Beteiligung des Privatsektors am Straßenbau: Am Beispiel Mexiko
Cecilia Ponce Rivera
Ausgehend von einem Überblick über die sehr unterschiedliche Entwicklung des Straßenbausektors in Deutschland und Mexiko, werden die weltweit repräsentativsten Vergaberechtssysteme in Bezug auf redliche Vergabeverfahren, nämlich diejenigen der USA und der EU, verglichen, um eine Best-Practice-Basis für die folgenden Reformüberlegungen zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei das amerikanische Prinzip „best value for taxpayers’ money“, das die „buying power“ im Interesse des Staates nutzt, sowie der im deutschen Recht zentrale Rechtschutz für den Bieter nach den grundlegenden Prinzipien von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung. Die daraus entwickelten Reformen verfolgen das Ziel, den mangelhaft ausgestalteten mexikanischen Ausschreibungsprozess zu verbessern und durch die Gewährleistung von Transparenz, Unparteilichkeit und Rechtssicherheit mehr Investitionen anzuziehen. In diesem Rahmen werden auch Gesetzeslücken identifiziert, die Korruption im Vergabeverfahren ermöglichen. Die Reformen sind auf die verschiedenen Phasen des mexikanischen Ausschreibungsprozesses abgestimmt: von den Machbarkeitsstudien der Projekte und ihrer Planung über die Entwicklung des Wettbewerbsverfahrens, die Bewertung der Angebote und die Zuschlagsentscheidung bis hin zur Konzessionsausführung. Damit sollen der subjektive Rechtsschutz definiert, die Aufgaben des Auftraggebers erleichtert und die optimale Verwendung von öffentlichen Mitteln ermöglicht werden. Die letzte Gruppe von Reformen konzentriert sich auf die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche über Treuhandfonds durch Verfahren zur Prüfung der legitimen Herkunft der Finanzmittel und die Überwachung der Geschäftsbeziehungen über die gesamte Laufzeit des Projekts.