Die Dissertation von Elena Hansson zieht einen Rechtsvergleich des neuen deutschen und des neuen russischen Kaufrechts hinsichtlich der Rechte, die dem Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache zustehen. Russland und Deutschland sind zwei Länder, die in ihrer Geschichte fast durchgängig enge Beziehungen gepflegt haben, was sich auch in den Wirtschaftsbeziehungen der Gegenwart fortsetzt. Die Rahmen beider Rechtssysteme, das Rechtsbehelfssystem des deutschen Rechts und die Maßnahmen des Rechtsschutzes des russischen Rechts, sind ganz verschieden, weshalb es überrascht, wie ähnlich die Grundgedanken eigentlich sind.
Der größte Vorteil des deutschen Rechts besteht nach der Einschätzung der Autorin darin, dass ein klares System der Rechtsbehelfe vorhanden ist, das dem Käufer bei einer mangelhaften Kaufsache immer zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu bestimmt das russische Recht die Maßnahmen des Rechtsschutzes explizit für jede Pflichtverletzung, mit Ausnahme des Schadensersatzes, der unabhängig davon Anwendung finden kann, ob er gesetzlich bzw. vertraglich bestimmt wurde oder nicht. Dies ergibt kein einheitliches Gesamtsystem der anwendbaren Maßnahmen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Staaten tendieren dazu, die nationale Wirtschaft gegen ausländische Konkurrenz zu schützen. Zur Überwindung des Protektionismus bedarf es rechtlicher Normen und Verfahren der Normdurchsetzung. Das zentrale Problem im Recht der Wirtschaftsintegration besteht darin, eine klare Trennlinie zwischen legitimen Schutzmaßnahmen (z.B. Maßnahmen im Umwelt- oder Gesundheitsschutz) und schädlichem Protektionismus zu ziehen. Hier setzt die vorliegende Arbeit an. Sie untersucht typische Normen (Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote), die sich mit der Regelung des Warenhandels in integrierten Wirtschaftsräumen befassen. Sie analysiert, wie die schwierige Balance zwischen staatlicher Autonomie und Integrationsdisziplin austariert wird. Dies erfolgt am Beispiel der Integrationsordnungen der USA, der EU und der WTO. Interessanterweise stimmen die materiellen Regelungen in den drei Rechtssystemen weitgehend überein.
Das Buch liefert eine hervorragende rechtsvergleichende Analyse der Freihandelsvorschriften in den drei untersuchten Integrationsordnungen. Es richtet sich an alle, die sich praktisch oder akademisch mit Fragen des Freihandels und der Wirtschaftsintegration befassen.
Aktualisiert: 2021-02-05
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Die Definition des Unternehmenszusammenschlusses ist Grundlage jeder staatlichen Fusionskontrolle. Einerseits muss eine lückenlose Kontrolle übertriebener Marktmacht gewährleistet sein. Andererseits dürfen Unternehmen und Behörden nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Die Zusammenschlussdefinition »Kontrollerwerb« ist erst im Jahr 1999 aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht in die deutsche Fusionskontrolle übernommen worden. Sie wird heute auf europäischer Ebene offen diskutiert. Die Abhandlung ermittelt präzise und praxisorientiert Reichweite und materielle Bedeutung des Kontrollerwerbstatbestandes in der Europäischen Fusionskontrolle. Sie zeigt auf, dass die Einpassung in die deutsche Fusionskontrolle nur bedingt gelungen ist.
Verglichen mit dem Kontrollerwerbskonzept geht die US-amerikanische Fusionskontrolle von einem weiteren Zusammenschlussverständnis aus. Richterliche Entscheidungspraxis und industrieökonomische Analyseansätze, mit denen die Antitrustbehörden der europäischen Entwicklung ein gutes Stück voraus sind, werden ausgewertet. Der interessierte Leser erkennt, dass mit dem Kontrollerwerbskonzept noch nicht das letzte Wort gesprochen sein wird.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Werk untersucht einen fundamentalen Unterschied zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Vertragsrecht (das hier stellvertretend für den gesamten anglo-amerikanischen Rechtskreis steht): Während in Deutschland der Grundidee nach die Erfüllung jedes (Schuld-)Vertrages eingeklagt und notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, sieht das amerikanische Recht grundsätzlich nur Schadensersatz in Geld vor, wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird; nur ausnahmsweise wird die Erfüllung selbst erzwungen.
Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse des Phänomens. Sie macht deutlich, daß hier überraschend zahlreiche und disparate Einzelaspekte in komplexer Weise mit einem grundlegenden Strukturunterschied der betrachteten Rechtsordnungen zusammenspielen. Besonders aufschlußreich sind dabei einige Regelungsbereiche des amerikanischen Rechts, die bisher in der wissenschaftlichen Literatur vernachlässigt wurden (z.B. die Regeln über Geldversprechen sowie sachenrechtliche Eigenheiten bei Kauf und Miete). Aber auch das deutsche Recht zeigt unerwartet vielfältige Einschränkungen seiner Grundidee.
Praktische Schlußfolgerungen für das internationale Einheitskaufrecht runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2019-01-08
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Die Arbeit untersucht, ob und wie geistige Eigentumsrechte in Argentinien, Brasilien und Mexiko durchgesetzt werden können und beschränkt sich dabei auf das Patent-, Marken- und Softwareurheberrecht. Als Prüfungsmaßstab dient das TRIPS-Übereinkommen, dessen Herkunft und Status zunächst erläutert wird.
In den Länderkapiteln, denen Angaben über die Organisation der relevanten Behörden und Gerichte vorangestellt sind, wird jeweils kurz umrissen, welche materiellen Rechte auf Eintragung, Löschung, Übertragung, Unterlassung, Schadensersatz etc. existieren. Die entsprechenden zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren zu deren Durchsetzung mitsamt Verteidigungsmitteln, Rechtsmitteln und einstweiligem Rechtsschutz werden im Detail dargestellt. Statistische Angaben zu Verfahrenslänge etc. und die Studie eines typischen Falles berücksichtigen auch die rechtstatsächliche Seite.
Die Arbeit richtet sich an Unternehmen und Verbände, die an der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten in Lateinamerika interessiert sind, ist aber auch konkret genug für die Benutzung in Kanzleien.
Der Autor ist Rechtsanwalt in München und auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Ausgehend von unterschiedlichen Grundkonzeptionen der deutschen und der französischen Privatrechtsordnung zum Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln wird der Einfluss des europäischen Verbraucherrechts untersucht. Die Darstellung der Ausgangssituationen zielt darauf ab, die Vorzüge der jeweiligen Rechtsordnung herauszuarbeiten und das im Hinblick auf die Klauselrichtlinie erforderliche Transformationsbedürfnis zu ermitteln. Im Anschluss daran werden die nationalen Umsetzungsvorschriften analysiert und ihre Richtlinienkonformität beurteilt. Das Voranschreiten der europäischen Rechtsvereinheitlichung gebot es, die Auswirkungen der Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie durch die Schuldrechtsreform in die Betrachtung einzubeziehen. Einerseits wurden dadurch Defizite bei der Transformation der Klauselrichtlinie beseitigt. Andererseits dienen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und die darin vorgesehenen Rechtsbehelfe des Käufers der Konkretisierung der Generalklausel des Art. 3 der Klauselrichtlinie, so dass ein Abweichen davon ein gegen »Treu und Glauben verstoßendes erhebliches Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragspartner« begründen kann. Deshalb erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Auswechslung des »Leitbildes« der gesetzlichen Regelungen des Schuldrechts und ihren Auswirkungen auf die Abdingbarkeit der Rechte und Pflichten des Verwenders von AGB.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der Kapstadt-Konvention in nationales Recht und zwar speziell im Hinblick auf die Übertragungsregeln.
Im Zusammenhang mit den Ratifikationsproblemen in Deutschland wird das Schicksal der institutionellen Rahmenvorgaben beleuchtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf den Abtretungsregeln, insbesondere auf dem Ausfüllen der Lücke bezüglich Einwendungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten, welche die Konvention mit einem Verweis auf das anzuwendende Recht eröffnet.
Das Werk ist für Praktiker und Wissenschaftler von Nutzen, die sich für internationale Flugzeugfinanzierung und die spezifischen Probleme der Sicherungsrechte an Luftfahrzeugausrüstung interessieren.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Werk behandelt die Frage, ob gesetzliche Anordnungen erforderlich sind, um die Emittenten von Wertpapieren zu einer regelmäßigen Offenlegung der Unternehmensdaten zu zwingen, oder ob eine Markteigenregulierung ausreichend ist.
Hierzu gibt das Werk zunächst einen Überblick über die einschlägigen Regelungen des Kapitalmarktrechts in den USA und Deutschland. Dabei wird auf die geschichtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Hintergründe der Regulierung eingegangen. Der Hauptteil befasst sich mit der Frage, ob die in den USA angestellten Überlegungen stichhaltig sind bzw. auf Deutschland übertragen werden können. Dabei werden auch statistische Erhebungen zur Kapitalmarkteffizienz berücksichtigt. In dieser Gegenüberstellung rechtlicher, wirtschaftswissenschaftlicher und statistischer Daten der USA und aus Deutschland hebt sich das Werk von bisher veröffentlichten Texten der rechtswissenschaftlichen Literatur ab.
Neben wissenschaftlich Interessierten ist das Werk besonders für alle im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht tätigen Juristen, sei es im Bereich der anwaltlichen Beratung oder auch im Bereich der Unternehmen, von Interesse.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Zusammenwachsen großer Wirtschaftsräume, wie sie die EU oder das Integrationsgebiet des MERCOSUR in Südamerika darstellen, prägen das heutige Wirtschaftsleben. Der MERCOSUR wurde 1991 von Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay durch den Vertrag von Asunción gegründet. Derartige Entwicklungen werfen auch juristische Fragestellungen auf. Die Verlegung des Sitzes einer Kapitalgesellschaft über die Grenze ist einer dieser Problemkomplexe. Nach geltendem Recht in der EU gestaltet sich diese grundsätzlich problematisch: Beispielsweise sperrt sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht gegen eine grenzüberschreitende Unternehmensträgermobilität. Auf europäischer Ebene haben die Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999) und Überseering (2002) unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit neue Perspektiven eröffnet. Die dadurch ausgelöste Rechtsunsicherheit lässt den Ruf nach dem europäischen Gesetzgeber laut werden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften im MERCOSUR behandelt wird. Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich damit, die dort gefundenen Lösungen mit dem Harmonisierungsvorhaben auf EU-Ebene zu vergleichen.
Der Autor ist Diplom-Betriebswirt (BA) und seit April 2002 Rechtsreferendar am LG Freiburg.
Aktualisiert: 2019-04-09
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Die summary judgment procedure ist ein zivilprozessuales Instrument des common law. Sie ist dem Hauptverfahren vorgeschaltet und eröffnet dem Antragsteller die Möglichkeit schneller, endgültiger Titulierung. Im Unterschied zum deutschen Mahnverfahren eignet sie sich sehr gut zur Entscheidung des »großen« Falls. Ihre Besonderheit ist die durch den erfolgreichen Antragsteller zeitgleich zu erfüllende ergänzte Darlegungs- und Hauptbeweisaufgabe.
Diese Studie untersucht das systematische Programm und die judikative Fortentwicklung der englischen und nordamerikanischen summary judgment procedure vor dem Hintergrund des rechtsübergreifenden systematischen Programms des Zivilprozesses und stellt den Bezug zum Mahnverfahren her.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Im Vorfeld öffentlicher Übernahmeangebote kommt es immer wieder zu erheblichen Wertpapiertransaktionen, bei denen die Vermutung naheliegt, dass Insider versuchen, ihr Spezialwissen zu eigenem Vorteil auszunutzen. Daher gehören öffentliche Übernahmeangebote zu den klassischen Anwendungsfällen des Insiderrechts. Aber nicht nur solche typischen Insiderfälle finden im Vorfeld von Übernahmeangeboten statt. Auch der Bieter selbst oder die Zielgesellschaft können zu Maßnahmen greifen, die nicht zu den klassischen Fällen zählen, jedoch einen unmittelbaren Bezug zum Insiderrecht aufweisen, da sie mit Wertpapiertransaktionen aufgrund nichtöffentlicher Informationen einhergehen. Der Voraberwerb von Aktien, das warehousing oder spezielle Abwehrmaßnahmen seitens der Zielgesellschaft stellen im Vorfeld des Angebots eine Nutzung nichtöffentlicher Informationen dar.
Der Autor stellt die verschiedenen Interessen bei der Nutzung von Insiderinformationen im Vorfeld öffentlicher Übernahmeangebote dar und zeigt auf, weshalb das Insiderrecht einer teleologischen Reduktion bedarf. Dabei greift er rechtsvergleichend auf Erkenntnisse aus dem U.S.-amerikanischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht zurück.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Rückabwicklung gegenseitiger Austauschverträge stellt die Parteien vor die Frage, wie zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen des Leistungsgegenstandes einschließlich gezogener Nutzungen des Restitutionsgegenstandes berücksichtigt werden sollen.
Die Arbeit vergleicht die Lösungsansätze des anglo-amerikanischen mit denjenigen des französischen und des deutschen Rechts am Beispiel der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen. Insbesondere behandelt sie die Fragen der Risikoverteilung bei zwischenzeitlichem Untergang oder Beschädigung des Grundstücks, die Frage des Ausgleiches von Nutzungen und Verwendungen einschließlich der Problematik von zwischenzeitlich errichteten Bauten auf dem Grund und Boden.
Sie bietet einen Einstieg in das englische und französische Vertrags- und Bereicherungsrecht sowie einen Überblick über das ausländische Grundstücksrecht und stellt alternative Lösungsansätze in diesen Gebieten des Bereicherungsrechtes dar.
Neben der deutschen Juristenausbildung studierte die Autorin französisches Recht am Centre d’Études Juridiques Francaises, Saarbrücken, und Europarecht in Edinburgh (LL.M). Sie ist als Rechtsanwältin im Bereich des internationalen Steuerrechts tätig.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Kernstück des Transformationsprozesses in Russland ist die Privatisierung, und zwar in einem doppelten Sinn, nämlich die Einführung der Privatautonomie im Rahmen der Bildung einer neuen Privat- und Wirtschaftsrechtsordnung sowie die Überführung des sozialistischen Eigentums in Privateigentum.
Hieran anknüpfend befasst sich die Arbeit mit der Frage, wieweit der Privatisierungsprozess im Recht fortgeschritten oder in seiner Umsetzung hinter den Zielsetzungen zurückgeblieben. Im Vordergrund stehen dabei die Normbestände im Bereich eines weit verstandenen Unternehmensrechts als Teil eines Gesamtsystems, die ihrerseits in den Kontext der politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten gestellt werden.
Der Leser erhält damit sowohl einen Überblick über das transformierte russische Unternehmensrecht als auch über weitere, die Unternehmenstätigkeit berührende Aspekte rechtlicher und tatsächlicher Art.
Die Arbeit ist im Rahmen des von der Autorin betreuten Sonderprojekts »Osteuropa« des Rechtszentrums für Europäische und Internationale Zusammenarbeit (R.I.Z.) entstanden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Ausgestaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten eines Rechtssystems tragen wesentlich zur Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer bei. Die Arbeit zielt darauf ab, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei dieser Risikoverteilung zwischen dem deutschen und dem wesentlich moderneren niederländischen und internationalen Kaufrecht aufzuzeigen. Trotz einer historischen Verwandtschaft der untersuchten Vorschriften (§§ 377, 378 HGB; Art. 7:23 Burgerlijk Wetboek und Art. 38-40 UN-Kaufrecht) werden zahlreiche Unterschiede herausgearbeitet. Der Verfasser zeigt auf, daß diese Unterschiede nicht nur auf die verschiedene Ausformung der Untersuchungs- und Rügevorschriften selbst, sondern auch auf unterschiedliche Anwendungsbereiche und differierende systematische Umfelder (z. B. die Verjährungsvorschriften) zurückzuführen sind. Abschließend gibt der Autor – bereits unter Berücksichtigung der Reformbestrebungen aufgrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie – einen Ausblick auf die künftige Entwicklung des untersuchten Instituts in Europa.
Somit gibt der Band wertvolle Einblicke in das niederländische und internationale Kaufrecht sowie in die Rechtsvergleichung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Anwendung nationalen Rechts auf Sachverhalte, die sich teilweise oder ganz außerhalb des eigenen Territoriums abspielen oder abgespielt haben, ist völkerrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
In der Schrift werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen die EG und die USA das eigene Kartell- und Fusionskontrollrecht auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anwenden. Weiterhin wird dargestellt inwieweit die Interessen anderer Hoheitsträger an dem selben Sachverhalt berücksichtigt werden. Thematisiert werden auch Fälle, in denen sich Personen unterschiedlichen Handlungsgeboten bzw. -verboten unterschiedlicher Rechtsordnungen ausgesetzt sehen.
Die Ausführungen zeigen, dass sowohl die EG als auch die USA eigenes Kartell- und Fusionskontrollrecht unabhängig davon anwenden, wo sich die wettbewerbswidrigen Sachverhalte abspielen, wenn die eigenen Märkte betroffen sind. Dabei unterwirft die USA jedoch in stärkerem Umfang Sachverhalte mit Auslandsbezug eigenem Recht als die EG.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland, England und den USA hat der Autor Erfahrungen bei dem Europäischen Parlament und in Kanzleien in den USA gesammelt. Seit 2000 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts tätig.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das gesetzliche Erfordernis eines Mindestkapitals von AG und GmbH ist durch die Urteile des EuGH in Sachen Centros, Überseering und Inspire Art in Deutschland sowie in der EU in die Diskussion geraten. Der Verfasser greift dieses Thema rechtsvergleichend auf. Im ersten Teil der Arbeit werden das deutsche und das eng damit zusammenhängende europäische Mindestkapitalrecht analysiert. Im Mittelpunkt des zweiten Teils steht die Entwicklung des Mindestkapitalerfordernisses in den USA bis zu seiner Abschaffung in den meisten US-Bundesstaaten. Im dritten Teil erörtert der Verfasser auf dieser Basis die zentrale Frage, ob das Erfordernis eines Mindestkapitals im deutschen und europäischen Kapitalgesellschaftsrecht beibehalten oder abgeschafft werden sollte. Der Verfasser spricht sich dabei für eine Abschaffung des Mindestkapitalerfordernisses aus, nicht jedoch ohne zuvor alternative Gläubigerschutzmechanismen zu diskutieren. Das Werk stellt die gegenwärtige Diskussion zum Mindestkapital auf eine solide historische und rechtsvergleichende Grundlage und wird die wissenschaftliche wie die rechtspolitische Diskussion befruchten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Im Jahr 1991 schlossen sich Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zum Gemeinsamen Markt des Südens (Mercosur) zusammen. 1996 wurde ein Protokoll zum Schutz des Wettbewerbs verabschiedet. Parallel hierzu reformierten Brasilien und Argentinien ihre Kartellgesetze und regeln nunmehr auch eine Zusammenschlusskontrolle. In Uruguay wurden im Jahr 2000 spezielle Wettbewerbsvorschriften erlassen, während in Paraguay bislang nur ein Gesetzentwurf existiert. Die in ihrer Art erste deutschsprachige Arbeit untersucht die nationalen Wettbewerbsnormen unter Einschluss des mit dem Mercosur assoziierten Chile. Der Autor legt dabei besonderen Wert auf die Anwendungspraxis und wertet zu diesem Zweck hierzulande nicht zugängliche Entscheidungen von Behörden und Gerichten aus. Ausgehend von den aufgezeigten Parallelen und Unterschieden zwischen den Rechtsordnungen behandelt die Arbeit anschließend die Entwicklung und mögliche Zukunft gemeinsamer Wettbewerbsregeln für den Mercosur. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer kritischen Untersuchung des Wettbewerbsprotokolls von 1996. Nach der Ausarbeitung von Lösungsansätzen für einen effektiveren Schutz des Wettbewerbs im Mercosur nimmt der Autor abschließend zu einer Kooperation mit der EU in Wettbewerbsangelegenheiten Stellung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Nicht nur in Europa, auch auf anderen Kontinenten schließen sich Staaten zu regionalen Wirtschaftsorganisationen zusammen, um, wie die Europäische Gemeinschaft, über einen Freihandel und eine Zollunion zu einem Gemeinsamen Markt, ja sogar zu einer Wirtschafts- und Währungsunion zu gelangen. Das vorliegende Werk bietet erstmals und in einem Band eine umfassende Darstellung und einen Vergleich von sieben Regionalorganisationen in Lateinamerika (Mercosur, Andengemeinschaft. Zentralamerikanischer Gemeinsamer Markt), der Karibik (CARICOM) und Afrika (Economic Community of West African States, East African Community und Common Market for Eastern and Southern Africa). Neben kurzen historischen und wirtschaftlichen Einordnungen findet sich zu jeder Organisation eine Analyse der Organisationsstruktur und des Gemeinschaftsrechtssystems. Darauf aufbauend wird detailliert das jeweilige Streitbeilegungssystem – von Konsultationen bis hin zu regionalen Gerichtshöfen, die bisweilen dem Europäischen Gerichtshof ähneln – diskutiert. Ein systematischer Vergleich der Regionen untereinander und eine Bewertung der gewählten Integrations- und Streitbeilegungsformen schließen das Buch ab.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Bedeutung von Lizenzverträgen nimmt im modernen Wirtschaftsleben ständig zu. Da Polen am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten ist, ist zu erwarten, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zum neuen Mitgliedstaat und somit auch der Lizenzverkehr verstärkt werden. Die Arbeit betrachtet einschlägige Vorschriften des Wirtschafts- und Kartellrechts, des Zivilrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Internationalen Privatrechts, deren Kenntnis unverzichtbar ist, um einen wirksamen Lizenzvertrag schließen bzw. einen bereits geschlossenen beurteilen zu können. Die im Anhang beigefügten Gesetzestexte in deutscher Sprache erleichtern dem interessierten Leser den Zugang zum polnischen Recht.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Liberalisierung der Vorschriften über den Erwerb eigener Aktien durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ermöglicht deutschen Aktiengesellschaften, künftig eigene Aktien in weit größerem Umfang zu erwerben, als dies bisher der Fall war. Ihnen werden damit neue Möglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Kapitalstruktur eröffnet. In den USA wird der Erwerb eigener Aktien dagegen schon seit mehreren Jahrzehnten als Instrument des Finanzmanagements genutzt.
Ausgehend von den dort gemachten Erfahrungen zeigt die rechtsvergleichende Studie Beweggründe, Erwerbsmethoden, aber auch Gefahren auf, die mit einem Eigenerwerb verbunden sind. Die Arbeit enthält hierzu eine umfassende Darstellung des US-amerikanischen und deutschen Rechts und untersucht, inwiefern das US-amerikanische Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Anregungen für eine Regelung in Deutschland geben kann. Sie führt den Nachweis, daß eine Liberalisierung des Aktienrückerwerbs nicht zu einer Beeinträchtigung von Belangen der Anleger oder der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte führen muß.
Aktualisiert: 2020-11-16
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