Der Bestandsschutz des Trainervertrags im Spitzensport
Dominique Heising
Im Spitzensport herrscht nach wie vor die Auffassung vor, dass es in der Natur des Sports liege und daher unproblematisch möglich sei, Trainer befristet zu beschäftigen. Als Folge dieser verbreiteten Meinung werden die meisten Verträge mit Trainern unter Berufung auf einen sogenannten Verschleißtatbestand befristet. Diese Praxis scheint durch ein inzwischen zwei Jahrzehnte altes Urteil des Bundesarbeitsgerichts abgesichert zu sein. Weniger Beachtung finden jüngere Urteile, die Zweifel an dieser Rechtsprechung erkennen lassen und die Befristung des Trainervertrages einschränken. Danach genügt die pauschale Berufung auf den Verschleißtatbestand nicht mehr, sind entsprechende Befristungsabreden unwirksam. Die Studie geht weiter und zeigt, dass das Konstrukt des Verschleißtatbestandes insgesamt erheblichen Zweifeln unterliegt und die darauf gründende Befristung sehr große Risiken birgt. Sie zeigt Lösungswege auf, wie diese Risiken minimiert und gleichzeitig die vielfach gewünschte Flexibilität gewahrt werden können. Daneben wird untersucht, ob der Trainer leitender Arbeitnehmer ist, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Trainer gekündigt werden kann, und wie das Entgelt und andere Arbeitsbedingungen flexibilisiert werden können.