Die Autorin geht der Frage nach, ob ein Satz des Völkerrechts existiert, der nach dem Zerfall einer völkerrechtlichen Einheit die Grenzen der neu entstehenden Staaten regelt. Im Jugoslawien-Konflikt hatten die europäischen Staaten das im 19. Jahrhundert in Lateinamerika entwickelte Prinzip des »uti possidetis« verwendet, das die vom spanischen Kolonialherrn gezogenen Binnengrenzen nach der Unabhängigkeit der lateinamerikanischen Kolonien zu deren Außengrenzen erklärte.
Ausgehend von Lateinamerika wird durch Auswertung von Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung neuentstehender Staaten überprüft, ob, zwischen welchen Staaten und in welcher Rechtsqualität sich das »uti possidetis« durchsetzt. Dabei werden alle neu entstandenen Staaten auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und jüngst Europa einbezogen. Dies ergibt, daß sich das »uti possidetis« vom Konsensprinzip ohne praktische Durchsetzung (Lateinamerika) über das partikuläre (Afrika, Asien, Naher Osten) zum universell geltenden Völkergewohnheitsrecht (Europa) folgenden Inhalts entwickelt: Zerfällt eine Zentralmacht (ein Kolonialreich, ein Staat), so folgen die gegenseitigen internationalen Grenzen der auf seinem Territorium neu entstehenden Staaten den zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit bereits bestehenden administrativen Grenzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autorin geht der Frage nach, ob ein Satz des Völkerrechts existiert, der nach dem Zerfall einer völkerrechtlichen Einheit die Grenzen der neu entstehenden Staaten regelt. Im Jugoslawien-Konflikt hatten die europäischen Staaten das im 19. Jahrhundert in Lateinamerika entwickelte Prinzip des »uti possidetis« verwendet, das die vom spanischen Kolonialherrn gezogenen Binnengrenzen nach der Unabhängigkeit der lateinamerikanischen Kolonien zu deren Außengrenzen erklärte.
Ausgehend von Lateinamerika wird durch Auswertung von Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung neuentstehender Staaten überprüft, ob, zwischen welchen Staaten und in welcher Rechtsqualität sich das »uti possidetis« durchsetzt. Dabei werden alle neu entstandenen Staaten auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und jüngst Europa einbezogen. Dies ergibt, daß sich das »uti possidetis« vom Konsensprinzip ohne praktische Durchsetzung (Lateinamerika) über das partikuläre (Afrika, Asien, Naher Osten) zum universell geltenden Völkergewohnheitsrecht (Europa) folgenden Inhalts entwickelt: Zerfällt eine Zentralmacht (ein Kolonialreich, ein Staat), so folgen die gegenseitigen internationalen Grenzen der auf seinem Territorium neu entstehenden Staaten den zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit bereits bestehenden administrativen Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Autorin geht der Frage nach, ob ein Satz des Völkerrechts existiert, der nach dem Zerfall einer völkerrechtlichen Einheit die Grenzen der neu entstehenden Staaten regelt. Im Jugoslawien-Konflikt hatten die europäischen Staaten das im 19. Jahrhundert in Lateinamerika entwickelte Prinzip des »uti possidetis« verwendet, das die vom spanischen Kolonialherrn gezogenen Binnengrenzen nach der Unabhängigkeit der lateinamerikanischen Kolonien zu deren Außengrenzen erklärte.
Ausgehend von Lateinamerika wird durch Auswertung von Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung neuentstehender Staaten überprüft, ob, zwischen welchen Staaten und in welcher Rechtsqualität sich das »uti possidetis« durchsetzt. Dabei werden alle neu entstandenen Staaten auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und jüngst Europa einbezogen. Dies ergibt, daß sich das »uti possidetis« vom Konsensprinzip ohne praktische Durchsetzung (Lateinamerika) über das partikuläre (Afrika, Asien, Naher Osten) zum universell geltenden Völkergewohnheitsrecht (Europa) folgenden Inhalts entwickelt: Zerfällt eine Zentralmacht (ein Kolonialreich, ein Staat), so folgen die gegenseitigen internationalen Grenzen der auf seinem Territorium neu entstehenden Staaten den zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit bereits bestehenden administrativen Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Autorin geht der Frage nach, ob ein Satz des Völkerrechts existiert, der nach dem Zerfall einer völkerrechtlichen Einheit die Grenzen der neu entstehenden Staaten regelt. Im Jugoslawien-Konflikt hatten die europäischen Staaten das im 19. Jahrhundert in Lateinamerika entwickelte Prinzip des »uti possidetis« verwendet, das die vom spanischen Kolonialherrn gezogenen Binnengrenzen nach der Unabhängigkeit der lateinamerikanischen Kolonien zu deren Außengrenzen erklärte.
Ausgehend von Lateinamerika wird durch Auswertung von Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung neuentstehender Staaten überprüft, ob, zwischen welchen Staaten und in welcher Rechtsqualität sich das »uti possidetis« durchsetzt. Dabei werden alle neu entstandenen Staaten auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und jüngst Europa einbezogen. Dies ergibt, daß sich das »uti possidetis« vom Konsensprinzip ohne praktische Durchsetzung (Lateinamerika) über das partikuläre (Afrika, Asien, Naher Osten) zum universell geltenden Völkergewohnheitsrecht (Europa) folgenden Inhalts entwickelt: Zerfällt eine Zentralmacht (ein Kolonialreich, ein Staat), so folgen die gegenseitigen internationalen Grenzen der auf seinem Territorium neu entstehenden Staaten den zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit bereits bestehenden administrativen Grenzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Autorin geht der Frage nach, ob ein Satz des Völkerrechts existiert, der nach dem Zerfall einer völkerrechtlichen Einheit die Grenzen der neu entstehenden Staaten regelt. Im Jugoslawien-Konflikt hatten die europäischen Staaten das im 19. Jahrhundert in Lateinamerika entwickelte Prinzip des »uti possidetis« verwendet, das die vom spanischen Kolonialherrn gezogenen Binnengrenzen nach der Unabhängigkeit der lateinamerikanischen Kolonien zu deren Außengrenzen erklärte.
Ausgehend von Lateinamerika wird durch Auswertung von Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung neuentstehender Staaten überprüft, ob, zwischen welchen Staaten und in welcher Rechtsqualität sich das »uti possidetis« durchsetzt. Dabei werden alle neu entstandenen Staaten auch in Afrika, Asien, dem Nahen Osten und jüngst Europa einbezogen. Dies ergibt, daß sich das »uti possidetis« vom Konsensprinzip ohne praktische Durchsetzung (Lateinamerika) über das partikuläre (Afrika, Asien, Naher Osten) zum universell geltenden Völkergewohnheitsrecht (Europa) folgenden Inhalts entwickelt: Zerfällt eine Zentralmacht (ein Kolonialreich, ein Staat), so folgen die gegenseitigen internationalen Grenzen der auf seinem Territorium neu entstehenden Staaten den zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit bereits bestehenden administrativen Grenzen.
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