Das Versicherungsvertragsgesetz 2008 löst das bisherige Gesetz gleichen Namens nach fast hundertjährigem Bestehen ab. Es novelliert das Vertragsrecht umfassend. So werden die Informations- und Beratungspflichten erweitert und ein neues einheitliches Lösungsrecht für den Versicherungsnehmer geschaffen. Abgeschafft werden das Policenmodell, das Alles-oder-nichts-Prinzip sowie der Grundsatz der Unteilbarkeit der Prämie. In der Lebensversicherung gelten fortan neue Regelungen zu den Rückkaufswerten und zur Überschussbeteili-gung. Die vorläufige Deckung wird ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung erstmals gesetzlich fixiert. In der Schadenversicherung wird ein Kündigungsrecht nach drei Jahren festgeschrieben.
Die vorliegende Broschüre enthält alle maßgeblichen Gesetzesmaterialien zum neuen Versi-cherungsvertragsrecht:
- Text des VVG 2008 (mit Synopse zum bisherigen VVG)
- Gesetzesbegründung (einschließlich der ersten Änderungen des VVG 2008)
- Text der Übergangsvorschriften des EG VVG nebst Begründung
- Informationspflichtenverordnung nebst Begründung
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand und steht vor allem die Lebensversicherung. Insbesondere bei der Überschussbeteiligung wird zu einem guten Teil (speziell in Bezug auf die zusätzliche Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven) Neuland betreten. Daher werden auch Hinweise zur Ausgestaltung der Beteiligung an den
Bewertungsreserven gegeben. Außerdem enthält die Broschüre noch eine Übersicht über die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers hat im Versicherungsvertragsrecht große praktische Bedeutung, u. a. für den Beginn der Verjährung oder des Verzugs. Nach der Konzeption des Versicherungsvertragsgesetzes werden Versicherungsleistungen mit Beendigung der nötigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs fällig. § 11 Abs. 1 VVG, die zentrale Fälligkeitsvorschrift, bildet insoweit den Kern der Untersuchung. Nach einer Definition der auslegungsbedürftigen Tatbestandsmerkmale arbeitet der Autor heraus, dass neben den Ermittlungen des Versicherers insbesondere auch der Nachweis des Versicherungsfalls und die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers zu den Fälligkeitsvoraussetzungen zählen. Umfassend aufgezeigt wird der in der Praxis bedeutsame Einfluss von behördlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren auf die nötigen Erhebungen des Versicherers, ebenso wie die Rechtsfolgen einer Leistungsablehnung durch den Versicherer oder Sanktionen bei Regulierungsverzögerungen. Einen weiteren Schwerpunkt des Werkes bilden die in Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Fälligkeitsklauseln, deren Inhalt und AGB-rechtliche Wirksamkeit eingehend überprüft wird. Schließlich untersucht der Autor die mit der Fälligkeit zusammenhängenden Spezialprobleme des vom Versicherer im Versicherungsprozess gestellten Klageabweisungsantrags. Da dieser Komplex von den Instanzgerichten bislang uneinheitlich und dogmatisch wenig überzeugend behandelt wurde, entwickelt der Autor einen eigenen pragmatischen Lösungsansatz. Insgesamt stellt der Autor die in Rechtsprechung und Literatur zur Fälligkeit entwickelten Grundsätze und Fallgruppen erstmals in einer umfassenden Monographie zu diesem Thema systematisiert dar. Die kritische Analyse zeigt, dass sich der Eintritt der Fälligkeit nicht verallgemeinern lässt, sondern immer von einer Einzelfallentscheidung abhängt, was gleichwohl in der Praxis zu sachgerechten und angemessenen Ergebnissen führt. In der Studie werden zudem bereits die Auswirkungen des am 01.01.2008 in Kraft getretenen neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-2008) berücksichtigt. Somit zeichnet sich das Werk auch durch Aktualität aus, so dass es auch für die Zukunft in der versicherungsrechtlichen Praxis eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Lösung von Fälligkeitsproblemen bietet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Buch behandelt anhand ausgesuchter, richtungsweisender Urteile Schwerpunktthemen des Versicherungsvertragsrechts. Die fallbezogene Darstellung führt an die Lösung versicherungsrechtlicher Fälle heran und soll das Bewusstsein des Lesers für die angesprochenen Rechtsfragen wecken.
Die Falllösungen der 4. Auflage wurden komplett überarbeitet, auf das am 1.1.2008 in Kraft getretene VVG abgestimmt und veranschaulichen die Regelungen im neuen Recht.
Schwerpunktthemen:
Vertragsabschluss nach neuem Recht
Versicherungsbedingungen und AGB-Recht
Neues Vermittlerrecht/Haftung bei Beratungsfehlern
Obliegenheitenrecht
Herbeiführung des Versicherungsfalls
Abschaffung des Alles-oder-nichts-Prinzips/Quotelung bei grober Fahrlässigkeit
Verhaltens- und Kenntniszurechnung
Prämienrecht
Regress
Die Übungen im Versicherungsvertragsrecht wenden sich an Studenten der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie an Versicherungspraktiker im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung.
Aktualisiert: 2023-01-27
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