Nachträgliche Genehmigung vollmachtlos geschlossener Geschäfte
Erich Hueber
§1016 ABGB regelt die nachträgliche Genehmigung vollmachtslos geschlossener Geschäfte im österreichischen Zivilrecht. Das Werk befasst sich eingehend mit dieser in der Praxis sehr relevanten Bestimmung. Ua werden folgende Thematiken behandelt:
• Rechtsfolgen von Vertretung ohne (ausreichende) Vertretungsmacht
• Rechtswirkungen der nachträglichen Genehmigung
• Auswirkungen der nachträglichen Genehmigung auf andere Rechtsbereiche des Zivilrechts (etwa Verjährung, Verzug oder Gutglaubenserwerb)
• Genehmigungsfähigkeit von Kündigungen und Entlassungen
• Möglichkeit teilweiser Genehmigungen
• Ausführliche Auseinandersetzung mit der Genehmigungsmöglichkeit durch Vorteilszuwendung