Maklerrecht
Detlev Fischer
Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit drei Bestimmungen (§§ 652–654 BGB) nur eine völlig lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine durch und durch richterrechtlich geprägte Rechtsmaterie geblieben, die in erster Linie durch die Rechtsprechung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs gestaltet wird.
Die seit Erscheinen der Vorauflage ergangene Judikatur sowie das inzwischen veröffentlichte Schrifttum wird in dieser Neubearbeitung eingehend behandelt. Die Neuauflage erschöpft sich aber nicht in einer reinen Aktualisierung. So wurde der Abschnitt zur wirtschaftlichen Identität (Kongruenz) des Hauptvertrages deutlich erweitert, insbesondere die Untergruppe persönliche Identität weiter vertieft. Der Frage von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Maklerberatung kommt in der Praxis zunehmende Bedeutung zu. Deshalb sind die Ausführungen zur Maklerhaftung wesentlich breiter gehalten.
Ebenfalls stark erweitert wurden die Ausführungen zum Provisionsanspruch, zur Kausalität zwischen Maklerleistung und vermittelten Hauptvertrag sowie zu verfahrensrechtlichen Fragen, insbesondere beim Provisionsprozess. Aktuelle rechtspolitische Fragestellungen, wie die Einführung der Textform für Verbraucher-Immobilienmaklerverträge und die Erstreckung des Bestellerprinzips auf den Erwerb von Wohnungsimmobilien, werden gleichfalls angesprochen.
Die bisherigen Auflagen wurden angeboten unter dem Titel „Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung“.