Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb.
Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt.
Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb.
Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt.
Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb.
Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt.
Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der "nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendste Dogmatiker des Strafrechts" (Eberhard Schmidt) Carl Georg von Wächter (1797-1880) hinterließ ein umfangreiches strafrechtliches Werk, das bislang ohne ausreichende wissenschaftliche Würdigung blieb.
Nach einer biographischen Darstellung seines juristischen Werdegangs erfolgt eine Untersuchung des Rechtsverständnisses Wächters und seines methodologischen Standpunktes. Wächter folgt dabei in Grundsätzen der Lehre der Historischen Rechtsschule, nähert sich aber unter Bezugnahme auf die Forderungen Anton Friedrich Justus Thibauts nach Rechtsvereinheitlichung und Kodifikation einem durchaus strengen Rechtspositivismus an. Die Strafzwecklehre Wächters orientiert sich vornehmlich an der Vergeltungstheorie eines Immanuel Kant, wobei der Wille des Täters als subjektives Element für die Ermittlung der Strafgerechtigkeit entscheidende Bedeutung erhält. Die Handlungslehre des "späten" Wächters wird durch die Theorie G. W. Fr. Hegels geprägt, so daß der zweckgerichtete Wille die für den Handlungsbegriff notwendige Verbindung zwischen äußerem Tatgeschehen und subjektivem Tatelement herstellt. In einem vierten Kapitel werden strafrechtliche Einzelfragen untersucht. In zahlreicher Hinsicht läßt sich Wächters Einfluß auf die Lehre und Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts nachweisen. Insbesondere werden das Internationale Strafrecht, der Umfang des Vorsatzes, die Strafbarkeit des Selbstmordes, die Strafbarkeit der Brandstiftung nach gemeinem Recht und der Gewaltbegriff der §§ 253, 255 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargestellt.
Die Wirkungsgeschichte Wächters, vornehmlich im Zusammenhang der Entstehung des Strafgesetzbuches für das Königreich Württemberg aus dem Jahre 1839, wird in einem zweiten Teil der Arbeit eingehend untersucht. Insoweit wird Wächters unmittelbarer Einfluß als Mitglied der Kammer der Abgeordneten auf die konkrete Ausgestaltung einzelner ausgewählter Artikel des Württembergischen Strafgesetzbuches aufgezeigt, insbesondere inwieweit Lehrmeinung und legislatorische Normsetzung zu einer Einheit finden. Wächters vornehmliches Verdienst beruht letztlich auf der Zusammenführung und Vereinheitlichung der im 19. Jahrhundert zahlreich vertretenen Strafrechtstheorien auf das für die Strafrechtspraxis notwendige Maß.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der nunmehr vorliegende Band vereint die auf dem 1997 von Kern organisierten Leipziger »Waechter-Symposion« gehaltenen Vorträge zu Leben und Werk des möglicherweise berühmtesten Juristen des 19. Jahrhunderts. So entsteht ein Kaleidoskop der Justiz-, Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die alle drei von Carl Georg von Waechter in durchaus unterschiedlicher Intensität und Dauerhaftigkeit geprägt worden sind.
Als v. Sybel im Jahre 1858 dem bayerischen König eine »Liste hervorragender Männer der deutschen Wissenschaft« vorlegte, führte er auch neun Juristen auf, über deren Auswahl er mit Windscheid konferiert hatte. An erster Stelle wird v. Waechter genannt: »Vielleicht der bedeutendste der jetzt lebenden Juristen, durch die Vereinigung vielseitiger Gelehrsamkeit, entschiedenen Lehrtalents, und eines seltenen Sinns für practische und legislatorische Fortbildung des Rechts.« Ob diese Einschätzung, die sich bis nach 1909 in der Literatur findet, auch noch heutiger Beurteilung standhält, war Gegenstand des Symposions und ist Inhalt dieses Bandes.
Leben und Werk Waechters sind damit sehr gut dokumentiert und mühelos zugänglich. Der Band wird sich bei der weiteren Erforschung von Detailfragen in jeder Beziehung, insbesondere zur Kodifikationsgeschichte, als nützlich erweisen.
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