Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Zustellungsrecht ist nicht bloß "technisches" Recht ohne rechtsphilosophisch bedeutsamen Hintergrund. Es dient vielmehr der Verwirklichung elementarer Postulate prozessualer Gerechtigkeit. Die menschenrechtliche Dimension der internationalen Zustellung wird von der Völkerrechtslehre noch nicht ausreichend erkannt. Hier steht noch der Souveränitätsgedanke zu stark im Vordergrund. Kein Staat dürfe im Hoheitsbereich eines anderen Staates Hoheitsakte setzen. Um einen solchen handele es sich, wenn der Gerichtsstaat die Post mit der Zustellung beauftragt. Auch die Zustellung durch von den Parteien beauftragte Privatpersonen wird aufgrund einer finalen Betrachtungsweise als Hoheitsakt qualifiziert.
Der Verfasser zeigt Wege zur Überwindung dieses Denkansatzes auf. Er plädiert für die Zulassung von Direktzustellungen; Geimer fordert keine internationale Vereinheitlichung des Zustellungsrechts, sondern möchte nur die durch das Völkergewohnheitsrecht errichteten Hürden abbauen. Durch die neue Konvention sollen bestimmte Formen der Direktzustellung und deren Modalitäten völkerrechtlich erlaubt werden; ob solche in das nationale Zustellungsrecht implementiert werden, entscheiden allein die nationalen Gesetzgeber. Dies gilt z.B. für die Direktzustellung durch die Post, die Zulassung von Telefax und elektronischen Medien sowie für die Relevanz von Parteivereinbarungen über die Modalitäten der Zustellung, für die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs und für einen ausgewogenen Datenschutz. Nur die Heilung von Zustellungsmängeln bei tatsächlichem Zugang und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn trotz ordnungsgemäßer Zustellung das zuzustellende Schriftstück den Empfänger nicht erreicht hat, sollten verbindlich vorgeschrieben werden, ebenso die Nichtvollstreckbarkeit von im Ausland zugestellten subpoenas und antisuit injunctions. Auch sollte ein elektronisches Zentralregister für öffentliche Zustellungen etabliert werden. Der Verfasser behandelt darüber hinaus das neue EU-Übereinkommen vom 26. 5. 1997, die "Vergemeinschaftung" der Materie durch den Vertrag von Amsterdam (Art. 65 EGV n.F.) sowie den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 30. 1. 1997 für die Reform des Zustellungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Ausgehend von einer Analyse der traditionellen Hindernisse für eine effiziente internationale und europäische Zustellung in Zivil- und Handelssachen untersucht Daniel Sharma, ob diese Behinderungen unter den heutigen Bedingungen des internationalen Rechtsverkehrs noch zu rechtfertigen sind. Dabei werden zur Rechtsvergleichung sowohl die einschlägigen Regelungen zum internationalen Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht betrachtet, als auch die anglo-amerikanischen Zustellungsprinzipien, die den Parteien mehr Verantwortung übertragen als etwa das deutsche Zivilprozessrecht. Der Autor untersucht des Weiteren ausführlich die europäische Zustellungsverordnung und stellt die Frage, ob das reformierte deutsche Zustellungsrecht den Anforderungen des Binnenmarktes genügt. Es wird herausgearbeitet, dass auch die mittel- bis langfristig geplante Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels ein zuverlässiges und effizientes Zustellungssystem im Binnenmarkt notwendig macht. Aufgrund der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt kommt Sharma zu dem Ergebnis, dass eine Dreiteilung des Zustellungsrechts (international, europäisch, national) wohl unvermeidlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Antisuit injunctions sind richterliche Verbote, einen Prozeß im Ausland zu führen, um den richtigen Gerichtsstand durchzusetzen. Sie sind ein dem anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenes Prozeßrechtsinstitut und passen nicht in das kontinental-europäische Recht. Gleichwohl erlassen englische Gerichte seit den 90er Jahren antisuit injunctions auch im Bereich des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, das dem europäischen Rechtskreis folgt. Dies führt zu einem Justizkonflikt, weil das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit verbindlich regelt und keinen Raum für antisuit injunctions läßt. Martina Maack stellt diesen Konflikt dar und schlägt Lösungen vor.
Nach einer kurzen Darstellung der Voraussetzungen einer antisuit injunction und der Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit wird untersucht, ob der Justizkonflikt bereits auf der Ebene der Zustellung ausgetragen werden kann, indem die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten, oder die Zustellung der antisuit injunction in Deutschland verweigert wird. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß nach den in Deutschland geltenden Staatsverträgen sowie künftig nach dem Europäischen Zustellungsübereinkommen eine Zustellungsverweigerung nicht möglich ist. Der unter dem Aspekt der völkerrechtskonformen Auslegung der Übereinkommen zu berücksichtigende Justizgewährungsanspruch des Adressaten der antisuit injunction wird durch ihre Zustellung nicht verletzt. Soweit ein Eingriff vorliegt, ist dieser durch das Bedürfnis nach einem funktionierenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Zustellung der antisuit injunction ergibt, daß die Erfüllung des Zustellungsersuchens für den Adressaten günstiger ist als dessen Verweigerung. Das Gleiche gilt für die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten.
Nach Ansicht der Verfasserin wird der Justizkonflikt erst auf der Ebene der Anerkennung gelöst. Die Anerkennung der antisuit injunction in Deutschland wird wegen Verstoß gegen den ordre public verweigert, weil sie zu einer Verletzung der deutschen Justizhoheit und des Justizgewährungsanspruches führen würde.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Zustellungsrecht ist nicht bloß "technisches" Recht ohne rechtsphilosophisch bedeutsamen Hintergrund. Es dient vielmehr der Verwirklichung elementarer Postulate prozessualer Gerechtigkeit. Die menschenrechtliche Dimension der internationalen Zustellung wird von der Völkerrechtslehre noch nicht ausreichend erkannt. Hier steht noch der Souveränitätsgedanke zu stark im Vordergrund. Kein Staat dürfe im Hoheitsbereich eines anderen Staates Hoheitsakte setzen. Um einen solchen handele es sich, wenn der Gerichtsstaat die Post mit der Zustellung beauftragt. Auch die Zustellung durch von den Parteien beauftragte Privatpersonen wird aufgrund einer finalen Betrachtungsweise als Hoheitsakt qualifiziert.
Der Verfasser zeigt Wege zur Überwindung dieses Denkansatzes auf. Er plädiert für die Zulassung von Direktzustellungen; Geimer fordert keine internationale Vereinheitlichung des Zustellungsrechts, sondern möchte nur die durch das Völkergewohnheitsrecht errichteten Hürden abbauen. Durch die neue Konvention sollen bestimmte Formen der Direktzustellung und deren Modalitäten völkerrechtlich erlaubt werden; ob solche in das nationale Zustellungsrecht implementiert werden, entscheiden allein die nationalen Gesetzgeber. Dies gilt z.B. für die Direktzustellung durch die Post, die Zulassung von Telefax und elektronischen Medien sowie für die Relevanz von Parteivereinbarungen über die Modalitäten der Zustellung, für die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs und für einen ausgewogenen Datenschutz. Nur die Heilung von Zustellungsmängeln bei tatsächlichem Zugang und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn trotz ordnungsgemäßer Zustellung das zuzustellende Schriftstück den Empfänger nicht erreicht hat, sollten verbindlich vorgeschrieben werden, ebenso die Nichtvollstreckbarkeit von im Ausland zugestellten subpoenas und antisuit injunctions. Auch sollte ein elektronisches Zentralregister für öffentliche Zustellungen etabliert werden. Der Verfasser behandelt darüber hinaus das neue EU-Übereinkommen vom 26. 5. 1997, die "Vergemeinschaftung" der Materie durch den Vertrag von Amsterdam (Art. 65 EGV n.F.) sowie den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 30. 1. 1997 für die Reform des Zustellungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Ausgehend von einer Analyse der traditionellen Hindernisse für eine effiziente internationale und europäische Zustellung in Zivil- und Handelssachen untersucht Daniel Sharma, ob diese Behinderungen unter den heutigen Bedingungen des internationalen Rechtsverkehrs noch zu rechtfertigen sind. Dabei werden zur Rechtsvergleichung sowohl die einschlägigen Regelungen zum internationalen Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht betrachtet, als auch die anglo-amerikanischen Zustellungsprinzipien, die den Parteien mehr Verantwortung übertragen als etwa das deutsche Zivilprozessrecht. Der Autor untersucht des Weiteren ausführlich die europäische Zustellungsverordnung und stellt die Frage, ob das reformierte deutsche Zustellungsrecht den Anforderungen des Binnenmarktes genügt. Es wird herausgearbeitet, dass auch die mittel- bis langfristig geplante Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels ein zuverlässiges und effizientes Zustellungssystem im Binnenmarkt notwendig macht. Aufgrund der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt kommt Sharma zu dem Ergebnis, dass eine Dreiteilung des Zustellungsrechts (international, europäisch, national) wohl unvermeidlich ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Antisuit injunctions sind richterliche Verbote, einen Prozeß im Ausland zu führen, um den richtigen Gerichtsstand durchzusetzen. Sie sind ein dem anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenes Prozeßrechtsinstitut und passen nicht in das kontinental-europäische Recht. Gleichwohl erlassen englische Gerichte seit den 90er Jahren antisuit injunctions auch im Bereich des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, das dem europäischen Rechtskreis folgt. Dies führt zu einem Justizkonflikt, weil das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit verbindlich regelt und keinen Raum für antisuit injunctions läßt. Martina Maack stellt diesen Konflikt dar und schlägt Lösungen vor.
Nach einer kurzen Darstellung der Voraussetzungen einer antisuit injunction und der Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit wird untersucht, ob der Justizkonflikt bereits auf der Ebene der Zustellung ausgetragen werden kann, indem die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten, oder die Zustellung der antisuit injunction in Deutschland verweigert wird. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß nach den in Deutschland geltenden Staatsverträgen sowie künftig nach dem Europäischen Zustellungsübereinkommen eine Zustellungsverweigerung nicht möglich ist. Der unter dem Aspekt der völkerrechtskonformen Auslegung der Übereinkommen zu berücksichtigende Justizgewährungsanspruch des Adressaten der antisuit injunction wird durch ihre Zustellung nicht verletzt. Soweit ein Eingriff vorliegt, ist dieser durch das Bedürfnis nach einem funktionierenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Zustellung der antisuit injunction ergibt, daß die Erfüllung des Zustellungsersuchens für den Adressaten günstiger ist als dessen Verweigerung. Das Gleiche gilt für die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten.
Nach Ansicht der Verfasserin wird der Justizkonflikt erst auf der Ebene der Anerkennung gelöst. Die Anerkennung der antisuit injunction in Deutschland wird wegen Verstoß gegen den ordre public verweigert, weil sie zu einer Verletzung der deutschen Justizhoheit und des Justizgewährungsanspruches führen würde.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Zustellungsrecht ist nicht bloß "technisches" Recht ohne rechtsphilosophisch bedeutsamen Hintergrund. Es dient vielmehr der Verwirklichung elementarer Postulate prozessualer Gerechtigkeit. Die menschenrechtliche Dimension der internationalen Zustellung wird von der Völkerrechtslehre noch nicht ausreichend erkannt. Hier steht noch der Souveränitätsgedanke zu stark im Vordergrund. Kein Staat dürfe im Hoheitsbereich eines anderen Staates Hoheitsakte setzen. Um einen solchen handele es sich, wenn der Gerichtsstaat die Post mit der Zustellung beauftragt. Auch die Zustellung durch von den Parteien beauftragte Privatpersonen wird aufgrund einer finalen Betrachtungsweise als Hoheitsakt qualifiziert.
Der Verfasser zeigt Wege zur Überwindung dieses Denkansatzes auf. Er plädiert für die Zulassung von Direktzustellungen; Geimer fordert keine internationale Vereinheitlichung des Zustellungsrechts, sondern möchte nur die durch das Völkergewohnheitsrecht errichteten Hürden abbauen. Durch die neue Konvention sollen bestimmte Formen der Direktzustellung und deren Modalitäten völkerrechtlich erlaubt werden; ob solche in das nationale Zustellungsrecht implementiert werden, entscheiden allein die nationalen Gesetzgeber. Dies gilt z.B. für die Direktzustellung durch die Post, die Zulassung von Telefax und elektronischen Medien sowie für die Relevanz von Parteivereinbarungen über die Modalitäten der Zustellung, für die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs und für einen ausgewogenen Datenschutz. Nur die Heilung von Zustellungsmängeln bei tatsächlichem Zugang und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn trotz ordnungsgemäßer Zustellung das zuzustellende Schriftstück den Empfänger nicht erreicht hat, sollten verbindlich vorgeschrieben werden, ebenso die Nichtvollstreckbarkeit von im Ausland zugestellten subpoenas und antisuit injunctions. Auch sollte ein elektronisches Zentralregister für öffentliche Zustellungen etabliert werden. Der Verfasser behandelt darüber hinaus das neue EU-Übereinkommen vom 26. 5. 1997, die "Vergemeinschaftung" der Materie durch den Vertrag von Amsterdam (Art. 65 EGV n.F.) sowie den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 30. 1. 1997 für die Reform des Zustellungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Ausgehend von einer Analyse der traditionellen Hindernisse für eine effiziente internationale und europäische Zustellung in Zivil- und Handelssachen untersucht Daniel Sharma, ob diese Behinderungen unter den heutigen Bedingungen des internationalen Rechtsverkehrs noch zu rechtfertigen sind. Dabei werden zur Rechtsvergleichung sowohl die einschlägigen Regelungen zum internationalen Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht betrachtet, als auch die anglo-amerikanischen Zustellungsprinzipien, die den Parteien mehr Verantwortung übertragen als etwa das deutsche Zivilprozessrecht. Der Autor untersucht des Weiteren ausführlich die europäische Zustellungsverordnung und stellt die Frage, ob das reformierte deutsche Zustellungsrecht den Anforderungen des Binnenmarktes genügt. Es wird herausgearbeitet, dass auch die mittel- bis langfristig geplante Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels ein zuverlässiges und effizientes Zustellungssystem im Binnenmarkt notwendig macht. Aufgrund der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt kommt Sharma zu dem Ergebnis, dass eine Dreiteilung des Zustellungsrechts (international, europäisch, national) wohl unvermeidlich ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Antisuit injunctions sind richterliche Verbote, einen Prozeß im Ausland zu führen, um den richtigen Gerichtsstand durchzusetzen. Sie sind ein dem anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenes Prozeßrechtsinstitut und passen nicht in das kontinental-europäische Recht. Gleichwohl erlassen englische Gerichte seit den 90er Jahren antisuit injunctions auch im Bereich des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, das dem europäischen Rechtskreis folgt. Dies führt zu einem Justizkonflikt, weil das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit verbindlich regelt und keinen Raum für antisuit injunctions läßt. Martina Maack stellt diesen Konflikt dar und schlägt Lösungen vor.
Nach einer kurzen Darstellung der Voraussetzungen einer antisuit injunction und der Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit wird untersucht, ob der Justizkonflikt bereits auf der Ebene der Zustellung ausgetragen werden kann, indem die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten, oder die Zustellung der antisuit injunction in Deutschland verweigert wird. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß nach den in Deutschland geltenden Staatsverträgen sowie künftig nach dem Europäischen Zustellungsübereinkommen eine Zustellungsverweigerung nicht möglich ist. Der unter dem Aspekt der völkerrechtskonformen Auslegung der Übereinkommen zu berücksichtigende Justizgewährungsanspruch des Adressaten der antisuit injunction wird durch ihre Zustellung nicht verletzt. Soweit ein Eingriff vorliegt, ist dieser durch das Bedürfnis nach einem funktionierenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Zustellung der antisuit injunction ergibt, daß die Erfüllung des Zustellungsersuchens für den Adressaten günstiger ist als dessen Verweigerung. Das Gleiche gilt für die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten.
Nach Ansicht der Verfasserin wird der Justizkonflikt erst auf der Ebene der Anerkennung gelöst. Die Anerkennung der antisuit injunction in Deutschland wird wegen Verstoß gegen den ordre public verweigert, weil sie zu einer Verletzung der deutschen Justizhoheit und des Justizgewährungsanspruches führen würde.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Antisuit injunctions sind richterliche Verbote, einen Prozeß im Ausland zu führen, um den richtigen Gerichtsstand durchzusetzen. Sie sind ein dem anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenes Prozeßrechtsinstitut und passen nicht in das kontinental-europäische Recht. Gleichwohl erlassen englische Gerichte seit den 90er Jahren antisuit injunctions auch im Bereich des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, das dem europäischen Rechtskreis folgt. Dies führt zu einem Justizkonflikt, weil das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit verbindlich regelt und keinen Raum für antisuit injunctions läßt. Martina Maack stellt diesen Konflikt dar und schlägt Lösungen vor.
Nach einer kurzen Darstellung der Voraussetzungen einer antisuit injunction und der Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit wird untersucht, ob der Justizkonflikt bereits auf der Ebene der Zustellung ausgetragen werden kann, indem die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten, oder die Zustellung der antisuit injunction in Deutschland verweigert wird. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß nach den in Deutschland geltenden Staatsverträgen sowie künftig nach dem Europäischen Zustellungsübereinkommen eine Zustellungsverweigerung nicht möglich ist. Der unter dem Aspekt der völkerrechtskonformen Auslegung der Übereinkommen zu berücksichtigende Justizgewährungsanspruch des Adressaten der antisuit injunction wird durch ihre Zustellung nicht verletzt. Soweit ein Eingriff vorliegt, ist dieser durch das Bedürfnis nach einem funktionierenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Zustellung der antisuit injunction ergibt, daß die Erfüllung des Zustellungsersuchens für den Adressaten günstiger ist als dessen Verweigerung. Das Gleiche gilt für die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten.
Nach Ansicht der Verfasserin wird der Justizkonflikt erst auf der Ebene der Anerkennung gelöst. Die Anerkennung der antisuit injunction in Deutschland wird wegen Verstoß gegen den ordre public verweigert, weil sie zu einer Verletzung der deutschen Justizhoheit und des Justizgewährungsanspruches führen würde.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Zustellungsrecht ist nicht bloß "technisches" Recht ohne rechtsphilosophisch bedeutsamen Hintergrund. Es dient vielmehr der Verwirklichung elementarer Postulate prozessualer Gerechtigkeit. Die menschenrechtliche Dimension der internationalen Zustellung wird von der Völkerrechtslehre noch nicht ausreichend erkannt. Hier steht noch der Souveränitätsgedanke zu stark im Vordergrund. Kein Staat dürfe im Hoheitsbereich eines anderen Staates Hoheitsakte setzen. Um einen solchen handele es sich, wenn der Gerichtsstaat die Post mit der Zustellung beauftragt. Auch die Zustellung durch von den Parteien beauftragte Privatpersonen wird aufgrund einer finalen Betrachtungsweise als Hoheitsakt qualifiziert.
Der Verfasser zeigt Wege zur Überwindung dieses Denkansatzes auf. Er plädiert für die Zulassung von Direktzustellungen; Geimer fordert keine internationale Vereinheitlichung des Zustellungsrechts, sondern möchte nur die durch das Völkergewohnheitsrecht errichteten Hürden abbauen. Durch die neue Konvention sollen bestimmte Formen der Direktzustellung und deren Modalitäten völkerrechtlich erlaubt werden; ob solche in das nationale Zustellungsrecht implementiert werden, entscheiden allein die nationalen Gesetzgeber. Dies gilt z.B. für die Direktzustellung durch die Post, die Zulassung von Telefax und elektronischen Medien sowie für die Relevanz von Parteivereinbarungen über die Modalitäten der Zustellung, für die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs und für einen ausgewogenen Datenschutz. Nur die Heilung von Zustellungsmängeln bei tatsächlichem Zugang und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn trotz ordnungsgemäßer Zustellung das zuzustellende Schriftstück den Empfänger nicht erreicht hat, sollten verbindlich vorgeschrieben werden, ebenso die Nichtvollstreckbarkeit von im Ausland zugestellten subpoenas und antisuit injunctions. Auch sollte ein elektronisches Zentralregister für öffentliche Zustellungen etabliert werden. Der Verfasser behandelt darüber hinaus das neue EU-Übereinkommen vom 26. 5. 1997, die "Vergemeinschaftung" der Materie durch den Vertrag von Amsterdam (Art. 65 EGV n.F.) sowie den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vom 30. 1. 1997 für die Reform des Zustellungsrechts.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Ausgehend von einer Analyse der traditionellen Hindernisse für eine effiziente internationale und europäische Zustellung in Zivil- und Handelssachen untersucht Daniel Sharma, ob diese Behinderungen unter den heutigen Bedingungen des internationalen Rechtsverkehrs noch zu rechtfertigen sind. Dabei werden zur Rechtsvergleichung sowohl die einschlägigen Regelungen zum internationalen Straf- und Verwaltungsverfahrensrecht betrachtet, als auch die anglo-amerikanischen Zustellungsprinzipien, die den Parteien mehr Verantwortung übertragen als etwa das deutsche Zivilprozessrecht. Der Autor untersucht des Weiteren ausführlich die europäische Zustellungsverordnung und stellt die Frage, ob das reformierte deutsche Zustellungsrecht den Anforderungen des Binnenmarktes genügt. Es wird herausgearbeitet, dass auch die mittel- bis langfristig geplante Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels ein zuverlässiges und effizientes Zustellungssystem im Binnenmarkt notwendig macht. Aufgrund der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt kommt Sharma zu dem Ergebnis, dass eine Dreiteilung des Zustellungsrechts (international, europäisch, national) wohl unvermeidlich ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Zustellung /Recht
Sie suchen ein Buch über Zustellung /Recht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Zustellung /Recht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Zustellung /Recht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Zustellung /Recht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Zustellung /Recht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Zustellung /Recht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Zustellung /Recht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.