Die Durchsetzung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Stellvertretende Verfassungsgerichtsbarkeit zur Effektivierung des Individualrechtsschutzes.
Philipp Tamme
Individualrechte aus dem EU-Recht müssen gerade gegenüber den Mitgliedstaaten der EU wirksam durchsetzbar sein. Philipp Tamme untersucht, inwieweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierzu beitragen kann. Anhand der in Straßburg bislang entschiedenen Fälle werden die Ursachen für Rechtsschutzdefizite auf nationaler und europäischer Ebene analysiert sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche konventionsrechtliche Sanktionierung von Unionsrechtsverstößen herausgearbeitet. Ausgehend von den allgemeinen Grundlagen wird im Einzelnen die Durchsetzung von Verfahrensrechten, Rechten aus EU-Richtlinien, Freizügigkeitsrechten und politischen Rechten behandelt. Hieran knüpfen jeweils weitergehende Vorschläge an, die auf eine rechtsstaatsorientierte Optimierung des Individualrechtsschutzes im europäischen Mehrebenenverbund abzielen.
Die Arbeit wurde als hervorragende Promotionsleistung mit dem Förderpreis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.