Die Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes auf das Arbeitskampfrecht
Malte Göbel
„Kein Arbeitskampf wird aufgrund des Tarifeinheitsgesetzes – weder rechtlich noch faktisch – verhindert.“ Diese Kernthese der vorliegenden Untersuchung ist das genaue Gegenstück zur Erwartung des Gesetzgebers, dass über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein wird (BT-Drs. 18/4062, S. 12). Sie basiert auf einer umfassenden, eng an den praktischen Problemen der Tarifeinheit orientierten Analyse des Zusammenspiels von Tarifeinheitsgesetz und Arbeitskampfrecht in den Bereichen der Verhältnismäßigkeit des Arbeitskampfs, der tarifvertraglichen Friedenspflicht und der arbeitskampfrechtlichen Belegschaftseinheit. Nach einigen Arbeiten zur Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit stellt die Untersuchung damit erstmals die praktischen Auswirkungen der Tarifeinheit in der gebotenen Tiefe dar.