HOAI – Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung – Besondere Leistungen zur HOAI 2013 Teil 4, § 51 mit Anlage 14
AHO Heft 3
In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die bei der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1, § 51 HOAI mit Anlage 14, anfallen können. Die aufgeführten Besonderen Leistungen sind auf die veränderten Grundleistungen der HOAI 2013 abgestimmt und entsprechen den heutigen Planungsanforderungen.
Darüber hinaus werden weitere Leistungen angeführt, die im Umfeld der Tragwerksplanung notwendig werden können. Diese zusätzlich zu vergütenden Leistungen entstammen den Anforderungen aus der Praxis der Tragwerksplaner für Gebäude und Ingenieurbauwerke.
Die einzelnen Leistungen werden praxisgerecht erläutert und enthalten Angaben zur Bewertung des Honorars.
Der gesamte Planungsprozess lässt sich mit diesem aktuellen und umfangreichen Leistungskatalog für alle an der Planung Beteiligten transparent darstellen. Dies trägt dazu bei, die Planungsqualität nachhaltig zu sichern.