Oktoberstreik
Die Realität hinter den Legenden über die Streikbewegung im Herbst 1950. Sanktionen gegen Beteiligte und ihre Rücknahme.
Peter Autengruber, Manfred Mugrauer
Die Streikbewegung gegen das vierte Lohn- und Preisabkommen im September/Oktober 1950 („Oktoberstreik“) war ein Schlüsselereignis am Beginn der Zweiten Republik und ein prägendes Ereignis in der Geschichte des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.Die spontan augebrochene Streikbewegung wurde anfangs von vielen, auch sozialistischen BetriebsrätInnen, unterstützt. Nach einer Unterbrechung übernahm in der zweiten Phase der kommunistische Gewerkschaftsflügel die Führung. Die Vorständekonferenz des ÖGB hatte das vierte Lohn- und Preisabkommen gebilligt; der Streik wurde daher ohne dem Einverständnis des ÖGB durchgeführt. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges wurde der Streik als politischer Putschversuch der KPÖ gewertet und ist vielfach nur als parteipolitische Auseinandersesetzung in Erinnerung. Aber neben Ausschlüssen von Mitgliedern aus der SPÖ waren vor allem am Streik beteiligte GewerkschafterInnen von den folgenden Sanktionen betroffen. 89 kommunistische FunktionärInnen wurden wegen Verstoßes gegen die Statuten und die Geschäftsordnung des ÖGB aus der Gewerkschaft ausgeschlossen, darunter auch der Vizepräsident und Mitbegründer des Östererichischen Gewerkschaftsbundes 1945, Gottlieb Fiala (1891-1970). 65 Jahre nach diesem Ereignis setzte der ÖGB ein Historikerteam ein, um den aktuellen Forschungsstand zur Streikbewegung von 1950 zusammenzufassen und darüber hinaus insbesondere zur Putschlegende und zu den Ausschlüssen neue Recherchen anzustellen. Das Ergebnis dieser Arbeit wird mit vorleigendem Buch zugänglich gemacht. Sie diente zur Vorbereitung der Rehabilitierung der Ausgeschlossenen von 1950 auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der entsprechende Beschluss des ÖGB Bundesvorstandes vom 29.10.2015 lautet: „Da die Behauptung, es habe sich bei den Oktoberstreiks 1950 um einen kommunistischen Putschversuch gehandelt, nach heutigen historischen Erkenntnissen widerlegt ist, sind alle gewerkschaftlichen Bildungsunterlagen, soweit das noch nicht erfolgt ist, dementsprechend anzupassen. Darüber hinaus wird festgehalten, dass die damals in Folge der Streiks ausgeschlossenen Gewerkschaftsmitglieder, allen voran das ÖGB-Gründungsmitglied Gottlieb Fiala, nach heutigem Wissensstand nicht auszuschließen gewesen wären.“