Die Insolvenztabelle ist das Instrument, mit dem ein wesentliches Ziel des Insolvenzverfahrens erfüllt wird: Die Gläubiger eines Schuldners sollen gemeinschaftlich befriedigt werden, indem der Erlös aus der Verwertung des Vermögens des Schuldners an diese verteilt wird (§ 1 InsO).
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger umfassen gerade einmal 13 Paragraphen zur Anmeldung und Prüfung der Forderungen (§§ 174 bis 186 InsO) sowie weitere 10 Vorschriften zur Verteilung (§§ 187 bis 206 InsO). Darüber hinaus finden sich weitere Vorschriften zur Einteilung der Gläubiger und somit auch zur Bestimmung der Insolvenzgläubiger in den §§ 38 bis 46 InsO. Diese Regelungen sind jedoch alles andere als abschließend bzw. erschöpfend.
Das Wissen über wesentliche Verfahrensfragen, wie z. B. die Prüfung der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Deliktforderungen, beruht ausschließlich auf gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs. Regelungen hierzu in der Insolvenzordnung gibt es nicht, insbesondere wurden diese auch nicht im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen aufgenommen. So hilft beim Thema Insolvenztabelle häufig der Blick in das Gesetz nicht weiter. Selbst bei grundsätzlichen Verfahrensfragen ist die Kenntnis von gerichtlichen Entscheidungen erforderlich, die zum Teil 20 Jahre zurück liegen. Wesentliche Entscheidungen zur Insolvenztabelle betreffen alle Bereiche, insbesondere die Forderungsanmeldung, das Verfahren zur Forderungsprüfung, die Führung der Insolvenztabelle bei Gericht und die Wirkung der Forderungsfeststellung über die Tabelle und das Verteilungsverzeichnis hinaus. Sie sind daher für alle Beteiligten – Gläubiger, Schuldner, Gericht und Insolvenzverwaltung – von erheblicher Bedeutung.
Aber auch zu inhaltlichen Aspekten der Forderungsprüfung wie die Abgrenzung von Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen, die Verjährung von Ansprüchen oder der Nachrang von Forderungen findet man wertvolle Informationen in ganz anderen Bereichen: Wenn es um nachrangige Gesellschafterdarlehen geht, hilft u. U. die Rechtsprechung zur Anfechtung weiter, bei der Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten kann ein Blick in die Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten in masseunzulänglichen Verfahren hilfreich sein. Die Komplexität der rechtlichen Fragen zur Forderungsprüfung in der Insolvenztabelle und deren Wirkung über das Verfahren hinaus, steigt aufgrund immer weitergehender Entscheidungen stetig.
Wer heute neu in das Thema Insolvenztabelle einsteigt und die Entwicklung seit Inkrafttreten der InsO zum 01.01.1999 nicht mitverfolgt hat, kann sich daher nur schwer den notwendigen Über- und Durchblick verschaffen. Kommentierungen zu den entsprechenden Vorschriften sind häufig eher „lieblos“ und sonstige Literatur zu dem Thema findet sich kaum. Das soll dieses Buch nun ändern.
Sie sollen ein umfassendes, nahezu lückenloses Grundwissen über alle Themen rund um die Insolvenztabelle vermittelt bekommen. Und falls Sie nicht alles, was Sie gelesen haben, direkt „gespeichert haben“, soll das Buch zum Nachlesen einzelner Themen geeignet sein.
Neben den gesetzlichen Grundlagen und zahlreichen Entscheidungen liefert Ihnen dieses Buch praktische Tipps zur Forderungsanmeldung und zur Bearbeitung der Insolvenztabelle.
Als Mitherausgeberin der Zeitschrift „InsbürO“ hat Monika Deppe in deren erstem Erscheinungsjahr 2004 – damals noch als Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht – allein drei Beiträge zur Forderungsprüfung, zum Feststellungsverfahren und zur Verteilung verfasst (InsbürO 2004, Seiten 147, 184 und 251). In den Folgejahren haben Claudia Radschuwait und sie zahlreiche weitere Beiträge zu dem Thema verfasst. Im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeit bei der Justiz war Monika Deppe mehrere Jahre an der Weiterentwicklung einer Gerichtssoftware für den Insolvenzbereich, insbesondere auch der Insolvenztabelle beteiligt. Seit 2009 ist sie als Referentin in Seminaren zum Thema Insolvenztabelle u. a. für Insolvenzsachbearbeiter tätig. Nachdem Sie Ende 2011 die Justiz verlassen hat, ist sie hauptberuflich als Insolvenzsachbearbeiterin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verfahrensabschluss beschäftigt.
Claudia Radschuwait ist seit 1997 als Insolvenzsachbearbeiterin tätig. Seit 2011 ist sie Referentin für verschiedene Veranstalter, insbesondere zu den Themenbereichen Tabellenführung und Büroorganisation. Als Qualitätsmanagement- und Datenschutzbeauftragte bringt sie auch diese Blickwinkel in die Sachbearbeitung im Verwalterbüro ein. Lösungen zur praktischen Umsetzung in der täglichen Arbeit sind ihr besonders wichtig.
Im Rahmen der Referententätigkeiten haben sich die Autorinnen fortlaufend mit allen Themen rund um die Insolvenztabelle beschäftigt und wissen aus dem Austausch mit Teilnehmern und anderen Referenten, welche Aufgaben sich im Rahmen der Bearbeitung der Insolvenztabelle den Sachbearbeitern und Verwaltern stellen und gelöst werden müssen.
Aktualisiert: 2023-03-24
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Vergütung, Honorare und Auslagen
• des Restrukturierungsbeauftragten,
• seiner Mitarbeiter,
• des Sachverständigen,
• des Sanierungsmoderators und
• des Gläubigerbeirats
in Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Inhalt:
- System der Gerichtskosten und der Vergütung
- Einleitende Festsetzung der Honorarstundensätze und des Stundenbudgets
- Vorschussanspruch des Restrukturierungsbeauftragten
- Vergütungsantrag des Restrukturierungsbeauftragten
- Festsetzung der Vergütung durch das Restrukturierungsgericht
- Rechtsmittel
- Vergütung des isolierten Sachverständigen, des Sanierungsmoderators und des Gläubigerbeirats
- Beispiel: Erklärungen eines antragstellenden Schuldners und des zu bestellenden Restrukturierungsbeauftragten vor Festsetzung der Honorarstundensätze und des Stundenbudgets
- Beispiel: Erklärungen der einen fakultativen Restrukturierungsbeauftragten beantragenden Gläubiger
einleitende Festsetzungsentscheidung des Restrukturierungsgerichts
- Beispiel: Hinweis des Restrukturierungsbeauftragten zum Erhöhungsbedarf
- Beispiel: Entscheidung über die Anpassung des Höchstbetrags
- Beispiel: Vorschussantrag
- Beispiel: Vergütungsantrag
- Beispiel: Festsetzung der Vergütung eines Restrukturierungsbeauftragten
Mit der Einführung der Möglichkeiten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens wurden neue Akteure geschaffen. Es entstanden das Restrukturierungsgericht, Restrukturierungsbeauftragte, Sanierungsmoderatoren und Gläubigerbeiräte. Deren Tätigkeit, ihre Aufgaben und Pflichten waren durch das StaRUG zu regeln. Als ein vollkommen neues System neben der Insolvenzordnung mit dem Ziel, wirtschaftlichen Problemen zu begegnen oder diese zu lösen, ohne dies mit den bereits vorhandenen Möglichkeiten des Vertragsrechts und des Insolvenzverfahrens zu behandeln, bedurfte es eines vollkommen neuen Verfahrensrechts. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz wies, wie es nicht anders zu erwarten war, anfänglich noch einige Ungenauigkeiten auf, auf welche zum Teil mit Änderungen und Anpassungen reagiert worden ist .
Mit dem neuen System war auch zu klären, wie die Tätigkeit der verschiedenen Akteure vergütungsrechtlich zu behandeln ist. Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, für die StaRUG-Verfahren das Vergütungssystem der Insolvenzordnung zu übernehmen. Entsprechend hat sich die Praxis auf die neue Vergütungssystematik in StaRUG-Verfahren einzustellen. Dies wird zumindest anfänglich in der Praxis nicht vollkommen unproblematisch sein, da nicht nur Erfahrungen mit StaRUG-Verfahren fehlen, welche erst noch zu sammeln sind, sondern viele der Akteure bislang wenig Erfahrungen mit solchen vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen hatten.
Während beispielsweise in den Insolvenzverfahren überwiegend die Rechtspfleger mit Vergütungsentscheidungen befasst waren und die Insolvenzrichter nur im Falle einer Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden hatten, fehlen die Rechtspfleger in einem StaRUG-Verfahren vollkommen. Nunmehr sind allein die Restrukturierungsrichterinnen und Restrukturierungsrichter berufen, die notwendigen Vergütungsentscheidungen in diesen Verfahren zutreffen. Nicht nur die Materie der StaRUG-Verfahren ist für diese neu, sondern die Notwendigkeit der Befassung mit einem Vergütungsrecht überhaupt. Der Autor erinnert sich noch an einen Insolvenzrichter, der gerade neu in seinem Dezernat anfing und überrascht fragte, ob er tatsächlich zuständig sei, die Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen, da eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht erfolgte. Nach dem Hinweis auf die Regelung in § 26a InsO und § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG äußerte dieser Kollegen nur, dass seiner Ansicht nach eine Vergütungsfestsetzung unter der Würde eines Richters läge. Eine solche Befindlichkeit müssen nunmehr die Richter in StaRUG-Verfahren ablegen. Ihnen die Arbeit ein wenig zu erleichtern, ist Ziel dieses Buches.
Aber auch die zukünftigen Restrukturierungsbeauftragten werden den Umgang mit dem Vergütungsrecht, wie es das StaRUG vorgibt, erst noch lernen müssen. Angesichts der an die Restrukturierungsbeauftragten zu stellenden Anforderungen werden dies häufig Persönlichkeiten sein, welche sich nur wenig mit Vergütungsfragen aufhalten, sondern diese sinnvollerweise in ihren Kanzleien delegieren. Viele werden die insbesondere in § 81 Abs. 3 StaRUG vorgegebenen Obergrenzen für Stundensätze mehr oder weniger in berechtigter Weise als unangemessen niedrig ansehen. Dies eventuell erst am Ende einer Tätigkeit zu erkennen, kann zu großen Frustrationen führen. Daher wäre es auch insbesondere für die möglichen Restrukturierungsbeauftragten sinnvoll, sich mit dem Vergütungssystem auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten zulässiger Vereinbarungen über die Vergütung entsprechend § 80 S. 2 StaRUG im konkreten Verfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzusetzen.
Dieses Buch wendet sich daher nicht allein an die Entscheidungsträger im Restrukturierungsgericht, sondern insbesondere auch an die Vergütungsempfänger. Der sachgerechte Umgang mit den Vergütungsregelungen in StaRUG-Verfahren bereits im Vorfeld eines Verfahrens, während des Verfahrens und auch anlässlich der Antragstellung ist für alle Beteiligten von Interesse. Hierzu sind die Regelungen zu verstehen, aber auch die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessenslagen in diesem Verfahren zu kennen.
Aktualisiert: 2022-12-17
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Mit diesem Buch soll die Vergütungsbemessung nach der InsVV systematisch dargestellt werden. Es soll all denen helfen, welche zum ersten Mal mit der InsVV zu tun haben und diese evtl. selbst anwenden müssen.
Dies sind natürlich insbesondere die Insolvenzverwalter, Insolvenzsachbearbeiter, Rechtspfleger und Insolvenzrichter, aber auch andere am Insolvenzverfahren beteiligte Personen. Alle vereint die Gemeinsamkeit, dass sie den Umgang mit der InsVV zumeist nicht gelernt haben. Einzig die Insolvenzrechtspfleger haben sich vielleicht im Rahmen ihrer Ausbildung einige Stunden mit der InsVV befassen können. Ausreichend war dies oft nicht.
Eine systematische Darstellung für den Umgang mit der InsVV, welche insbesondere bei dem praktischen Einstieg in diese Rechtsmaterie helfen könnte, fehlt bislang. Die zahlreich vorhandene Literatur besteht mit Ausnahme des Buches von Keller aus mehr oder minder umfangreichen Kommentaren zur InsVV, in denen die Regelungen der InsVV erläutert werden, der systematische Aufbau der InsVV jedoch nicht vermittelt wird. Diese Lücke soll hiermit geschlossen werden.
Es handelt sich daher bei diesem Buch um eine Darstellung für Einsteiger, mit welchen das notwendige Basiswissen für eine sachgerechte Anwendung der InsVV vermittelt werden soll. Das Buch richtet sich aber trotzdem auch an die aktiven Praktiker, um diesen die systematischen Grundlagen und Zusammenhänge konzentriert aufzuzeigen. Nur wenn diese verstanden worden sind, können die Normen der InsVV so angewandt werden, wie es wohl dem Willen der Autoren der InsVV entsprach.
Dieses Buch ist recht umfangreich geworden. Für ein reines Buch für Einsteiger wäre eine kürzere Variante besser gewesen. Aber dann hätte vieles weggelassen werden müssen, was in der praktischen Arbeit fehlt. Die Kürze wurde dadurch erreicht, dass bei den Detailfragen die unterschiedlichen, miteinander streitenden Ansichten unterschiedlicher Autoren und Gerichte weggelassen wurden. Interessierte werden diese gut in der Kommentarliteratur finden, wobei der umfangreichste Kommentar hierzu bislang auch von den hiesigen Autoren angeboten wird. Ohne Hinweise auf die Rechtsprechung kommt aber auch dieses Buch nicht aus. Es versucht aber, sich auf die wirklich notwendigen Entscheidungen zu beschränken, die notwendig sind, um mit der InsVV korrekt umzugehen.
Die besonderen persönlichen Ansichten der Autoren sollen dieses Buch nicht prägen. Daher wird auf die Darstellung vieler Problemlagen und entsprechender Ausführungen verzichtet. Dafür gibt es an manchen Stellen einen Hinweis darauf, dass etwas im Streit stehen könnte und wo bei Interesse vertieft nachgelesen werden kann. Vielleicht führt dies dazu, dass dieses Buch innerhalb der Literatur oder Rechtsprechung nicht viel zitiert werden wird. Aber eventuell sind manche Entscheidungen und Ausführungen auch mit einem Hinweis auf die insbesondere dieses Buch prägende Systematik zu versehen. Denn es schadet nie, eine eigene Idee daran zu messen, ob sie in das System der InsVV, wie es durch die Insolvenzordnung und die Autoren der InsVV vorgegeben wurde, passt oder nicht.
Das Buch und die Erläuterungen basieren auf der Insolvenzordnung und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung auf dem Stand ab 1. Januar 2020. Diese Regeln gelten für die ab dem 1. Januar 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Die hiesigen Ausführungen gelten aber zumeist auch für die Vergütungen in älteren Verfahren, bei denen die jeweils maßgeblichen Fassungen der InsO und der InsVV der Entscheidung und Festsetzung zu unterlegen ist.
Aktualisiert: 2022-06-07
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Die Praxis der InsVV entwickelt sich weiter. Diese werden mit ihren Auswirkungen auch in der erneut umfangreicheren 4. Auflage dieses InsVV-Kommentars umfassend dargestellt wie durch keinen anderen Kommentar. Die nunmehr am 22.12.2020 vorgenommenen Änderungen der InsVV sind sämtlichst in diese Ausgabe aufgenommen und umgesetzt worden. Mit dieser Kommentierung kann den Problemen der bisherigen Praxis begegnet als auch die neuen Vergütungsregelungen aktiv übernommen werden.
Stand der Kommentierung: 01.11.2021
Aktualisiert: 2022-01-25
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Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung regelt die Vergütung der Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Mitglieder von Gläubigerausschüssen.
Der neue, erheblich erweiterte Auflage des InsVV-Kommentars von Graeber|Graeber erläutert detailiert und unter Benennung fast der gesamten veröffentlichten Rechtsprechung hierzu die bei der Anwendung der InsVV in der Praxis auftretenden Probleme und erläutert umfangreich die verschiedenen Lösungsansätze. Die Autoren garantiereneine Erläuterung aus einem Guss.
Mit diesem umfangreichsten Kommentar auf dem Markt erhalten die Nutzer einen vollständigen Überblick und Einblick in alle Anwendungs- und Problemfälle der InsVV. Sämtliche Versionen des Verordnungstexts sowie die Begründungen der diversen Änderung sind ebenso enthalten, wie ein besonders umfangreiches und detailiiertes Sachverzeichnis.
Aktualisiert: 2020-11-05
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