Im Rechtssystem der modernen Gesellschaft ist das Problem, wie in Rechtspraxis und praktischer Rechtswissenschaft - aus rechtstheoretischer Perspektive gesehen - Rechtsfragen und Tatfragen miteinander korrelieren, bis auf den heutigen Tag höchst umstritten. Zwar ist durch Informations- und Kommunikationswissenschaften die Rationalisierung im Umgang mit Rechtstexten weit vorangetrieben worden. Wie das Recht auf der Ebene der Verfassungs- und Gesetzgebung bis hin zur individuellen Entscheidung im Einzelfall gewonnen und fortentwickelt wird, harrt jedoch noch immer einer rechts- und staatstheoretischen Aufklärung. Auch bedarf der Klärung, welche sozialen Faktoren bei der Normtextbehandlung eine Rolle spielen und in welcher Weise sie dies tun. Hier feiern alte und neue Institutionentheorien seit geraumer Zeit fröhliche Urständ. Der Autor unternimmt den Versuch, eine ganz bestimmte Institutionentheorie des Rechts, nämlich diejenige des Grazer Rechtstheoretikers und Philosophen Ota Weinberger, zu rekonstruieren, um die einzelnen Teile ins Mosaik zu rücken und sie sodann kritisch zu durchleuchten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor gibt einleitend einen Überblick über eine Reihe von funktional äquivalenten Denkansätzen und politisch-rechtlichen Strukturtheorien, die mit der Assoziation und den zugehörigen Assoziationstheorien korrelieren, auch wenn sie andere Schlüsselbegriffe (wie etwa Konsoziation statt Assoziation, Genossenschaft, Körperschaft o. ä.) in einer im Detail abweichenden Begrifflichkeit verwenden. Besonderes Augenmerk wird hier auf die politisch-rechtliche Sozialtheorie des Althusius, die Theorie der Genossenschaften und des Genossenschaftsrechts Otto von Gierkes und die am Begriff der Korporation bzw. der Körperschaft orientierten Theorien sozialer Verbandsbildungen gerichtet.
Der zweite Abschnitt dient der Klärung des Verhältnisses, in dem die heutige Theory of Association und ihre Associational Method zu den überkommenen Theorien sozialer Assoziation und ihren Nachfolger-Theorien (Konsoziationen, Genossenschaften, Körperschaften u. a.) stehen. Hierbei werden die Theorien Ferdinand Tönnies', Georg Simmels, Leopold von Wieses sowie Otto Brusiins gegenübergestellt.
In den beiden folgenden Abschnitten geht es um eine normentheoretische und soziologische Begründung des Rechts und der sozialen Gemeinschaftsbildungen, ausgehend von der Rechts- und Sozialtheorie Max Webers und anknüpfend an den Institutionenbegriff bei Ludwig Wittgenstein. Es wird unterschieden zwischen einem spätpositivistischen Institutionalismus (McCormick, Weinberger) einerseits und einem nachpositivistischen, genuin rechtsrealistischen Neuen Institutionalismus (Schelsky, Luhmann, Krawietz u. a.) andererseits. Letzterer enthält die "Grundlegung eines neuen rechtsrealistischen Denkansatzes".
Im letzten Abschnitt befaßt sich Florian Simon mit einer moralisch-ethischen, einer vernunfttheoretisch-transzendentalen und einer (rechts-)staatlichen Anerkennung des Rechts.
Wie die hier skizzierte Theorie der Assoziationen und Institutionen, die auch auf den Rechtsstaat anwendbar ist, erkennen läßt, können die modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaften, die mit Mitteln des Rechts auf derartigen Sozialsystemen aufbauen, jeweils nur unter Bezugnahme auf sich selbst - und gegebenenfalls auch unter Bezugnahme auf andere selbstreferenzielle Sozialsysteme in ihrer Umwelt - beschrieben, gedeutet und erklärt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rechtssystem der modernen Gesellschaft ist das Problem, wie in Rechtspraxis und praktischer Rechtswissenschaft - aus rechtstheoretischer Perspektive gesehen - Rechtsfragen und Tatfragen miteinander korrelieren, bis auf den heutigen Tag höchst umstritten. Zwar ist durch Informations- und Kommunikationswissenschaften die Rationalisierung im Umgang mit Rechtstexten weit vorangetrieben worden. Wie das Recht auf der Ebene der Verfassungs- und Gesetzgebung bis hin zur individuellen Entscheidung im Einzelfall gewonnen und fortentwickelt wird, harrt jedoch noch immer einer rechts- und staatstheoretischen Aufklärung. Auch bedarf der Klärung, welche sozialen Faktoren bei der Normtextbehandlung eine Rolle spielen und in welcher Weise sie dies tun. Hier feiern alte und neue Institutionentheorien seit geraumer Zeit fröhliche Urständ. Der Autor unternimmt den Versuch, eine ganz bestimmte Institutionentheorie des Rechts, nämlich diejenige des Grazer Rechtstheoretikers und Philosophen Ota Weinberger, zu rekonstruieren, um die einzelnen Teile ins Mosaik zu rücken und sie sodann kritisch zu durchleuchten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Autor gibt einleitend einen Überblick über eine Reihe von funktional äquivalenten Denkansätzen und politisch-rechtlichen Strukturtheorien, die mit der Assoziation und den zugehörigen Assoziationstheorien korrelieren, auch wenn sie andere Schlüsselbegriffe (wie etwa Konsoziation statt Assoziation, Genossenschaft, Körperschaft o. ä.) in einer im Detail abweichenden Begrifflichkeit verwenden. Besonderes Augenmerk wird hier auf die politisch-rechtliche Sozialtheorie des Althusius, die Theorie der Genossenschaften und des Genossenschaftsrechts Otto von Gierkes und die am Begriff der Korporation bzw. der Körperschaft orientierten Theorien sozialer Verbandsbildungen gerichtet.
Der zweite Abschnitt dient der Klärung des Verhältnisses, in dem die heutige Theory of Association und ihre Associational Method zu den überkommenen Theorien sozialer Assoziation und ihren Nachfolger-Theorien (Konsoziationen, Genossenschaften, Körperschaften u. a.) stehen. Hierbei werden die Theorien Ferdinand Tönnies', Georg Simmels, Leopold von Wieses sowie Otto Brusiins gegenübergestellt.
In den beiden folgenden Abschnitten geht es um eine normentheoretische und soziologische Begründung des Rechts und der sozialen Gemeinschaftsbildungen, ausgehend von der Rechts- und Sozialtheorie Max Webers und anknüpfend an den Institutionenbegriff bei Ludwig Wittgenstein. Es wird unterschieden zwischen einem spätpositivistischen Institutionalismus (McCormick, Weinberger) einerseits und einem nachpositivistischen, genuin rechtsrealistischen Neuen Institutionalismus (Schelsky, Luhmann, Krawietz u. a.) andererseits. Letzterer enthält die "Grundlegung eines neuen rechtsrealistischen Denkansatzes".
Im letzten Abschnitt befaßt sich Florian Simon mit einer moralisch-ethischen, einer vernunfttheoretisch-transzendentalen und einer (rechts-)staatlichen Anerkennung des Rechts.
Wie die hier skizzierte Theorie der Assoziationen und Institutionen, die auch auf den Rechtsstaat anwendbar ist, erkennen läßt, können die modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaften, die mit Mitteln des Rechts auf derartigen Sozialsystemen aufbauen, jeweils nur unter Bezugnahme auf sich selbst - und gegebenenfalls auch unter Bezugnahme auf andere selbstreferenzielle Sozialsysteme in ihrer Umwelt - beschrieben, gedeutet und erklärt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Rechtssystem der modernen Gesellschaft ist das Problem, wie in Rechtspraxis und praktischer Rechtswissenschaft - aus rechtstheoretischer Perspektive gesehen - Rechtsfragen und Tatfragen miteinander korrelieren, bis auf den heutigen Tag höchst umstritten. Zwar ist durch Informations- und Kommunikationswissenschaften die Rationalisierung im Umgang mit Rechtstexten weit vorangetrieben worden. Wie das Recht auf der Ebene der Verfassungs- und Gesetzgebung bis hin zur individuellen Entscheidung im Einzelfall gewonnen und fortentwickelt wird, harrt jedoch noch immer einer rechts- und staatstheoretischen Aufklärung. Auch bedarf der Klärung, welche sozialen Faktoren bei der Normtextbehandlung eine Rolle spielen und in welcher Weise sie dies tun. Hier feiern alte und neue Institutionentheorien seit geraumer Zeit fröhliche Urständ. Der Autor unternimmt den Versuch, eine ganz bestimmte Institutionentheorie des Rechts, nämlich diejenige des Grazer Rechtstheoretikers und Philosophen Ota Weinberger, zu rekonstruieren, um die einzelnen Teile ins Mosaik zu rücken und sie sodann kritisch zu durchleuchten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor gibt einleitend einen Überblick über eine Reihe von funktional äquivalenten Denkansätzen und politisch-rechtlichen Strukturtheorien, die mit der Assoziation und den zugehörigen Assoziationstheorien korrelieren, auch wenn sie andere Schlüsselbegriffe (wie etwa Konsoziation statt Assoziation, Genossenschaft, Körperschaft o. ä.) in einer im Detail abweichenden Begrifflichkeit verwenden. Besonderes Augenmerk wird hier auf die politisch-rechtliche Sozialtheorie des Althusius, die Theorie der Genossenschaften und des Genossenschaftsrechts Otto von Gierkes und die am Begriff der Korporation bzw. der Körperschaft orientierten Theorien sozialer Verbandsbildungen gerichtet.
Der zweite Abschnitt dient der Klärung des Verhältnisses, in dem die heutige Theory of Association und ihre Associational Method zu den überkommenen Theorien sozialer Assoziation und ihren Nachfolger-Theorien (Konsoziationen, Genossenschaften, Körperschaften u. a.) stehen. Hierbei werden die Theorien Ferdinand Tönnies', Georg Simmels, Leopold von Wieses sowie Otto Brusiins gegenübergestellt.
In den beiden folgenden Abschnitten geht es um eine normentheoretische und soziologische Begründung des Rechts und der sozialen Gemeinschaftsbildungen, ausgehend von der Rechts- und Sozialtheorie Max Webers und anknüpfend an den Institutionenbegriff bei Ludwig Wittgenstein. Es wird unterschieden zwischen einem spätpositivistischen Institutionalismus (McCormick, Weinberger) einerseits und einem nachpositivistischen, genuin rechtsrealistischen Neuen Institutionalismus (Schelsky, Luhmann, Krawietz u. a.) andererseits. Letzterer enthält die "Grundlegung eines neuen rechtsrealistischen Denkansatzes".
Im letzten Abschnitt befaßt sich Florian Simon mit einer moralisch-ethischen, einer vernunfttheoretisch-transzendentalen und einer (rechts-)staatlichen Anerkennung des Rechts.
Wie die hier skizzierte Theorie der Assoziationen und Institutionen, die auch auf den Rechtsstaat anwendbar ist, erkennen läßt, können die modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaften, die mit Mitteln des Rechts auf derartigen Sozialsystemen aufbauen, jeweils nur unter Bezugnahme auf sich selbst - und gegebenenfalls auch unter Bezugnahme auf andere selbstreferenzielle Sozialsysteme in ihrer Umwelt - beschrieben, gedeutet und erklärt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Im Rechtssystem der modernen Gesellschaft ist das Problem, wie in Rechtspraxis und praktischer Rechtswissenschaft - aus rechtstheoretischer Perspektive gesehen - Rechtsfragen und Tatfragen miteinander korrelieren, bis auf den heutigen Tag höchst umstritten. Zwar ist durch Informations- und Kommunikationswissenschaften die Rationalisierung im Umgang mit Rechtstexten weit vorangetrieben worden. Wie das Recht auf der Ebene der Verfassungs- und Gesetzgebung bis hin zur individuellen Entscheidung im Einzelfall gewonnen und fortentwickelt wird, harrt jedoch noch immer einer rechts- und staatstheoretischen Aufklärung. Auch bedarf der Klärung, welche sozialen Faktoren bei der Normtextbehandlung eine Rolle spielen und in welcher Weise sie dies tun. Hier feiern alte und neue Institutionentheorien seit geraumer Zeit fröhliche Urständ. Der Autor unternimmt den Versuch, eine ganz bestimmte Institutionentheorie des Rechts, nämlich diejenige des Grazer Rechtstheoretikers und Philosophen Ota Weinberger, zu rekonstruieren, um die einzelnen Teile ins Mosaik zu rücken und sie sodann kritisch zu durchleuchten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Autor gibt einleitend einen Überblick über eine Reihe von funktional äquivalenten Denkansätzen und politisch-rechtlichen Strukturtheorien, die mit der Assoziation und den zugehörigen Assoziationstheorien korrelieren, auch wenn sie andere Schlüsselbegriffe (wie etwa Konsoziation statt Assoziation, Genossenschaft, Körperschaft o. ä.) in einer im Detail abweichenden Begrifflichkeit verwenden. Besonderes Augenmerk wird hier auf die politisch-rechtliche Sozialtheorie des Althusius, die Theorie der Genossenschaften und des Genossenschaftsrechts Otto von Gierkes und die am Begriff der Korporation bzw. der Körperschaft orientierten Theorien sozialer Verbandsbildungen gerichtet.
Der zweite Abschnitt dient der Klärung des Verhältnisses, in dem die heutige Theory of Association und ihre Associational Method zu den überkommenen Theorien sozialer Assoziation und ihren Nachfolger-Theorien (Konsoziationen, Genossenschaften, Körperschaften u. a.) stehen. Hierbei werden die Theorien Ferdinand Tönnies', Georg Simmels, Leopold von Wieses sowie Otto Brusiins gegenübergestellt.
In den beiden folgenden Abschnitten geht es um eine normentheoretische und soziologische Begründung des Rechts und der sozialen Gemeinschaftsbildungen, ausgehend von der Rechts- und Sozialtheorie Max Webers und anknüpfend an den Institutionenbegriff bei Ludwig Wittgenstein. Es wird unterschieden zwischen einem spätpositivistischen Institutionalismus (McCormick, Weinberger) einerseits und einem nachpositivistischen, genuin rechtsrealistischen Neuen Institutionalismus (Schelsky, Luhmann, Krawietz u. a.) andererseits. Letzterer enthält die "Grundlegung eines neuen rechtsrealistischen Denkansatzes".
Im letzten Abschnitt befaßt sich Florian Simon mit einer moralisch-ethischen, einer vernunfttheoretisch-transzendentalen und einer (rechts-)staatlichen Anerkennung des Rechts.
Wie die hier skizzierte Theorie der Assoziationen und Institutionen, die auch auf den Rechtsstaat anwendbar ist, erkennen läßt, können die modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaften, die mit Mitteln des Rechts auf derartigen Sozialsystemen aufbauen, jeweils nur unter Bezugnahme auf sich selbst - und gegebenenfalls auch unter Bezugnahme auf andere selbstreferenzielle Sozialsysteme in ihrer Umwelt - beschrieben, gedeutet und erklärt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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