HOAI – Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung und Erläuterungen zu den Grundleistungen
Besondere Leistungen zur HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, § 51 mit Anlage 14
AHO 3: In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die bei der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1, § 51 HOAI mit Anlage 14, anfallen können. Die aufgeführten Besonderen Leistungen sind auf die veränderten Grundleistungen der HOAI 2021 abgestimmt und entsprechen den heutigen Planungsanforderungen.
Aus den Hinweisen bei der Anwendung der Vorauflagen des Heftes und aus Rückfragen zur Vergütung von Leistungen der Tragwerksplanung ergab sich der Bedarf, die Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen nicht nur in den Tabellen, sondern aus einer praxisorientierten Perspektive des Ingenieurs in der Tragwerksplanung auch erläuternd zu beschreiben.
Der Katalog der aufgeführten, zusätzlich zu vergütenden Leistungen beinhaltet die am häufigsten nachgefragten Leistungen. Er entstammt den Anforderungen aus der Praxis an die tägliche Arbeit der Tragwerksplaner für Gebäude und Ingenieurbauwerke. Die Leistungen werden praxisgerecht erläutert. Ergänzend werden Hilfestellungen zur Honorarkalkulation gegeben.