Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Nach dem Tod von Prof. Dieter Eickmann wird das Standardwerk nunmehr vom ausgewiesenen Experten Prof. Roland Böttcher alleine fortgeführt. Alles auf aktuellem Stand, viele Passagen sind ganz neu verfasst. Hervorzuheben sind: Notarielle Prüfung der Eintragungsfähigkeit – Vertretung – Vor- und Nacherbfolge – Testamentsvollstreckung – GbR – Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter – Verbindung von Grundstücken – Voreintragung der Betroffenen (z.B. Erben) – Löschung von auf Lebenszeit beschränkter Rechte (z.B. Rückauflassungsvormerkung) – Entscheidungen des Grundbuchamts – Amtswiderspruch und Amtslöschung – Rechtsbehelfe – Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit.
Neu sind die Kapitel „Elektronischer Rechtsverkehr“ und „Auslandsbezug“, jeweils bearbeitet von Dipl.-Rpfl. Alexander Dressler-Berlin. Hier geht es u.a. um: ausl./fremdspr. Urkunden (nebst Apostille, Legalisation, Staatsverträgen), ausl. Güterstand im Grundbuchverfahren (neue EuGüVO!), Anerkennung ausl. Erbnachweise (Stichwort: Änderung § 35 GBO durch das Europ. Nachlasszeugnis).
Das Buch soll nicht nur Studierende (Rechtspflegerprüfung) und Anwälte (Notarfachprüfung) vorbereiten, sondern ist auch in der Grundbuchpraxis „ein wertvolles Handwerkszeug“ (so Notar Andreas Oberländer, notar 2012, 374 f., zur Voraufl.)!
Aktualisiert: 2023-04-15
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Jedes Testament muss nach den besonderen Verhältnissen der Testierer formuliert werden. Die Muster dieses Heftes zeigen auf, wie diese Verhältnisse zweckmäßig gestaltet werden können, welche Punkte geregelt werden sollten und wie diese Regelungen im Einzelnen abzufassen sind. Sie müssen aber jeweils auf den konkreten Fall abgeändert werden.
Nach einer Einführung zu grundlegenden Fragen werden unterschiedliche Testamentsmuster zur Verfügung gestellt. Vor allem können Ehegatten auswählen zwischen gemeinschaftlichen Testamenten mit Voll- und Schlusserbfolge, Vor- und Nacherbfolge sowie Vollerbfolge und Nießbrauchsvermächtnis an den überlebenden Ehegatten. Anschließend werden Widerrufstestamente dargestellt. Es werden danach Begriffe und Grundsätze des Erbrechts erläutert. Das Heft beschließen Ausführungen zu den mit Wirkung vom 1. Januar 2009 geänderten Bestimmungen des Erbschaft- und SchenkungsteuergeSetzes.
Aktualisiert: 2021-12-30
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