Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozess
Thomas A. Heiß
Im deutschen Zivilverfahren haben die Parteien die Macht, dem Richter rechtliche Vorgaben für das von ihm zu fällende Urteil zu geben – durch Prozesshandlungen, namentlich das Anerkenntnis und den ihm spiegelbildlichen Verzicht. Thomas Alexander Heiß untersucht den Mechanismus, der diese weitreichenden Folgen nach sich zieht, und konstruiert das Anerkenntnis, seine Voraussetzungen und Wirkungsgrenzen ausgehend von der im materiellen Zivilrecht gründenden Privatautonomie: Sie allein rechtfertigt, dass die Parteien dem Gericht eine bestimmte Sicht der Rechtslage vorschreiben können. Die Verwirklichung dieser Maxime muss das auf Erkenntnis des materiellen Privatrechts gerichtete Verfahren stets gewährleisten – unabhängig vom öffentlich-rechtlichen Charakter des Prozessrechts. Der Autor liefert einen neuartigen Anstoß dafür, das Anerkenntnis und vieles was damit zusammenhängt, im Lichte dieses Prozessverständnisses auf einen der Sache angemessenen Begriff zu bringen.