Der Sammelband fragt nach den Grundlagen und Grenzen eines Weltrechtssystems. Er tut dies vor dem Hintergrund der Luhmannschen Systemtheorie, der zufolge die Gesellschaft grundsätzlich als Weltgesellschaft gedacht werden muss, und er tut dies auf dem Wege einer Fremdbeschreibung des (Welt)Rechtssystems als eines sich selbst beschreibenden Systems.
Es sind aber für Recht und Politik Besonderheiten zu beachten, weil enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Welt nicht zu verkennen sind. Diese Unterschiede regionaler Differenzierung zu begreifen und zu beschreiben, ist eines der Anliegen des Bandes. So stellt sich die Frage, ob regional unterschiedliche Rechtsentwicklungen nicht mit einem gewandelten Verständnis von "Staatlichkeit" in einer zunehmend entgrenzten Weltgesellschaft zusammenhängen. Und es ist noch grundlegender zu fragen, ob die Probleme, die mit der Annahme eines Weltrechtssystems verbunden sind, ihre Ursache nicht vielleicht darin finden, dass die Unterscheidung von Recht und Unrecht weltweit nicht oder nur noch in abgeschwächter Form funktioniert und demgegenüber die Unterscheidung Inklusion / Exklusion im weltgesellschaftlichen Maßstab dominiert. Sind normative Strukturen des Rechts effektiv eines der systembildenden Prinzipien, das die Weltgesellschaft zusammenhält?
Aktualisiert: 2023-06-20
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Der Sammelband fragt nach den Grundlagen und Grenzen eines Weltrechtssystems. Er tut dies vor dem Hintergrund der Luhmannschen Systemtheorie, der zufolge die Gesellschaft grundsätzlich als Weltgesellschaft gedacht werden muss, und er tut dies auf dem Wege einer Fremdbeschreibung des (Welt)Rechtssystems als eines sich selbst beschreibenden Systems.
Es sind aber für Recht und Politik Besonderheiten zu beachten, weil enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Welt nicht zu verkennen sind. Diese Unterschiede regionaler Differenzierung zu begreifen und zu beschreiben, ist eines der Anliegen des Bandes. So stellt sich die Frage, ob regional unterschiedliche Rechtsentwicklungen nicht mit einem gewandelten Verständnis von "Staatlichkeit" in einer zunehmend entgrenzten Weltgesellschaft zusammenhängen. Und es ist noch grundlegender zu fragen, ob die Probleme, die mit der Annahme eines Weltrechtssystems verbunden sind, ihre Ursache nicht vielleicht darin finden, dass die Unterscheidung von Recht und Unrecht weltweit nicht oder nur noch in abgeschwächter Form funktioniert und demgegenüber die Unterscheidung Inklusion / Exklusion im weltgesellschaftlichen Maßstab dominiert. Sind normative Strukturen des Rechts effektiv eines der systembildenden Prinzipien, das die Weltgesellschaft zusammenhält?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vorgestellt wird eine Weltrechtslehre. Sie knüpft an die allgemeinen Ideale in Art. 1 Allgemeine Menschenrechtserklärung und an Kants Idee eines "Weltbürgerrechts" an. Dogmatisch geht es insbesondere um die Begriffsbildung, Geltung und die Grundprinzipien des Weltrechts in Abgrenzung zu den völkerrechtlichen Prinzipien. Der Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Weltrecht zeigt sich vor allem im Übergang von der Souveränität der Staaten zur Rechtssubjektivität der Menschen und zur Orientierung an der rule of law. In fragmentarischen Konstitutionalisierungsprozessen im Völkerrecht offenbart sich die praktische Wirksamkeit des Weltrechts. Beispiele sind die Erweiterung von erga omnes-Prinzipien, die Staatswerdung Europas, die Entstehung von global governance, die Ausdehnung der supranationalen Rechtsetzungsbefugnisse des Sicherheitsrates, die Institutionalisierung des Welthandelsrechts und die Schaffung einer Weltstrafgerichtsbarkeit. Wegen der Globalisierung der Lebensverhältnisse bleibt darüber hinaus eine kohärente Weltverfassung, für deren Konzeption verschiedene Modelle geprüft werden, unabdingbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vorgestellt wird eine Weltrechtslehre. Sie knüpft an die allgemeinen Ideale in Art. 1 Allgemeine Menschenrechtserklärung und an Kants Idee eines "Weltbürgerrechts" an. Dogmatisch geht es insbesondere um die Begriffsbildung, Geltung und die Grundprinzipien des Weltrechts in Abgrenzung zu den völkerrechtlichen Prinzipien. Der Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Weltrecht zeigt sich vor allem im Übergang von der Souveränität der Staaten zur Rechtssubjektivität der Menschen und zur Orientierung an der rule of law. In fragmentarischen Konstitutionalisierungsprozessen im Völkerrecht offenbart sich die praktische Wirksamkeit des Weltrechts. Beispiele sind die Erweiterung von erga omnes-Prinzipien, die Staatswerdung Europas, die Entstehung von global governance, die Ausdehnung der supranationalen Rechtsetzungsbefugnisse des Sicherheitsrates, die Institutionalisierung des Welthandelsrechts und die Schaffung einer Weltstrafgerichtsbarkeit. Wegen der Globalisierung der Lebensverhältnisse bleibt darüber hinaus eine kohärente Weltverfassung, für deren Konzeption verschiedene Modelle geprüft werden, unabdingbar.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Sammelband fragt nach den Grundlagen und Grenzen eines Weltrechtssystems. Er tut dies vor dem Hintergrund der Luhmannschen Systemtheorie, der zufolge die Gesellschaft grundsätzlich als Weltgesellschaft gedacht werden muss, und er tut dies auf dem Wege einer Fremdbeschreibung des (Welt)Rechtssystems als eines sich selbst beschreibenden Systems.
Es sind aber für Recht und Politik Besonderheiten zu beachten, weil enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Welt nicht zu verkennen sind. Diese Unterschiede regionaler Differenzierung zu begreifen und zu beschreiben, ist eines der Anliegen des Bandes. So stellt sich die Frage, ob regional unterschiedliche Rechtsentwicklungen nicht mit einem gewandelten Verständnis von "Staatlichkeit" in einer zunehmend entgrenzten Weltgesellschaft zusammenhängen. Und es ist noch grundlegender zu fragen, ob die Probleme, die mit der Annahme eines Weltrechtssystems verbunden sind, ihre Ursache nicht vielleicht darin finden, dass die Unterscheidung von Recht und Unrecht weltweit nicht oder nur noch in abgeschwächter Form funktioniert und demgegenüber die Unterscheidung Inklusion / Exklusion im weltgesellschaftlichen Maßstab dominiert. Sind normative Strukturen des Rechts effektiv eines der systembildenden Prinzipien, das die Weltgesellschaft zusammenhält?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vorgestellt wird eine Weltrechtslehre. Sie knüpft an die allgemeinen Ideale in Art. 1 Allgemeine Menschenrechtserklärung und an Kants Idee eines "Weltbürgerrechts" an. Dogmatisch geht es insbesondere um die Begriffsbildung, Geltung und die Grundprinzipien des Weltrechts in Abgrenzung zu den völkerrechtlichen Prinzipien. Der Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Weltrecht zeigt sich vor allem im Übergang von der Souveränität der Staaten zur Rechtssubjektivität der Menschen und zur Orientierung an der rule of law. In fragmentarischen Konstitutionalisierungsprozessen im Völkerrecht offenbart sich die praktische Wirksamkeit des Weltrechts. Beispiele sind die Erweiterung von erga omnes-Prinzipien, die Staatswerdung Europas, die Entstehung von global governance, die Ausdehnung der supranationalen Rechtsetzungsbefugnisse des Sicherheitsrates, die Institutionalisierung des Welthandelsrechts und die Schaffung einer Weltstrafgerichtsbarkeit. Wegen der Globalisierung der Lebensverhältnisse bleibt darüber hinaus eine kohärente Weltverfassung, für deren Konzeption verschiedene Modelle geprüft werden, unabdingbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In seiner viel beachteten Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011 sprach Papst Benedikt XVI. von einer "dramatischen Situation" der Rechtsphilosophie: "Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt - und dies ist in unserem öffentlichen Bewusstsein weithin der Fall -, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt."
Prof. Rainer Schubert stellt sich der Diskussion, die der deutsche Theologenpapst in Berlin anregen wollte. Der Rechtspositivismus vermag auf viele Fragen, die sich durch den technischen Fortschritt eröffnet haben, keine befriedigenden Antworten zu geben: Die Machbarkeit kann aus sich selbst heraus nicht schon die Erlaubtheit begründen. In Auseinandersetzung mit Hans Kelsen und anderen Philosophen schreitet Rainer Schubert das Spannungsfeld zwischen positivistischer Vernunft und christlichem Glauben ab, um letztlich für ein "Weltrecht" aus christlichem Geist zu plädieren.
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Aktualisiert: 2022-07-28
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Vorgestellt wird eine Weltrechtslehre. Sie knüpft an die allgemeinen Ideale in Art. 1 Allgemeine Menschenrechtserklärung und an Kants Idee eines "Weltbürgerrechts" an. Dogmatisch geht es insbesondere um die Begriffsbildung, Geltung und die Grundprinzipien des Weltrechts in Abgrenzung zu den völkerrechtlichen Prinzipien. Der Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Weltrecht zeigt sich vor allem im Übergang von der Souveränität der Staaten zur Rechtssubjektivität der Menschen und zur Orientierung an der rule of law. In fragmentarischen Konstitutionalisierungsprozessen im Völkerrecht offenbart sich die praktische Wirksamkeit des Weltrechts. Beispiele sind die Erweiterung von erga omnes-Prinzipien, die Staatswerdung Europas, die Entstehung von global governance, die Ausdehnung der supranationalen Rechtsetzungsbefugnisse des Sicherheitsrates, die Institutionalisierung des Welthandelsrechts und die Schaffung einer Weltstrafgerichtsbarkeit. Wegen der Globalisierung der Lebensverhältnisse bleibt darüber hinaus eine kohärente Weltverfassung, für deren Konzeption verschiedene Modelle geprüft werden, unabdingbar.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Sammelband fragt nach den Grundlagen und Grenzen eines Weltrechtssystems. Er tut dies vor dem Hintergrund der Luhmannschen Systemtheorie, der zufolge die Gesellschaft grundsätzlich als Weltgesellschaft gedacht werden muss, und er tut dies auf dem Wege einer Fremdbeschreibung des (Welt)Rechtssystems als eines sich selbst beschreibenden Systems.
Es sind aber für Recht und Politik Besonderheiten zu beachten, weil enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Welt nicht zu verkennen sind. Diese Unterschiede regionaler Differenzierung zu begreifen und zu beschreiben, ist eines der Anliegen des Bandes. So stellt sich die Frage, ob regional unterschiedliche Rechtsentwicklungen nicht mit einem gewandelten Verständnis von "Staatlichkeit" in einer zunehmend entgrenzten Weltgesellschaft zusammenhängen. Und es ist noch grundlegender zu fragen, ob die Probleme, die mit der Annahme eines Weltrechtssystems verbunden sind, ihre Ursache nicht vielleicht darin finden, dass die Unterscheidung von Recht und Unrecht weltweit nicht oder nur noch in abgeschwächter Form funktioniert und demgegenüber die Unterscheidung Inklusion / Exklusion im weltgesellschaftlichen Maßstab dominiert. Sind normative Strukturen des Rechts effektiv eines der systembildenden Prinzipien, das die Weltgesellschaft zusammenhält?
Aktualisiert: 2023-04-15
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