De Legum interpretatione.
Gesetzesauslegung bei Gottfried Wilhelm Leibniz.
Dorothea Barck
Die Untersuchung umfasst die deutsche Übersetzung und die Auswertung eines von Gottfried Wilhelm Leibniz wohl im Jahre 1678 / 1679 verfassten lateinischen Textes mit dem Titel »De Legum interpretatione, rationibus, applicatione, systemate«. Ebenfalls ins Deutsche übersetzt findet sich Leibnizens Parallelschrift »De legum rationibus inquirendis«. Thema ist also die Auslegung von Gesetzen. Die Auswertung besteht aus einem philologischen und einem inhaltlichen Kommentar.
Leibniz versteht ein Gesetz als Aussage, die der Interpretation bedarf. Dies liegt insbesondere an dem Dualismus von Wortlaut und Bedeutung. Kerngedanke der Auslegung ist die Überzeugung, dass zum Verständnis einer Norm die ihr vom Gesetzgeber zugrundegelegten ›rationes‹ ausfindig gemacht werden müssen. Neben den herausgearbeiteten Überschneidungen zwischen Leibnizens Gedanken und modernen Auslegungslehren steht die Erkenntnis, dass »De Legum interpretatione« Ausdruck Leibnizens stetigen Strebens nach Kenntnis der ›universalia‹ ist.