Self-Representation im Common Law
Eine rechtsvergleichende Studie über die Notwendigkeit anwaltlicher Prozessvertretung im Zivilprozess
Hanna Mühlbacher
Ein Blick in Rechtsordnungen des Common Law zeigt, dass sich anwaltliche Vertretung und gesetzlicher Anwaltszwang im Zivilprozess nicht von selbst verstehen. Die Möglichkeit, sich selbst vor Gericht zu vertreten, wird dort als elementares Recht der Parteien angesehen und in der Praxis vielfach wahrgenommen. Das Werk untersucht den in Deutschland bisher wenig beachteten Problemkreis der self-representation aus einer rechtsvergleichenden Perspektive mit Schwerpunkt auf US-amerikanisches und englisches Recht. Da der Verzicht auf Anwälte zu Herausforderungen für die Justiz und die Chancengleichheit der Parteien führt, werden Vorschläge zur Verbesserung der Stellung nichtvertretener Parteien, auch anhand des deutschen Beispiels unterbreitet.