Die BGH-Rechtsprechung zur Anlageberatung im Lichte der Behavioral-Finance-Forschung
Kerstin Peters
Die Behavioral-Finance-Forschung zeigt, dass Anleger im Rahmen einer Anlageberatung keinesfalls rein rational handeln, sondern sich von zahlreichen irrationalen Verhaltensmustern beeinflussen lassen. Unter diesem Aspekt wird die sog. Bond-Rechtsprechung des BGH analysiert, die Grundsätze für die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung aufstellt. Dabei wird das auf Eigenverantwortung ausgerichtete Anlegerschutzkonzept der Bond-Rechtsprechung einer kritischen Prüfung unterzogen.
Die Untersuchung stellt zunächst dar, welche irrationalen Verhaltensweisen typischerweise in einer Anlageberatung auftreten. Sodann wird eingehend geprüft, ob die Pflichten der Anlageberater ausreichend auf diese zugeschnitten sind und den bezweckten Anlegerschutz tatsächlich erreichen können. Schließlich werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die sich sowohl auf die einzelnen Beratungspflichten als auch auf die Anwendung des Informationsmodells als Anlegerschutzkonzept beziehen.