Die strafprozessrechtliche Arbeit zielt auf eine von den Grundlagen her entwickelte und strukturierte Konkretisierung des Zuständigkeitsmerkmals der "besonderen Bedeutung des Falles".°°Ausgehend vom Wortlaut werden verschiedene Interpretationsmöglichkeiten aufgezeigt, die im Einzelnen auf ihre Vereinbarkeit mit Systematik, Historik und Teleologik des § 24 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 GVG überprüft werden. Ferner werden sie daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen entsprechen, die der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters an die Interpretation einer unbestimmten Zuständigkeitsregelung stellt. Daneben kommen allgemeine straf- und prozesstheoretische Erwägungen zur Geltung. Prinzipielle Überlegungen zum Sinn eines Strafverfahrens dienen zur Klärung der Frage, warum in Strafsachen zwischen zwei unterschiedlichen Eingangsgerichten differenziert wird. Entwickelt wird schließlich ein fundiertes Verständnis vom Grundkonzept der strafgerichtlichen Zuständigkeitsverteilung, das sich für die Auslegung und Anwendung des Begriffs der "besonderen Bedeutung des Falles" nutzbar machen lässt.°°Die Arbeit richtet sich in erster Linie an die Rechtspraxis, der eine sichere Handhabung der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht in Strafsachen ermöglicht werden soll. Sie gibt aber auch Anlass, darüber nachzudenken, ob die häufig geäußerte Forderung einer Zusammenlegung der Eingangsgerichte mit dem Sinn des Strafverfahrens vereinbar ist.°°°°Dr. Alexandra Maria von Berg, geb. 1976 in Düsseldorf, Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Université de Lausanne, 2000 erstes juristisches Staatsexamen in Münster, 2001-2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2004 Rechtsreferendarin am KG Berlin, 2005 Promotion.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Diese Arbeit stellt die komplexe deutsche Verwaltungsorganisation in der Seeschifffahrt umfassend dar und analysiert sie kritisch. Hierzu werden zunächst die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und sodann die zahlreichen Kooperationen zwischen den Bundes-, insbesondere aber zwischen Bundes- und Landesbehörden, wie z.B. das Havariekommando, in den Blick genommen. Die anschließende rechtliche Analyse betrachtet vertieft und kritisch die allgemeinen verfassungsrechtlichen, insbesondere bundesstaatlichen, Maßstäbe für derartige Verwaltungskooperationen und entwickelt diese fort. Eine Betrachtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben und Folgerungen für derartige Bund-Länder-Kooperationen rundet die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Die strafprozessrechtliche Arbeit zielt auf eine von den Grundlagen her entwickelte und strukturierte Konkretisierung des Zuständigkeitsmerkmals der "besonderen Bedeutung des Falles".°°Ausgehend vom Wortlaut werden verschiedene Interpretationsmöglichkeiten aufgezeigt, die im Einzelnen auf ihre Vereinbarkeit mit Systematik, Historik und Teleologik des § 24 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 GVG überprüft werden. Ferner werden sie daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen entsprechen, die der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters an die Interpretation einer unbestimmten Zuständigkeitsregelung stellt. Daneben kommen allgemeine straf- und prozesstheoretische Erwägungen zur Geltung. Prinzipielle Überlegungen zum Sinn eines Strafverfahrens dienen zur Klärung der Frage, warum in Strafsachen zwischen zwei unterschiedlichen Eingangsgerichten differenziert wird. Entwickelt wird schließlich ein fundiertes Verständnis vom Grundkonzept der strafgerichtlichen Zuständigkeitsverteilung, das sich für die Auslegung und Anwendung des Begriffs der "besonderen Bedeutung des Falles" nutzbar machen lässt.°°Die Arbeit richtet sich in erster Linie an die Rechtspraxis, der eine sichere Handhabung der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht in Strafsachen ermöglicht werden soll. Sie gibt aber auch Anlass, darüber nachzudenken, ob die häufig geäußerte Forderung einer Zusammenlegung der Eingangsgerichte mit dem Sinn des Strafverfahrens vereinbar ist.°°°°Dr. Alexandra Maria von Berg, geb. 1976 in Düsseldorf, Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Université de Lausanne, 2000 erstes juristisches Staatsexamen in Münster, 2001-2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2004 Rechtsreferendarin am KG Berlin, 2005 Promotion.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Diese Arbeit stellt die komplexe deutsche Verwaltungsorganisation in der Seeschifffahrt umfassend dar und analysiert sie kritisch. Hierzu werden zunächst die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und sodann die zahlreichen Kooperationen zwischen den Bundes-, insbesondere aber zwischen Bundes- und Landesbehörden, wie z.B. das Havariekommando, in den Blick genommen. Die anschließende rechtliche Analyse betrachtet vertieft und kritisch die allgemeinen verfassungsrechtlichen, insbesondere bundesstaatlichen, Maßstäbe für derartige Verwaltungskooperationen und entwickelt diese fort. Eine Betrachtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben und Folgerungen für derartige Bund-Länder-Kooperationen rundet die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Diese Arbeit stellt die komplexe deutsche Verwaltungsorganisation in der Seeschifffahrt umfassend dar und analysiert sie kritisch. Hierzu werden zunächst die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und sodann die zahlreichen Kooperationen zwischen den Bundes-, insbesondere aber zwischen Bundes- und Landesbehörden, wie z.B. das Havariekommando, in den Blick genommen. Die anschließende rechtliche Analyse betrachtet vertieft und kritisch die allgemeinen verfassungsrechtlichen, insbesondere bundesstaatlichen, Maßstäbe für derartige Verwaltungskooperationen und entwickelt diese fort. Eine Betrachtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben und Folgerungen für derartige Bund-Länder-Kooperationen rundet die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die strafprozessrechtliche Arbeit zielt auf eine von den Grundlagen her entwickelte und strukturierte Konkretisierung des Zuständigkeitsmerkmals der "besonderen Bedeutung des Falles".°°Ausgehend vom Wortlaut werden verschiedene Interpretationsmöglichkeiten aufgezeigt, die im Einzelnen auf ihre Vereinbarkeit mit Systematik, Historik und Teleologik des § 24 Abs. 1 Nr. 3 Var. 3 GVG überprüft werden. Ferner werden sie daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen entsprechen, die der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters an die Interpretation einer unbestimmten Zuständigkeitsregelung stellt. Daneben kommen allgemeine straf- und prozesstheoretische Erwägungen zur Geltung. Prinzipielle Überlegungen zum Sinn eines Strafverfahrens dienen zur Klärung der Frage, warum in Strafsachen zwischen zwei unterschiedlichen Eingangsgerichten differenziert wird. Entwickelt wird schließlich ein fundiertes Verständnis vom Grundkonzept der strafgerichtlichen Zuständigkeitsverteilung, das sich für die Auslegung und Anwendung des Begriffs der "besonderen Bedeutung des Falles" nutzbar machen lässt.°°Die Arbeit richtet sich in erster Linie an die Rechtspraxis, der eine sichere Handhabung der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht in Strafsachen ermöglicht werden soll. Sie gibt aber auch Anlass, darüber nachzudenken, ob die häufig geäußerte Forderung einer Zusammenlegung der Eingangsgerichte mit dem Sinn des Strafverfahrens vereinbar ist.°°°°Dr. Alexandra Maria von Berg, geb. 1976 in Düsseldorf, Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der Université de Lausanne, 2000 erstes juristisches Staatsexamen in Münster, 2001-2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2004 Rechtsreferendarin am KG Berlin, 2005 Promotion.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Transferzahlungen an private Haushalte stellen auf allen drei Ebenen des föderativ strukturierten öffentlichen Finanzsektors der Bundesrepublik Deutschland bedeutsame Ausgabepositionen dar. Die Verfassungs- und sozialrechtlichen Grundlagen der gegebenen Zuständigkeitsverteilung werden dargestellt und die resultierende Haushaltsbelastung unter finanzwirtschaftlichen Aspekten erörtert. Welche Ebene für die Distributionsaufgabe des öffentlichen Sektors zuständig sein sollte, wird in einer wohlfahrtstheoretischen Analyse diskutiert. Indem die Theorie pareto-optimaler Umverteilung als Erklärungsansatz für Transferpolitik herangezogen wird, bildet das wohlfahrtstheoretische Effizienz-Kriterium den Beurteilungsmasstab für Kompetenzverteilungen, wodurch die ökonomische Theorie des Föderalismus partiell erweitert wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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