Miete
Hubert Blank, Ulf P. Börstinghaus
Zum Werk
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für juristische Laien gut verständlich.
Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, zuletzt durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 („Mietpreisbremse“), das MietAnpG 2019, neue Änderungen in 2020.
Vorteile auf einen Blickkomprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietRausführliche Kommentierung der §§ 555a – 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierungausführliche Kommentierung der §§ 555d – 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete („Mietpreisbremse“ 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019)
Zur Neuauflage
Erläutert umfassend das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache vom 18. Dezember 2018 (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG 2019).
Auch findet bereits die auf dem Wohngipfel 2018 vereinbarte Novelle zum bezahlbaren Wohnen einschließlich der Änderungen zur Mietpreisbremse Berücksichtigung: So soll die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und nachjustiert werden (nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die über einen Zeitraum von nunmehr 6 Jahren ermittelt werden soll). Mieter sollen noch 2 ½ Jahre lang nach Mietvertragsabschluss zu viel entrichtete Miete – ohne Rüge – zurückfordern können. Auch sollen Mietpreisüberhöhungen deutlich stärker geahndet werden (Verdoppelung des Bußgeldes), die Beweislast des Mieters wird reduziert (zu geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum).
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Verbands- und Wirtschaftsjuristen und die Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer, Makler etc.