Das neue Teilhaberecht
Arne von Boetticher
Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Teile des umfangreichen Gesetzespaktes gelten bereits, die Schwerpunkte der Reform treten dann 2018 und 2020 in Kraft. Die Reform bildet für viele Betroffene und für alle Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenvertretungen, Arbeits- und Sozialrechtsexperten, aber auch in der Ausbildung eine Zäsur: Das in Stufen neu anzuwendende Recht muss verstanden und die bisherige Praxis angepasst werden. Behörden, Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, Arbeitgeber, Interessenvertreter, Beratungsstellen und vor allem die Menschen mit Beeinträchtigungen selbst müssen sich rechtzeitig vorbereiten, gerade im Hinblick auf das Herzstück der Reform: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX. Das SGB IX wird mit diesem Teil vom sog. Leistungsausführungsgesetz, in dem Grundsätze und Verfahrensweisen vorgegeben werden, zum Leistungsgesetz mit eigenen Rechtsansprüchen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringer aufgewertet.
Das Handbuch zum neuen Recht
erklärt verständlich die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen. Insbesondere
stellt es strukturiert dar, was in den neuen Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte) des SGB IX neu geregelt ist
geht es auf die vielen Abgrenzungs- und damit Zuständigkeitsfragen zum SGB XII ein, aber auch zum SGB VIII und XI, und
erläutert es das schrittweise Inkrafttreten der Neuregelungen und die insoweit schon jetzt zu beachtenden Vorwirkungen.
Die sperrige Regelungstechnik des SGB IX im Verbund mit den Regelungen zur Teilhabe in den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches wird mit Übersichtstabellen und Synopsen leicht nachvollziehbar gemacht. Neuregelungen werden unter Rückgriff auf die Gesetzgebungsmaterialien erschlossen und erste Beraterhinweise geben eine praktikable juristische Anleitung in einer schwierigen Übergangszeit.
Professor Arne von Boetticher
ist promovierter Volljurist und diplomierter Sozialpädagoge (FH). Zu Studienzeiten war er acht Jahre lang in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Berlin tätig. Seit seiner Berufung als Professor für Rechtswissenschaften an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena im Jahr 2012 bildet er dort angehende Sozialarbeiter*innen u.a. in der Anwendung der komplexen Materie des Rehabilitationsrechts aus.