Mittelbare Beteiligungen in der Zusammenschlusskontrolle.
Zur Übernahme des wirtschaftlichen Risikos im Spannungsverhältnis zwischen Zusammenschluss- und Vorfeldkontrolle am Beispiel des Warehousing.
Alisha Ricard
Fallen die wirtschaftliche und die rechtliche Zuordnung von Unternehmensanteilen auseinander, so stellt sich im Fusionskontrollrecht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Träger des wirtschaftlichen Risikos als Kontrollinhaber anzusehen ist. Ein aktuelles Beispiel liefert das Warehousing, bei dem die Unternehmensanteile von dem Erwerbsinteressenten nicht direkt übernommen, sondern zunächst von einem Zwischenerwerber für Rechnung des späteren Erwerbers gehalten werden. Die Europäische Kommission betrachtet Zwischen- und Enderwerb als einen einheitlichen Zusammenschluss, da der Erwerber die finanziellen Risiken des Zwischenerwerbes in der Erwartung übernimmt, später als Eigentümer über diese Anteile verfügen zu können, und wertet dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Vollzugsverbot. Die Autorin untersucht die Frage, ob die Fusionskontrollverordnung in ähnlicher Weise wie die deutsche Zusammenschlusskontrolle darauf angelegt ist, bereits die Vorbereitung eines späteren Kontrollerwerbes einer präventiven Kontrolle zu unterwerfen, und zeigt auf, welche Konsequenzen sich aus einer solchen »Vorfeldkontrolle« für die Praxis des Unternehmenskaufs ergeben.