Die Auswahlentscheidung der Zulassungsgremien bei der Praxisnachfolge
Facharztzulassung - Schwerpunktqualifiaktion - weitere persönliche Qualifiaktion und deren Stellenwert unter dem Aspekt der Versorgungskontinuität
Tanja Simić
Die Chance, eine Kassenzulassung zu erlangen, besteht für einen Arzt oft einzig darin, dass er eine Praxisnachfolge anstrebt. Wenn eine Überversorgung vorliegt, kann der Arzt nicht einfach mit einem Praxisabgeber eine Praxisübernahme vereinbaren. Vielmehr sieht das Gesetz ein 3-stufiges Verfahren vor, nämlich dass (1.) zunächst der Zulassungsausschuss (ZA) feststellen muss, dass die Praxis wirklich versorgungsrelevant ist, und (2.) dann die Kassenärtzliche Vereinigung (KV) ein Ausschreibungsverfahren durchführt, bei dem sich Ärzte um die Praxisübernahme bewerben können, und (3.) der ZA aus dem Spektrum der Bewerber unter Beachtung vorgegebener Auswahlkriterien einen Praxisnachfolger auswählt. Besonders die praktischen Aspekte der 1. und 3. Verfahrensstufe sind Gegenstand der Abhandlung, z.B., was eine versorgungsrelevante Praxis ausmacht und welche Kriterien der ZA bei der Auswahlentscheidung anwenden muss sowie welche weiteren Kriterien er zusätzlich heranziehen kann. Besonders beleutet wird dabei der Gesichtspunkt der Versorgungskontinuität, dem in der Rechtsprechung zunehmend Bedeutung beigemessen wird und dem bei der Auswahlentscheidung oft großes Gewicht zukommt. Soweit die Rechtsprechung noch nicht alle Fragen abgedeckt hat, werden sie in dieser Abhandlung abgerundet. Insofern weist die Arbeit Element der Verbinung von universitärer Wissenschaft und praktischer Anwendung auf.