabei widmet sich die Untersuchung auch den bislang wenig beachteten Aspekten des privatrechtlichen Schutzes der Marke Sparkasse, der im Ausgangspunkt selbständig neben dem öffentlich-rechtlichen Bezeichnungsschutz steht, und zeigt die Wechselwirkungen zwischen beiden Regelungsbereichen auf.
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