Aktualisiert: 2022-02-28
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Aktualisiert: 2022-02-28
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Unsere moderne Industriegesellschaft bedingt in der Produktion zwei unterschiedliche Tendenzen: Massenstoffströme und Miniaturisierung. Beides scheint sich auszuschließen, ist jedoch kein Gegen-satz. Wir benötigen immer mehr Rohstoffe und Werkstoffe, um immer mehr Menschen zu versor-gen. Andererseits soll eine verbesserte Nutzung unserer Ressourcen zu einem höheren Wirkungsgrad führen.
Bei allen Stoffströmen benötigen wir Kenntnisse über deren Mengen, Zusammensetzungen, mög-licherweise weiterer physikalischer Daten. Diese sind notwendig, um eine sichere Bewertung vor-nehmen zu können. Dabei sind sowohl Feststoffe als auch Flüssigkeiten und Gase zu berücksichti-gen. Beispielsweise ist die exakte Bewertung von 100.000 t Konzentrat eine Frage, die die Wirt-schaftlichkeit einer Hütte bestimmen kann. Wie wird homogenisiert, welche Mengen sind erforder-lich, wie wird analysiert, all diese Fragen sind im Detail zu berücksichtigen. Denken wir an Elektro-nikschrott, dann wird sofort erkennbar, dass die Miniaturisierung die Bewertung von 100 t Han-dyschrott nicht leicht macht. Auch weil es Stückgut ist, das sich in seiner Inhomogenität einer „ein-fachen“ Analyse entzieht – besonders wichtig, wenn der Edelmetallinhalt eine Rolle spielt.
Aber auch Proben im Abwasserbereich oder die isokinetische Probenahme von Gasen stellen immer neue Herausforderungen an die Probenahme und die nachfolgende Analytik. Kleinste Fehler oder Abweichungen können dramatische Folgen haben, besonders auch im Bereich der Umwelttechnik.
Daher soll dieses Seminar das Thema Probenahme mit seinen unterschiedlichen Facetten abdecken und sowohl die diversen Methoden aufzeigen als auch die Systematik und die Schwierigkeiten da-bei beleuchten. Es werden sowohl Massenströme als auch Gas- oder Wasserproben berücksichtigt. Die Teilnehmer sollen einen breiten Überblick bekommen, gerade für „Nicht-Probenehmer“ sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Verfahren erläutert werden.
Aktualisiert: 2022-02-28
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Mit dem Ende des Steinkohlenbergbaus mit Ablauf dieses Jahres beginnt endgültig die postmontane Phase. Sie birgt große Chancen im Bereich erneuerbarer Energien, so durch Windräder und Solaran-lagen auf Halden und einen Pilotversuch zur Nutzung eines ehemaligen Bergwerks als Pumpspei-cherkraftwerk. An der Frage der Speicherung hängt der stabile Einsatz erneuerbarer Energien. Deren verschiedene Erzeugungsformen haben durch die laufenden Ausschreibungen eine neue Gewich-tung erfahren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Windkraft zu richten, da die Bürgergenos-senschaften durch ihre Privilegierung nahezu alle Ausschreibungen für sich entscheiden konnten. Diese Privilegien sind aber nunmehr auf Eis gelegt, so dass auch Altbergbaustandorte wieder zum Zuge kommen können.
Diesen Chancen stehen die Risiken des Altbergbaus gegenüber. In spezifischer Weise trifft dies für den der Beendigung des Steinkohlenbergbaus folgenden Grubenwasseranstieg zu. Seiner Beherr-schung und Bewältigung dient das Wasserhaltungskonzept der RAG, das strikt auf die Trennung von Grund- und Grubenwasser achtet. Damit sind wichtige rechtliche Fragen verknüpft. Inwieweit können Grubenwasseranstiege im Hinblick auf den Schutz der Oberfläche, den Gemeinschadenstat-bestand (Urteil Meggen!) und mögliche Bergschäden im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren zu-gelassen werden? In welchem Verhältnis steht dazu die wasserrechtliche Erlaubnis? Ihrer bedarf die Wiederaufnahme der Grubenwasserhaltung.
Besondere Fragen ergeben sich aus der PCB-Belastung, die aus der früheren Bruchhohlraumverfül-lung resultieren kann. Hierzu bedarf es der sorgfältigen Abschätzung des Umweltverhaltens unter-tägiger PCB-Kontaminationen bei Grubenwasseranstieg. Allgemeiner ist zumal aus Sicht der Berg-behörde zu fragen: Wie gefährlich ist Grubenwasser?
Die postmontane Phase ist fortlaufend mit Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen verknüpft. Das gilt auch bei lange zurückliegendem Bergbau: Inwieweit bestehen Sicherungsansprüche bei ver-gessenem Altbergbau nach dem ABG?
Nordrhein-Westfalen steht nicht allein, ebenso nicht die Steinkohle. Es lohnt der Blick in andere Regionen. Ein wichtiges Anwendungsbeispiel im Bereich des Braunkohlebergbaus ist der nachberg-bauliche Wasserhaushalt in der Lausitz. Daraus können sich möglicherweise auch Lehren für die Wiedernutzbarmachung im Gefolge des Braunkohletagebaus in NRW ergeben.
Aktualisiert: 2022-02-28
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Reichweite bergbaulicher Einwirkungen vor dem Hin-tergrund des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen. Mit diesem Gesetz gehen Änderungen im Bundesberggesetz (BBergG) und in der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) einher. Durch die-se Änderungen soll Betroffenen mehr Rechtssicherheit gewährt werden. Betreiber von Bergbaube-trieben mit Hilfe von Bohrungen sowie Betreiber von Kavernenspeicher sind nunmehr zur Festle-gung eines Einwirkungs- und eines Bodenbewegungsbereichs vor dem Hintergrund privatrechtlicher Belange sowie zur Festlegung eines weiteren Bodenbewegungsbereichs vor dem Hintergrund öf-fentlich rechtlicher Verfahren verpflichtet. Der Einwirkungsbereich umfasst an der Tagesober-fläche den Bereich bergbaubedingter Bodensenkungen bis 10 cm. Der Bereich, in dem bergbaubedingte Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche auftreten können, wird als sogenannter Bodenbewe-gungsbereich bezeichnet. Der Begriff der Reichweite beschreibt in der vorliegenden Ausarbeitung den Einwirkungs- und Bodenbewegungsbereich. Ziel dieser Arbeit ist es, im Rahmen der Einhal-tung dieser Rechtsvorschriften möglichst praxisnahe Methoden zur Bestimmung der Reichweite bergbaulicher Einwirkungen an der Tagesoberfläche zu entwickeln. Daher wurde als Beispiel des Kavernenfeldes Epe, der weltweit größten Kavernengasspeicher, ausgewählt. Die vorgeschlagenen Methoden zielen auf eine praktikable und praxisnahe Umsetzung, welche die Möglichkeit der Über-tragbarkeit auf andere Kavernenbetriebe bietet, ab.
Aktualisiert: 2022-02-28
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Aktualisiert: 2022-02-28
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Die Monographie vermittelt eine aktuelle Übersicht zur Geologie und Verbreitung des wirtschaftlich bedeutenden Bodenschatzes Braunkohle in unserem Land. Behandelt werden die montangeologischen Verhältnisse in den gegenwärtig aktiven Abbaurevieren aber auch in den zahlreichen und regional weit gestreuten Einzelvorkommen, die in weiter zurückliegender Zeit von Bedeutung waren.
Aktualisiert: 2022-02-28
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Inhalt
Chancen und Risiken für den Bergbau 9
Prof. Dr. iur. Walter Frenz, Maître en Droit Public
Erneuerbare Energien auf ehemaligen Bergbauflächen 17
Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg
Genehmigung und Betrieb von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken 33
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow
Unkonventionelles Erdgas und Geothermie – Auswirkungen der 49
Fracking-Debatte
Prof. Dr. Ing. Axel Preuße; Denise Agnes Weber, M.Sc.
Das Beihilfeverfahren zum EEG 2012 61
Dr. Stefan Altenschmidt, LL.M. (Nottingham)
Fotovoltaik- und Freiflächenanlagen auf Halden 75
Prof. Dr. iur. Walter Frenz, Maître en Droit Public
Aktualisiert: 2022-02-28
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Inhalt
Konkurrenzkampf unter der Erde – Rechtsrahmen für eine Raumordnung zur 9
Steuerung unterirdischer Nutzungen
Dr. Mathias Hellriegel
Mehrwert aus 3D Untergrundmodellen – Möglichkeiten und Grenzen 23
Prof. Dr. Magdalena Scheck-Wenderoth, Prof. Dr. Peter Kukla, Prof. Dr. Ralf Littke
Nutzungspotenziale im unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraum 29
des norddeutschen Beckens
Dr. Johannes Peter Gerling, Dr. Christian Müller, Dr. Gabriela von Goerne
Zusammenführung von Altdaten zu einem geologischen 3D-Untergrundmodell 35
Dipl. Geol. Sabine Hanstein
Rechtliche Herausforderungen für eine unterirdische Raumplanung – Status quo 43
und Regelungsbedarf
Falk Schulze LL.M.
Unterirdische Raumplanung – Gedanken aus berufsständischer Sicht 55
des Deutschen Markscheider-Vereins e.V.
Carsten Wedekind
Nachhaltige unterirdische Raumplanung für die Energiewende und Spätfolgen 59
des Bergbaus – Konsequenzen aus dem Garzweiler-Urteil des BVerfG
Prof. Dr. Walter Frenz, Maître en Droit Public
Aktualisiert: 2022-02-28
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