Stimmrechtsausschluss bei der GmbH
Eine Betrachtung der Rechtsfolgenseite
Ulrike Jansen
§ 47 Abs. 4 GmbHG trifft im Vergleich zu den für Vereine, Genossenschaften oder Aktiengesellschaften geltenden Stimmverbotsvorschriften eine detaillierte Regelung. Normiert sind allerdings nur die tatbestandlichen Voraussetzungen, die Rechtsfolgen bleiben offen. Im Gegensatz zum Gesetzgeber, der diese Lücke auch bei der bislang größten Reform des GmbH-Rechts im Jahre 2008 (MoMiG) nicht geschlossen hat, ist die Rechtsprechung häufig mit Fragen im Zusammenhang mit Stimmverboten und notwendigerweise auch mit deren Rechtsfolgen befasst: Seit 2010 existieren in Deutschland über eine Million Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Jede Beschlussfassung bildet einen potentiellen Anwendungsfall. Das Werk richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen. Im Schlussteil werden Satzungsregelungen empfohlen, die die aktuelle Rechtsunsicherheit im Rahmen der vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten minimieren und für einen angemessenen Interessenausgleich sorgen.