Besteuerung bei Gründung der Societas Europaea (SE) durch Verschmelzung
Vorgaben der Fusionsrichtlinie und des Primärrechts, des deutschen Rechts de lege lata und die de lege ferenda notwendigen Anpassungen
Stefan Lammel
Für die seit 2004 mögliche grenzüberschreitende Verschmelzung zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) hat die Allianz Mitte 2006 den Praxistest geliefert. Und dies trotz vieler offener Fragen hinsichtlich der Besteuerung. Denn die bereits seit 1990 geltende Fusionsrichtlinie wurde erst mit dem Ende 2006 in Kraft getretenen SEStEG in deutsches Recht umgesetzt. Für mehr als 2 Jahre ergab sich damit ein Zustand der Rechtsunsicherheit im deutschen Steuerrecht, das auf grenzüberschreitende Umwandlungen überhaupt nicht eingestellt war. Dies untersucht der Autor ebenso wie die notwendige Anpassung des deutschen Steuerrechts an die europarechtlichen Vorgaben. Dabei kommt der Autor z. T. zu anderen Ergebnissen als der Gesetzgeber im Rahmen des SEStEG.