Außensteuergesetz Kommentar
Sven Fuhrmann, Matthias Geurts, Jan Haselmann, Stephen A. LL.M. Hecht, Christian Kirchhain LL.M., Lars Micker, Axel Nientimp, Carsten Pohl, Oliver Rode, Holger Schütz, Michael Stahlschmidt, Daniela Steierberg, Jobst Wilmanns
Klare und anschauliche Darstellung des AStG in einer kompakten Handausgabe.
Dieser an den Bedürfnissen der Beratungs- und Planungspraxis orientierte Kommentar zeigt Ihnen mit Hilfe vieler Beispiele und Schaubilder die Grundprinzipien des Außensteuerrechts auf. Als Rechtsanwender erhalten Sie damit einen effektiven Zugang zu den relevanten Fragestellungen dieses komplexen Regelungsbereiches, der Ihnen auch die Lösung von nicht explizit kommentierten Fällen ermöglicht. Zuverlässig und kompetent!
Die Neuauflage enthält bereits Anmerkungen zu § 1 Abs. 6 AStG in der Fassung des AmtshilfeRLUmsG mit Bezug auf die Entwicklungen des „Authorized OECD Approach“ (AOA) zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG.
Die im Anhang abgedruckten wichtigsten Schreiben der Finanzverwaltung ergänzen den Kommentar sinnvoll. Sie gewährleisten eine fundierte Problemlösung und runden Ihr Meinungsbild ab.
Inhalt:
§ 1 Berichtigung von Einkünften.
§ 2 Einkommensteuer.
§ 4 Erbschaftsteuer.
§ 5 Zwischengeschaltete Gesellschaften.
§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses.
Vorbemerkungen zu §§ 7 – 14.
§ 7 C. Abs. 1 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter.
§ 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter.
§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften.
§ 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften.
§ 10 Hinzurechnungsbetrag.
§ 11 Veräußerungsgewinne.
§ 12 Steueranrechnung.
§ 14 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften.
§ 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten.
§ 16 Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen.
§ 17 Sachverhaltsaufklärung.
§ 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
§ 19 Auflösung von Zwischengesellschaften.
§ 20 Bestimmungen über die Anwendung zur Vermeidung von DBA.
§ 21 Anwendungsvorschriften.
§ 22 Neufassung des Gesetzes.