Die Sozialadäquanz im Strafrecht.
Rechtsfigur oder Mythos?
Felix Ruppert
Die Arbeit widmet sich der Rechtsfigur der Sozialadäquanz im Strafrecht, welche wie wohl keine Zweite einerseits zuhauf als Heilsbringer herangezogen, andererseits mindestens ebenso häufig in Gänze abgelehnt wird. Dies verwundert indes nur wenig, wird der Sozialadäquanz doch seitens deren Anhänger seit jeher die Kraft zugestanden, die Strafbarkeit trotz formeller Einschlägigkeit des Tatbestandes einzuschränken, wenn sich die zu beurteilende Handlung im Rahmen der gesellschaftlich bedingten Ordnung des Gemeinschaftslebens bewegt. Damit steht die Rechtsfigur freilich vor dem Spagat, die Vorgaben des Sollens nicht durch die Umstände des Seins zu durchbrechen, letztere aber gleichwohl im Strafbarkeitsverdikt zu berücksichtigen. Daher wird die lebhaft umstrittene Sozialadäquanz auf deren Grundlage sowie Berechtigung im Verbrechenssystem hin untersucht und letztlich auf die Straftheorien zurückgeführt, sodass sie als Rechtsfigur sui generis in Gestalt einer metateleologischen Reduktion begriffen wird.