Welche Rolle spielt die Justizberichterstattung für die Verwirklichung des Rechts in der direkten Demokratie? Diese Frage tangiert sowohl rechtliche und gerichtspolitische als auch demokratietheoretische Themen im Verhältnis zwischen Recht, Öffentlichkeit, Medien und Justiz: So hängt die Wahrnehmung der Justiz – und mit ihr des Rechts – in der Öffentlichkeit maßgeblich davon ab, wie in den Medien darüber berichtet wird. Die mediale Vermittlung der Rechtsprechungstätigkeit beeinflusst in der direkten Demokratie auch die zukünftige Gesetzgebung, wodurch die Art und die Qualität der Justizberichterstattung eine für den demokratischen Rechtsstaat fundamentale Bedeutung erlangen.
Die Autorinnen und Autoren beleuchten die gesellschaftlichen Rollen von Justiz und Medien in ihrer Wechselwirkung. Sie untersuchen den Einfluss der Medien auf die Rechtsprechungstätigkeit und auf die Art und Weise, wie die Justiz in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Junge Forum Rechtsphilosophie (JFR) ist eine Vereinigung junger deutschsprachiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Rechts- und Sozialphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Anfang der 90er Jahre ins Leben gerufen, dient das JFR dem Austausch und Kontakt. Hierzu veranstaltet das JFR jährliche Tagungen, auf denen die Forschungsprojekte der Mitglieder vorgestellt und diskutiert werden können. Der vorliegende Band bündelt die Vorträge der 13. und 14. Jahrestagung in Würzburg 2006 und Frankfurt am Main 2007 zu den Themenfeldern „Normativität“ und „Rechtskritik“.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Reflexion über das Verhältnis der Rechtswissenschaft zu den Kulturwissenschaften wurde von der Forschung jahrzehntelang vernachlässigt. In kritischer Abgrenzung zu Entwicklungen und Erfahrungen, die im 20. Jahrhundert auf Abwege geführt haben, durchleuchtet dieser Kongressband die Diskussion und eröffnet neue Perspektiven. Dabei knüpfen die Beiträge an Ansätze an, die in den letzten Jahren in den Geschichtswissenschaften und in der Rechtsgeschichte entwickelt wurden. Die einleitenden Studien analysieren das Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit. Sodann werden die Grundlagen des Kulturbegriffs des 20. Jahrhunderts herausgearbeitet und – in einem dritten Teil – die Konstanten im Verhältnis von Rechts- und Kulturwissenschaft untersucht und bewusst vorsichtig in den Kontext einer erneuerten Anthropologie eingeordnet. Der letzte Teil beinhaltet in Form von Voten erste Reaktionen des Fachpublikums und repräsentiert damit den Anfang einer neuen Diskussion.
Aktualisiert: 2020-11-16
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In dem neuen Sammelband „Akten des 36. Deutschen Rechtshistorikertages“ werden die Referate dieser Tagung umfassend dokumentiert und einem breiteren Fachpublikum zugänglich gemacht. Die einzelnen Beiträge behandeln u.a. folgende Themen:
- Kaufleute und Handwerker, Gerichte und Verwaltung, Wirtschaftsrecht avant a lettre?
- Antike und römische Rechtsgeschichte
- Lebensalter und Recht
- Das Menschenbild des Ius Commune
- Geschichte der juristischen Methode
- Stadtrechte in Ostmitteleuropa
- Höchste Gerichtsbarkeit in Europa
- Kirchliche Rechtsgeschichte
- Consilia. Die Spruchtätigkeit deutscher Juristenfakultäten und ihrer Mitglieder in neuem Licht
Außerdem wurden die Plenarvorträge zu Esoterische römische Rechtsliteratur, Historikerstreit um den Ausbruch des Siebenjährigen Krieges, Fehde in England und im römisch-deutschen Reich, Verfassungsgeschichtsschreibung im europäischen Kontext und Andere Rechtswissenschaft? Erinnerungen und Fakten 1945-1989 aufgenommen.
Der Band enthält Beiträge von Anja Amend-Traut, J. Friedrich Battenberg, Marek Biszczanik, Wilhelm Brauneder, Pascale Cancik, Thilo Engel, Ulrich Falk, Birgit Fastenmeyer, Eberhard Isenmann, Emily Kadens, Jolanta Karpaviciene, Johannes Kunisch, Rolf Lieberwirth, Detlef Liebs, Sönke Lorenz, Yves Mausen, Tatjana Mill, Cosima Möller, Ulrike Müßig, Dorothea Noll, Gerhard Otte, Guido Pfeifer, Christine Reinle, Stefan Ruppert, József Ruszoly, Marie Sandström, Bernd Schildt, Ruth Schmidt-Wiegand, Mathias Schmoeckel, Matthias Schnettger, Jan Schröder, Marcel Senn, Gabriela Signori, Christian Traulsen, Milos Vec, Stefan Vogenauer, Alain Wijffels.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Wie beeinflussen sich Recht und Technik? Im ersten Teil dieses Bandes hinterfragen die Autorinnen und Autoren, ob es tatsächlich die rechtliche Entwicklung sein kann, die die Rahmenbedingungen für den technologischen und den damit möglicherweise einhergehenden gesellschaftlichen Fortschritt setzt – oder ob vielmehr das Recht nicht antizipiert, sondern nur reagiert. Damit und mit der globalen Dimension des Themas einher geht die Erkenntnis, dass es vielleicht an der Zeit ist, in einer weltweiten Informationsgesellschaft an neue Regulierungsansätze zu denken.
Im zweiten Teil des Bandes fragen die Autoren nach der Relevanz des „practice turn“ für Recht und Moral. In ihren Beiträgen zeigen sie unter Rückgriff auf verschiedene philosophische Ansätze, was es für das Verständnis von Normen, Pflichten und Rechten bedeutet, wenn man diese als Teil sozialer Praktiken betrachtet: Wird so ein differenzierteres Bild gewonnen, das neue Möglichkeiten für die Kritik an bestehenden Normen eröffnet? Liegt hier theoretisches Potential für Völker- und Menschenrechtsdebatten? Oder wird die Möglichkeit normativer Begründungen dabei provinzialisiert?
Aktualisiert: 2022-02-09
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Um Recht zu begreifen, muss man verstehen, wie Aussagen über das Recht und Aussagen im Recht gewonnen werden. Dies hängt in starkem Maße von den Theorien ab, die man dabei ausdrücklich oder stillschweigend zugrunde legt. Sie weichen nicht nur in ihren Ergebnissen, sondern auch in ihrer Begründung voneinander ab. Bevor ihre Plausibilität debattiert werden kann, gilt es daher eine Fülle von Fragen zu bedenken: Was zählt als Theorie über das Recht, was als Theorie im Recht? Welche Begriffe und Methoden sollten dabei verwendet werden? Auf welchen Evidenzen kann man dabei aufbauen? Inwieweit sind Theorien ein geeignetes Mittel, um Recht zu begreifen? Sind Rechtstheorien zeitlos oder einem geschichtlichen Wandel unterworfen?
Die Autorinnen und Autoren gehen diesen Fragen nach und stellen die verschiedensten Positionen vor: Von einem an den Sozialwissenschaften orientierten Naturalismus bis hin zu einem moralischen Realismus, von einer Kritik an der jüngeren Ausdehnung des Theoriebegriffs bis hin zu einem Ausweis historischer Kontinuität. Der Band zeugt damit nicht nur von der Pluralität der Theoriebegriffe und -debatten, sondern belegt auch deren Aktualität.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Recht hat die Aufgabe, Konflikte zu lösen, es muss daher Regeln für den Umgang mit ihnen entwickeln, etablieren und durchsetzen. Vielfach allerdings gelingt das nicht, so dass sich die Konflikte im Recht fortsetzen. Hinzu treten neue Konflikte zwischen den einzelnen das Recht tragenden Normen, Prinzipien und Gründen. Die damit verbundenen Fragen bildeten den Anlass für zwei wissenschaftliche Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie in Tübingen und Göttingen in den Jahren 2008 und 2009.
Die Beiträge untersuchen das grundsätzliche Verhältnis von Recht und Konflikt: Welche Grundrechte gelten jenseits aller Konflikte? Löst das Recht Konflikte oder hegt es sie nur ein? Ist es überhaupt möglich, politische Konflikte rechtlich zu entscheiden? Diese Fragen spiegeln sich auch in konkreten Fällen, etwa in der Rechtsbefolgungspflicht in Gewissenskonflikten, der Rolle der Kultur und des Aufeinandertreffens vielfältiger Rechtssysteme in einer globalisierten Welt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Frage nach der Kompetenz der Rechtsphilosophie in Rechtsfragen erscheint aus mehreren Gründen angezeigt. So ist etwa nicht klar, wie konkret oder gar Einzelfall-bezogen der Rechtsphilosoph argumentieren kann, ohne die "Rückendeckung" zu verlieren. Rechtstechnische Einzelheiten sollten den rechtstechnisch versierten Juristen überlassen bleiben. Unklar ist aber auch, ob und wie sich der Jurist der Rechtsphilosophie bedienen soll. Aufgeschlossenheit für rechtsphilosophische Argumente ist sicher hilfreich für die Behandlung mancher Rechtsprobleme. Nicht selten aber werden rechtsphilosophische Texte wie Steinbrüche ausgebeutet; man bedient sich etwa der metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre Kants oder der Rechtsphilosophie Hegels, als ob es sich um rechtswissenschaftliche Lehrbücher handele.
Auf der Tagung der deutschen Sektion der IVR in Tübingen diskutierten Vertreter aus den Bereichen des Strafrechts, des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts sowie Rechtsphilosophen, unter welchen Prämissen eine Zurückdrängung der Rechtsphilosophie in Rechtsfragen angebracht ist – und in welchen Fällen wiederum rechtsphilosophische Argumente stärker berücksichtigt werden sollten.
Aktualisiert: 2021-10-11
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Das von der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie herausgegebene "Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie" (ARSP) ist die älteste und international bedeutendste rechtsphilosophische Zeitschrift. Aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums von Zeitschrift (1907) und Vereinigung (1909) hat die Deutsche Sektion der Internationalen Vereinigung beschlossen, eine Bibliographie zu 100 Jahren ARSP zu erstellen: Dieser Band verzeichnet sämtliche Beiträge (Aufsätze sowie Rezensionen) aus 95 Bänden des Archivs, 118 Bänden der Beihefte und 10 Bänden angegliederter Publikationen. Außerdem enthält er eine Dokumentation wichtiger Aufsätze zur Geschichte von Zeitschrift und Vereinigung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Wenn die zukunftsentscheidenden Fragen zunehmend globaler Natur sind und die historische Form des Nationalstaats vielfach keine geeignete Antwort mehr darstellt, muss man den Begriff der Souveränität neu fassen und in neuen Konfigurationen bedenken. Die Idee des Weltbürgerrechts als einer „notwendigen Ergänzung" (Kant) zum Staats- und Völkerrecht verdeutlicht das Erfordernis des erweiterten Verständnisses von Völkerrechtssubjektivität. Auch wenn eine globale Entsprechung zum Staatsorganisationsrecht derzeit kaum vorstellbar ist, fordern Normsetzungsprozesse im transnationalen privaten und öffentlichen Sektor den staatszentrierten Begriff von Recht heraus. Normkollisionen und Legitimationskrisen sind vorprogrammiert: Es droht eine Kluft zwischen abstrakter Rechtsmoral und harten Realitäten, wie der Instrumentalisierung der Menschenrechte, der Frage nach dem Garanten der sozialen Garantien und dem Verlust des Privaten in einer radikalisierten Publizität. Auch die Rechtsphilosophie muss sich diesen Problemen stellen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Zentrum dieses Bandes steht das grundlegende Verhältnis von Individuen und Recht. Zum einen werden die Bedürfnisse und Befähigungen im Recht fokussiert: Der Mensch interpretiert sich selbst. Er behauptet und reflektiert Befähigungen und Bedürfnisse, die ihn auszeichnen. Inwiefern erwachsen daraus Anforderungen an das Recht? Untersucht wird hier, welche Chancen und Hürden sich aus dieser Warte für die Konzepte von Person, Repräsentation und interpersonaler sowie institutioneller Anerkennung ergeben. Zum anderen wird Recht als normativ gehaltvolle soziale Institution beleuchtet. Aus dieser Perspektive werden insbesondere die Begründungs- und Geltungslogiken von Recht als sinnstiftender und handlungsanleitender Institution in den Blick genommen. Von besonderem Interesse ist hierbei das wechselseitige Verhältnis der Hervorbringung von Recht als Institution und der gleichzeitigen handlungsanleitenden Wirkung derselben auf die Individuen. Der Band gibt Raum, um fundamentale Fragen offen und aus verschiedenen innerfachlichen wie interdisziplinären Perspektiven zu diskutieren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Problem der sozialen Gerechtigkeit ist trotz allgegenwärtiger Wohlfahrtsgewinne und technischen Fortschritts heute so ungelöst wie vor einem halben Jahrhundert, als John Rawls seine Theorie der Gerechtigkeit verfasste. In der Rechtsethik und Sozialphilosophie ist die Diskussion von Umverteilungsfragen inzwischen zu Anerkennungsfragen erweitert worden. Selbst in Ländern, die – wie die Schweiz – weitgehend saturierte Grundbedürfnisse aufweisen, werden heftige Auseinandersetzungen geführt: über die Lohnzahlungen an Manager, über die Aufnahme von „Wirtschaftsflüchtlingen“ oder über Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. Die direkte Demokratie spitzt solche Gesellschaftsdiskussionen in Abstimmungskämpfen zu und stellt sie als Grundsatzfragen an die Sozialphilosophie. Die Beiträge dieses Bandes fragen in den drei neuralgischen Anwendungsgebieten Lohngerechtigkeit, Migrationsgerechtigkeit und Medizinalgerechtigkeit nach dem Stand von Praxis und Forschung. Dabei kommen Politiker und Philosophen zu Wort, da „Soziale Gerechtigkeit“ gleichermassen in Politik und Philosophie als diskursiver Orientierungspunkt fungiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der neue wissenschaftliche Tagungsband dokumentiert die Jahrestagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie in Halle (Saale) und Luzern. Die erste Tagung befasste sich mit unterschiedlichen Sichtweisen auf die Gleichheit – der Rolle der Gleichheit als Gerechtigkeitsprinzip, der Gleichheit der Rechtsanwendung als methodologischem Problem, dem Stellenwert des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes sowie mit der Begründung von Diskriminierungsverboten. Im Mittelpunkt der Luzerner Konferenz standen die Prinzipien der Unparteilichkeit und der Universalität in Recht und Ethik.
Aktualisiert: 2020-12-01
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Was macht eine spezifisch juristische Hermeneutik aus? Was sind ihre Wurzeln und ihre Leitfragen? Über diesen grundlegenden Ansatz hinaus behandeln die Autoren des Bandes auch Themen der Rechtsanwendung, der Methodik und der Rechtstheorie. Vergleiche mit der Entwicklung der Hermeneutik in anderen Rechtskulturen (insbesondere der japanischen, chinesischen und islamischen) und Darstellungen der Hermeneutik aus Sicht der Philosophie und Theologie runden den Sammelband ab.
Mit der Hermeneutikdebatte wird hier ein Thema aufgegriffen, das für die rechtswissenschaftliche Methodologie der 1960er und 1970er Jahre prägend war wie kein anderes. Die Wiederaufnahme dieser Diskussion soll zur kritischen Reflexion des Selbstverständnisses der Rechtswissenschaft und zu deren wissenschaftstheoretischen Positionierung beitragen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Recht ist ein Teil der Kultur einer Gesellschaft. Diese grundlegende These ist von geisteswissenschaftlichen Ansätzen in der Jurisprudenz immer wieder hervorgehoben und begründet worden. Wesentliche Anregungen gingen dabei vom Neukantianismus aus, insbesondere auch von Gustav Radbruch: Kultur ist durch einen Wertbezug gekennzeichnet. Grundlegender Wert des Rechts ist die Gerechtigkeit. Ungerechtes Recht ist nicht nur mangelhaftes, sondern gar kein Recht. Als Kulturphänomen verstanden, werden die Bezüge des Rechts zur Literatur, zur Stellung des Menschen in seiner zweiten Natur und zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden deutlich. Der kulturwissenschaftliche Ansatz kann nicht einfach auf naturwissenschaftliche Methoden zurückgreifen, sondern wird dem freiheitlichen Charakter dieser Natur entsprechend eigene Erkenntnisweisen des Rechts zugrunde legen müssen.
Gerhard Sprenger, der langjährige Redakteur des ARSP und frühere Geschäftsführer des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF), stand in dieser Tradition. Ihm ist dieser Band gewidmet.
Aktualisiert: 2022-02-09
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Speziell im politischen Raum wird oft gefordert, jemand solle für ein bestimmtes Ereignis die Verantwortung tragen, in anderen Fällen beeilen sich radikale Gruppen, für Terrorakte die Verantwortung zu übernehmen, ohne dass klar wäre, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Dies liegt nicht zuletzt an der Vieldeutigkeit und den unscharfen Konturen des Verantwortungsbegriffs selbst.
Im Recht impliziert Verantwortung im Allgemeinen die Verpflichtung zur Gefahrenvorsorge im weitesten Sinne sowie bei der Verletzung dieser Pflicht Schadensersatz oder Strafe. Dieser Band soll den Blick erweitern.
Gegenstand sind zum einen die Differenzen – oder auch Gemeinsamkeiten – des Begriffs der Zurechnung als rechtlicher und des Begriffs der Verantwortung als moralischer oder politischer Kategorie und deren Verankerung in faktischen sozialen Strukturen wie z.B. dem Verhältnis der Geschlechter. Ferner bietet der interdisziplinäre Dialog mit der Rechtsethnologie die Chance, sich unterschiedlichen, dabei gleichzeitig Geltung beanspruchenden Praktiken und Sichtweisen von Zurechnung und Verantwortung zu widmen.
Aktualisiert: 2021-06-10
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Die Würde des Menschen wird oft in einen direkten Zusammenhang mit Autonomie gestellt: Würde werde geachtet und geschützt, indem man den Anderen in seiner freien Selbstbestimmung agieren und ihn seine selbstgesetzten Ziele verwirklichen lasse. Wenn man als Postulat der Würde ausgibt, der andere dürfe nicht zum blossen Objekt gemacht und vollständig instrumentalisiert werden und er müsse in seiner Selbstachtung geschützt werden, ist meist dieser Bezug zur Autonomie hergestellt. Dennoch wird zu recht darauf hingewiesen, dass gerade Personen, die ihr Leben nicht selbst bestimmen können, wie geistig schwerstbehinderte Menschen oder Kleinkinder, im Hinblick auf ihre Menschenwürde als ganz besonders schutzbedürftig gelten. Eine den Begriff der Würde ausschliesslich auf die Sicherung von Autonomie gründende Sicht gerät zudem insbesondere dort in Schwierigkeiten, wo Ethik und Recht auch die Würde von Tieren oder Pflanzen zum Gegenstand haben, wie etwa im Schutz einer „Würde der Kreatur“ in der Schweizer Bundesverfassung. Die Autoren des Bandes suchen das schwierige Verhältnis von Würde und Autonomie klarer zu bestimmen und fragen nach einem möglichen Gehalt von Würde im Zusammenhang von sowie jenseits von Autonomie.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zwei Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie werden in diesem Band dokumentiert: Die Beiträge der Münsteraner Tagung beleuchten die Befriedungsfunktion des Rechts. Sie untersuchen den Zusammenhang von Recht und Frieden in der Hegel’schen Konzeption einer Entfaltung des freien Willens und in der rechtspositivistischen Position Hans Kelsens. Gezeigt wird dies anhand der philosophischen und rechtsdogmatischen Fundierung von Grenzen für ein Präventionsrecht und von Fallstudien zu Militärinterventionen im 19. und 20. Jahrhundert.
Die Beiträge der Berliner Tagung fragen nach der Aufgabe von Recht. Die Antworten reichen von einer Auseinandersetzung über eine von Hobbes ausgehende Kritik an gegenwärtigen empirisch-zweckmäßigen Rechtsbegründungen bis zum sozialen Kräfteausgleich im Sinne Nietzsches. Der Bogen spannt sich ferner von einer Reformulierung der kantischen Rechtsbegründung für das moderne Völkerrecht, dem Aufweis von Bedrohungen für ein begründetes Recht durch die Europäisierung bis hin zu dem Nachweis eines emanzipativen Potenzials der Rechtspraxis sowie der Rechtsstaatsidee.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die im Band versammelte junge deutschsprachige Rechtsphilosophie nimmt sich einer ganzen Breite aktueller und ständiger
Fragen der Rechtsphilosophie an: Wo liegen die Grenzen der Rationalität des Rechts? Wie verfasst sich politische Selbstbestimmung? Dient das Gefühl der Rechtsfindung? Wohin führt die Transnationalisierung und Pluralisierung des Rechts? Was leistet die Ökonomische Analyse des Rechts? Ist Rechtserzeugung Performanz? Ist die Menschenwürde abwägbar? Wie reagiert das Recht auf die wachsende Autonomie des Kindes?
Auf all diese und noch weitere Fragen liefern die Autorinnen und Autoren unverbrauchte Antworten. Der Band eignet sich nicht nur zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den behandelten Themen, sondern liefert zugleich einen repräsentativen Einblick in die Szene des deutschsprachigen Nachwuchses aus dem Bereich der Rechtsphilosophie.
Aktualisiert: 2021-10-11
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Kaum ein Zeitabschnitt war von solch grundlegenden technischen, politischen und philosophischen Umbrüchen geprägt wie die 100 Jahre bis zur Jahrtausendwende – vom Kaiserreich zur globalen Weltgesellschaft, vom Idealismus zum Werterelativismus.
Die juristische Grundlagenforschung – auch die Rechtsphilosophie – ist gegenwärtig in keiner guten Verfassung: Ihr fehlt die gesellschaftliche Resonanz, und damit einhergehend der qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchs.
Der Band möchte einen Anstoß geben, durch eine Rückbesinnung auf die großen Leistungen in der Rechtsphilosophie des letzten Jahrhunderts an diese anzuknüpfen, Problemlösungen für die Zukunft zu suchen und die Unverzichtbarkeit der Rechtsphilosophie dabei wieder ernst zu nehmen.
Aktualisiert: 2020-11-16
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