Die Wegzugsfreiheit als Teil der Niederlassungsfreiheit
Vera Braun
Nach dem Entscheidungsdreiklang des EuGH Centros, Überseering und Inspire Art scheint die Reichweite der Niederlassungsfreiheit aus Art. 43, 48 EG geklärt – allerdings nur hinsichtlich des Zuzugs von ausländischen Gesellschaften in das Gebiet der Bundesrepublik. Ob die Niederlassungsfreiheit auch deutschen Gesellschaften ein Tätigwerden in anderen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet, ist dagegen weiter fraglich. Der Frage, welche Wegzugskonstellationen europarechtlich durch die Niederlassungsfreiheit geschützt sind, wird in dieser Arbeit nachgegangen. Hierfür wird die bislang ergangene Rechtsprechung einschließlich der Entscheidung Cartesio analysiert und die geltende deutsche Rechtslage daran gemessen. Ergebnis der Arbeit ist ein vervollständigtes Bild der Niederlassungsfreiheit: Sie gewährleistet sowohl eine Standortwahlfreiheit sowie auch eine über den Gründungszeitpunkt hinausgehende Rechtswahlfreiheit.