Karl Friedrich Eichhorn als Staatsrechtslehrer
Seine Göttinger Vorlesung über «Das Staatsrecht der deutschen Bundesstaaten» nach einer Kollegmitschrift aus dem Wintersemester 1821/22
Ralf Conradi
Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854), ein enger Freund Savignys und Mitbegründer der historischen Rechtsschule, ist noch heute als Autor der «Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte» bekannt. Nahezu vergessen ist jedoch, dass er auch einer der berühmtesten Staatsrechtler seiner Zeit war. Die hier veröffentlichte Mitschrift seiner im Winter 1821/22 gehaltenen staatsrechtlichen Vorlesung ist das bisher einzige bekannte Beispiel für die Anwendung der Lehren der frühen historischen Rechtsschule auf das öffentliche Recht. Gerade auf diesem Gebiet zeigt sich aber, dass Savigny und seine Anhänger mit der «historischen Rechtswissenschaft» vor allem politische Ziele verfolgten.