Individualbehinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) durch Kennzeichenrechte
Martin Gramsch
Marken und andere Kennzeichen stellen einen wichtigen Faktor für den Wert von Unternehmen dar. Der Vermögenswert einer Kennzeichnung erwächst aus dem Verbietungsrecht, das dem Kennzeichen als Ausschließlichkeitsrecht innewohnt, und dem damit verbundenen Monopolrecht. Hieraus folgt gleichzeitig eine Behinderungskomponente, welche dem System der Kennzeichenrechte eigen ist. Dennoch sehen sich die Akteure am Markt einem gewissen Missbrauchspotential von Kennzeichenrechten ausgesetzt. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Missbrauchsfälle hinsichtlich des Erwerbs und der Ausübung von Kennzeichenrechten und zeigt Reaktionsmöglichkeiten der Betroffenen auf der Grundlage der §§ 3 I, 4 Nr. 10 UWG auf. Dabei wird auch auf die parallele Problematik der bösgläubigen Markenanmeldung nach § 8 II Nr. 10 MarkenG eingegangen.