Kirche und Streikrecht
Eine verfassungs- und arbeitsrechtliche Analyse des "Dritten Weges" der verfassten Kirchen und ihrer Einrichtungen
Benjamin Weller
Im „Dritten Weg“ erfolgt die Gestaltung der Arbeitsbedingungen kirchlicher und diakonischer Mitarbeiter mithilfe Arbeitsrechtlicher Kommissionen, die paritätisch mit Dienstnehmern und Dienstgebern besetzt sind. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bewegt sich dieser „Dritte Weg“ im Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der verfassten Kirchen und der Koalitionsfreiheit. Während die Zuordnung beider Gewährleistungen nach tradiertem Verständnis vom Grundsatz der praktischen Konkordanz beherrscht wird, greift Benjamin Weller auf das kirchengemäße Untermaßverbot zurück. Er zeigt, dass sich die Koalitionsfreiheit bereits auf Tatbestandsebene den Besonderheiten des kirchlichen Dienstes öffnen kann. Den Kern der Untersuchung bilden die nach wie vor umstrittenen Voraussetzungen, die das Grundgesetz sowie internationale Regelungen wie das Unionsrecht und die EMRK für einen kirchlichen Streikausschluss und die kirchengesetzliche Ausgestaltung des „Dritten Weges“ bestimmen. Um diesen zu bewerten, ist es unerlässlich, sämtliche Arbeitsrechtsregelungsordnungen aus dem evangelischen und katholischen Bereich im Wege einer vergleichenden Gegenüberstellung darzustellen und zu systematisieren.