Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Rechtsformen und Musterverträge im Gesellschaftsrecht Band 3
Günter Seefelder
Übersicht, Erläuterungen
Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR
Fallbeispiele und Musterverträge
Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen
Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft.
Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, oder am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, z.B. mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, beispielsweise mit einem Reisebüro. Für alle Verpflichtungen aus der Tätigkeit der Gesellschaft haften die Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Risiken werden dadurch gemindert, als für alle Maßnahmen das Einstimmigkeitsprinzip aller Gesellschafter gilt. Auf dieses sollte nur bei entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrags verzichtet werden.
Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen. Es richtet sich an Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater.
Die zweite Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt. Ferner wurden folgende Inhalte neu aufgenommen:
– zu den steuerlichen Besonderheiten, wonach das Ergebnis der GbR steuerlich zunächst einheitlich erklärt und sodann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird, wobei Leistungen der Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftsinteresses im Wege von Sonderbilanzen festzustellen und zu erklären sind,
– zu den Voraussetzungen, wann eine GbR als OHG geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind,
– zur Notgeschäftsführung zum Zwecke der Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft,
– zur Actio pro Socio, und
– zur Insolvenzfähigkeit der GbR.